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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juli 1531.

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»ossen Zustiinniung kein Geleit geben wolle und dcßhalb deren Ansicht zu kennen wünsche. Jenes SchreibenHobe man hiernnf verlesen eine Abschrift folge mit und genntwortet, ninn habe keine Gewalt, demBruder des von Mnsso Geleit zu ertheilen oder einen Vertrag anzunehmen, wohl aber Befehl, über Mittel zu^othschlagen, die den Krieg zum Nachthcil des Gegners vorwärts bringen; man wolle dies aber heimbringen,und der Herzog möge die Sache seinem Anwalt in Zürich befehlen; was dann erfolge, lasse man diesseitsgeschehen. Dann habe man der Botschaft zn bedenken gegeben, daß dem Miisscr bei keinem Vergleich z» trauens", und ernstlich gcrathen, in dem Kriege fortzufahren; man erwäge, daß Practikcn im Spiele seien, die leichteinen Aufschub bewirken und den Eidgenossen zum Schaden gereichen könnten. Der Herzog sei nun mit großerMacht auf dem See, und der Gesandte erkläre, daß demselben die Vollendung des Krieges lieber sei (als einAusgleich). Das alles möge Zürich den andern Orten auch anzeigen. St. A. Ziwch - A. Müss-rkneg.

Zürich hat nur v; das klebrige scheint verloren.

Zu It. Die oben erwähnte Copic ist von der gleichen Hand ivic diese Missive.

575.

Brunnen. 1531, 30. (und 31.?) Juli.

Staatsarchiv Lucern: Acten Neligionshändel.

Tag der V Orte. ». Derselbe ist angesetzt, um zn berathen, wie man bei den schweren Händeln, dielanger Zeit sich zugetragen, die Sachen angreifen wolle. I». Zuerst werden Lncern und Uri beauftragt,n> aller V Orte Namen eine Botschaft ins Wallis zu schicken, um sie zu verantworten und die Walliser znLohnen, denselben (in dein Falle) Hülfe zu leisten, daß man sie bei ihrem Glauben, bei dem Ihrigen und beikni Recht nicht wollte bleiben lassen, sie überziehen oder mit Gewalt so weit bedrängen würde, daß sie genöthigtron, etwas zu unternehme», v. Da die vier Schicdorte, die man diesseits um Rath und Hülfe ange-" )on, damit man bei dem Glanben, dem Eigenthnm und bei Recht bleiben möge, die aber von der Gcgen-' o, och gemahnt worden sind, noch nicht geantwortet, sondern einen andern Tag angesetzt haben, so wirdJossen, von denselben zuerst Antwort zn fordern, und zwar vor dem Tag zn Brenigarten. «I. Da nunhnt/> ^"'Mrtcn und Mellingen, entgegen ihrem schriftlichen Versprechen, der Mehrheit anzuhangen, gesperrtZM so wird beschlossen, an dieselben zu schreiben, sie sollen die Sperre aufheben und umgehend Antwort»b sie es thun wollen oder nicht, v. Bei der Besprechung der Hauptfrage, wie man bei der täglich°)enden Gefahr die Sache an die Hand nehmen wollte, wenn unversehens etwas begegnete, richtet Uri an" t>vyz wie an Lncern die Mahnung, jetzt noch stillzusitzen; dabei läßt der Bote erkennen, er habe keine Voll-0, zu einem Anschlag zu stimmen. Da man dies mit großem Bedauern vernommen, so wird ihm die^>he ernstlich in den Abschied gegeben, daß Uri sich nicht söudern solle, indem der Handel alle berühre. Und^ nun beschlossen ist, von jedem Ort zwei Männer zu verordnen, welche die Anschläge zu verfassen hätten,t"t man Uri gebeten/ das auch zu thun. Endlich ist festgesetzt, daß man im Fall eines Angriffs demM u> Haufen cntgegcvziehen wolle, wie schon früher verabschiedet worden*), l. Für dieses-Geschäft wird

Hufen

0 Der Origit,altert lautet für diefe Stelle so:Und nämlich fiftl angseche», ob wir angriffen «wurden), daß wir de», grastenNwziechen und den angryfen söllent" ....