Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
1080
Einzelbild herunterladen
 

1080

Juli 1531.

Mahnung nach allein Inhalt angezeigt; sie haben jedoch an ihrer obigen Antwort nichts geändert, sondern sichfeierlich ans das Recht, die Bünde und den Landfrieden berufen und die Schiedlente zum höchsten ermahnt,sie dabei zu schirmen, in der Hoffnung, daß sie dabei bleiben können; wo nicht, so müßten sie Gott zumHelfer und Schirmer annehmen und seinen Willen erwarten; besonders haben sie die Boten von Glarus,Freiburg, Solothnrn und Appenzell angerufen und bei den geschwornen Bünden gemahnt; weil sie nämlichvorlängst deren Obern durch ihre Gesandten zu Hanse besucht und sie laut der Bünde um Schirm ange-sprochen, so begehren sie nun ans Befehl ihrer Herren Antwort, wessen sie sich hierin zu denselben versehensollten.

5. Da jedoch die Schiedboten keine Vollmacht haben, irgend einem Theile beizutreten, und nach Ver-gleichung der Befehle ihrer Obern mehrentheils angewiesen sind, Freundschaft und Vermittlung zu suchen,so hat man dies in den Abschied genommen, um es den Herren zu weiterem Gefallen vorzubringen.

6. Zuletzt hat man den Parteien als ein anderes Mittel vorgeschlagen, es mit einer Erläuterung desLandfriedens versuchen zu lassen, aber damit keinen Anklang gefunden, wie jeder Bote weiß. Weil nunans diesem Tage mancherlei (Neues) vorgekommen und man von beiden Theilen dringend ermahnt wordenist, so daß man keinen endlichen Beschluß zu fassen vermag, so nimmt man diese ganze Verhandlung in denAbschied, um die Herren weiter nach Nothdurft beratschlagen zu lassen, wie die Sache zu behandeln sei, undbestimmt einen andern Tag ans St. Lanrenzcntag (1V. August), wiederum nach Bremgarten, wo jedermannmit Vollmacht und endlichen Befehlen erscheinen soll. Deßhalb hat man die Eidgenossen von beiden Parteiennochmals vorgerufen und sie freundlich gebeten und ermahnt, unterdessen nichts Unfreundliches gegen einanderzu beginnen, wie die Boten weiter zu sagen wissen.

k. Eine Botschaft von Zurzach bringt vor, wie etlichen Priestern, die bei ihnen zu bleiben gedenken, bereit--Kompetenzen verordnet worden, etliche aber vermuthlich gesonnen seien, sich solche (noch?) bestimmen zu lassen,während sie bisher vor ihren Häusern unter offenem (bloßem") Himmel Stände gehalten; nun vermeinendie Leute, dieselben sollten von der Stift erhalten und die Stünde billiger der Gemeinde überlassen werden-Auch sei ihnen der Schulmeister abgegangen, svdaß ihre Kinder jetzt der Lehre halb unVersehen seien; es möchtealso gut sein, wenn künftig etwa zwei geschickte Jünglinge auf Kosten der Stift in Schulen geschickt würden,hierin bitten sie um ein Einsehen. Die Boten (von Zürich und Bern) erkennen, daß dies ganz ziemlichund christlich sei; weil sie aber nicht bevollmächtigt sind, und dabei noch die Hoffnung waltet, daß man baldmit den Eidgenossen zur Einigkeit komme, mit denen dann in diesen Dingen gemeinsam gehandelt würde, ^wollen sie das für einmal nur heimbringen, in der Erwartung, daß die Herreu auf dem nächsten Tage nichtsversagen werden. «?. Auf der Jahrrechnuug zu Baden ist dem neuen Zurzacher Schaffner zu Kliuguau be-fohlen worden, die Verwaltung (allein) zu führen, doch mit dem Beding, daß der alte bis ans weiter» Beschsim Hause wohnen dürfe. Da nun dieser beständig droht, es müsse der eine oder der andere hinaus, so wird demneuen Schaffner befohlen, dem von den Eidgenossen erthciltcn Auftrag gemäß die Fässer zu binden, das ?lmtzu versehen und sich um solches Dräuen nicht zu kümmern; wenn ihm an den Thttren Schlösser mangelten,woraus ihm Schaden erwachsen könnte, so soll er sie nach Nothdurft verwahren und seine (bezüglichen)gaben in Rechnung bringen. «I.Unser Eidgnossen von Zürich haben für guot ansechen wellen, diewyl derFranzos sich jetz für ein schidbotten darthuot, und aber die heimlichen Pensionen ein nrsach aller zwytrnAsind, daß man dann an in bracht hctte, solich heimlich Pensionen in ganzer Eidgnoschaft abzuokünden; ba-