Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
1079
Einzelbild herunterladen
 

Juli 1531.

1079

Zu den übrigen gesetzt, die Bestimmung enthaltend, daß sie den Städten alles treulich und ehrlich leisten sollten,was der Buchstabe der Bünde und des Landfriedens vermöge, und betreffend (die Straflosigkeit für) diejenigen,die den Städten bei der Sperrung des Proviants bchülflich gewesen :c., wollen sie, wenn esdazu" komme,gute freundliche Antwort geben und sich ziemlich (billig) finden lassen; sie bitten und begehren aber zum höchsten,(w nicht weiter zu treiben, da sie Verstössen, mit so billigem, göttlichem und ehrbarem Bescheid begegnet zu sein,daß man ihnen nicht mehr zumuthen könne, sondern jedermann, der die Verhältnisse kenne, sich damit begnügensollte.

2. Darauf hat man die Eidgenossen von den Städten vorbeschicdcn, um auch von ihnen Bescheid zuberlangen; dieselben haben dann, nach ernstlicher und angelegentlicher Danksagung und freundlichem Erbietensür die gehabte Arbeit und Kosten, ihre eigene Antwort nicht sofort mittheilen, sondern vorerst diejenige der^ Orte vernehmen wollen, jedoch ans freundliche Bitte» hin, nach abermaliger Darlegung des Hauptinhaltes0httr oben entwickelten Antwort, die gestellten (5) Artikel, obwohl man den 3. ihres Anhangs fallen gelassen,»>n des Friedens willen, zum Wohlgefallen der Schicdlente, und damit ihrerseits in ziemlichen Dingen nichtsWangelte, gutwillig angenommen und sie gänzlich gebilligt, mit dem Begehren, weil sie hoffen, daß dieEidgenossen von den V Orten dieselben auch nicht ausschlagen werden diese Artikel mit Brief und Siegelw gebührlicher Form zu bekräftigen.

3. Da man ans diesen beiderseitigen Antworten sieht, daß die Sache um nichts gebessert, und die Parteienw>t ihren ungleichen Meinungen noch ebenso weit aus einander gehen wie vormals, so ist man neuerdings mitollem Ernst darüber gesessen, um zu rnthschlagen, was in diesem Handel ferner zu thun sei, und hat nachlongem vielfältigem Bernthen für nöthig erachtet, obige Antwort der V Orte den Städten zu eröffnen undüber jh^ Gesinnung weitere Aufschlüsse zu empfangen. Wie man ihnen nun solche verlesen und sie daraufLebeten hat, sich entweder damit zu begnügen oder um andere geeignete Mittel handeln zu lassen, haben sie>hr Befremden geäußert, indem sie wohl erwartet hätten, daß die V Orte diese Artikel nicht verwerfen würden;wiewohl sie die Erklärung derselben im Allgemeinen und Besondern wohl zu widerlegen und abzulehnen wüßten,wollen sie dies um der Kürze willen jetzt unterlassen; da sie aber jenen ihren Eidgenossen, weil dieselben denLandfrieden nicht gehalten, den Proviant abgestrickt haben, um dessen willen Vergleichsmittel aufgesetzt worden, die

nun ihresthcils angenommen, jene aber nicht im Geringsten beachten, so wollen sie hiemit protestirt und^ze»gt haben, daß sie den Schiedlenten mit der Annahme ihrer Artikel freundlich willfahren und in ziemlichen^urgen nichts versäumen; weil aber die Gegenpartei nichts bewillige und darin der Landfriede nicht erstattetwerde, sa wollen sie auch nicht verhehlen, daß sie bei der Abstricknng des Proviants beharren und dieselbewcht aufheben werden, bis der Landfriede an ihnen gehalten werde, wonach sie bitten, ihres freundlichen Ent-!breche»s bei den Obern (der Schiedvrtc) eingedenk zu sein und ihnen hierüber besiegelte Abschiede und UrkundenZU Händen zu stellen, und weil sie wegen der Fortdauer der Sperre, wie zu vermnthen, einen Angriff besorgenwüsten, so wollen sie die Schicdorte (uns") zum allerhöchsten und kraft der Bünde gemahnt und ersucht haben,w» freundliches getreues Aufsehen ans sie, als diejenigen die sich zu Frieden und Ruhe willfährig bewiesen, zubwben und ihnen hienach nichts Aergeres begegnen zu lassen, mit dem Erbieten, diese Bemühungen und Kostenber Schiedlentc in Ewigkeit in guter Gedächtnis; zu bewahren.

ck. Da man den Städten die Meinung der V Orte nicht vorenthalten, so hat man Hinwider diesen dieKlärung der Städte auch nicht verbergen wollen, sondern ihnen deren Antworten samt der daran geknüpften