August 1531.
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>ucht mehr von einem Landtag zum andern leisten (? „veruüegen"). 6. Der Meyer daselbst habe die GefälleUnd Zinse des Propstes einzuziehen; darum habe er den dritten Pfenning von den Bußen, 2V Pfg. von denkleinen Freveln, „mit andern Dingen"; dafür daß ev-des Capitels Gülten einziehe, empfange er ab etlichenGütern 1 Mütt halb Weizen halb Haber. „Sie" wollen nun keinen Gemüse- und Werch- oder Hanfzehnten"lehr geben. II. 1. lieber die Hochwälder ist hierauf verabschiedet, es sollen die bisherigen Verleihungen inKraft bleiben, der Zins samt den Rückständen bezahlt und über die unerlaubten Rodungen nach dem Urtheilredlicher Leute mit dem Propst ein Abkommen getroffen werden; haben aber die Einwohner eigene Güter inden Hochwäldern, die (zeitweise) „zu Unehren gekommen" wöben, so mögen sie solche wieder „zu Ehren bringen",ohne daß sie deßhalb dem Propst etwas schuldig sind. 2. In den andern Artikeln sollen sie keine Neuerungunternehmen und Jedem das zukommen lassen, wozu er Recht habe. „Der Prädicautcn halb": Jedes^örflein wikl einen haben. Nach viel unnützem Gerede und Geschrei wird in Betracht gezogen, mit wie geringerNahrung sich pje Kirchherren bisher begnügt haben, und mit den Pfarrern und Prädicanten folgende Abredegetroffen: 1. Da die Dörfer Court, Sorvillier, Bevclicr (Bevilard?) und Malrcin (Mallcray) zwei Kirchenhaben, einander nahe liegen und sich Wohl mit einem Prediger bchelfeu können, so soll alles, was den beidenKirchherren bisher zugehört hat, dem Prädicanten werden, nämlich die Güter der Kirchgemeinden, die (lautgehaltener Nachfrage) nicht klein sind, Halls, Hof, Garten, Büntcn, Frontagwen mit dem „Ackerbau" (Dung),kk Mütt vom großen Zehnten und Anderes; fände sich (später), daß dies nicht hinreichte, so soll es „ehrbarlich"bebessert werden. 2. Dem Prädicanten zu Sornenthal (Soruetan) soll man alles zuwenden, was ein Kirchherrö's nnhin dort gehabt hat, nämlich die Quart, die Güter an beiden Orten, und von jeder „Ehcsteuer" (?)eunnal jährlich 1 Sester Weizen und 1 Sester Haber. 3. (Das Gleiche gilt) für den Prädicanten zuGranfelden; er soll die gemeinen Güter, als Aecker, Matten, Gürten, Bünten, Hofstätten, den Zehnten vomGemeingut, von Gemüse, Hanf, Flachs :c. genießen, und jedes Jahr soll ihm das Capitel 4 große MüttReizen und 2 Mütt Haber ausrichten. 4. Hiebe! sind dem Bischof, dem Propst und Capitel und andern^Herren) alle Zinse, Zehnten, Gülten und andere Rechte vorbehalten. I». Auf Begehreu des Gesandtenbv» Bern, daß die Capitelsherren künftig nichts wider die Reformation unternehmen und sich der Mctzen"der Weiber, welche Aergerniß geben, cutschlagcn, „haben sie sich solcher beiden Puncte frei begeben", wie^'e Boten wohl wissen, i. Der Prädieant von Dachsfclden klagt, wie die Kirchgenossen sich vereinbart haben,>h»> djx Quart von dem Zehnten zu Sacort (Saicourt) nicht (mehr) zu geben und die Hälfte der TagwcnK»» Pflügen der Aecker nicht zu leisten, und wo sie es noch thun, geschehe das so nachläßig („untrüwlich"),daß er an Korn und Haber kaum so viel gewiuue, als er gesäet habe; auch lassen sie etliche Furchen (breit)"»gepflügt, wodurch die Aecker der Nachbarn erweitert, das Seine aber gemindert werde. 1^. Im Namen^ Abtes von Bellclay wird um Gottes wislcn begehrt, daß man die Kirchgenossen anhalte, (den Zehnten?)
geben wie von Alter her, nämlich von Korn, Haber, Erbsen, Gerste, Bohnen, Linsen, Flachs, Hanf :c."Denn sy sich vereint, nit steigern wellend dann umb ein summ iuen gelegen, der den zenden hat, uimpt vonde» nnchparn mit, daß so vil körn und Haber, als die dem Abt ze geben schuldig, nemend dz strouw,kbrüren rc. ineu belyb(en) und das gmües, Hanf (rc.?) verloren werde." Besonders Bern wird ersucht, ihm zu^'ttein Recht zu verhelfen. I. Die von Lonrasse (s. a.) bitten, der Propst möge veranlaßt werden, ihnene» Spruch gegen die von Rockwyl, der Bäume halb, mitzutheilen, und daß der ausgeworfene Stein wieder»»(gerichtet werde, i». „Nota die ungestüm ungehorsame der gmeiuen puren, der fischetzen, hochwälden,Richten halb rc."
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