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Juli 1531.
tischen Heer, und wer ihnen sonst dazu helfen wollte, zu Helfern nehmen und dann gewärtigen, wie es ihnenergehe, und ob sie dabei erhalten werden (oder nicht).
2. Wiewohl die Schiedboten von Seiten der V Orte eine andere Antwort erwartet hätten, die mit ihrenArtikeln (die sie als vor Gott und der Welt ziemlich, erträglich und unanfechtbar geachtet) besser übereinstimmenwürde, so haben sie, um die Sache vorwärts zu bringen, doch auch die Eidgenossen von Zürich und Bern undihre Mithaften vor sich genommen und sie um freundliche Antwort auf die Vergleichsartikel ersucht. Dieselbenhaben dann die Befehle ihrer Herren und Obern eröffnet und zwar dergestalt:
a. Sie haben nach der Aufrichtung des Landfriedens ihrerseits nie etwas anderes begehrt, als daß der-selbe völlig und unbedingt gehalten werde, und dafür auch großen Fleiß aufgewendet; wie er aber durch dieV Orte mit der Schmähung, Antastung und Verunglimpfung ihres wahren begründeten christlichen Glaubensund vielen unchristlichen Schmach- und Scheltworten gehalten worden, wüßten sie, die Städte, gründlich zuerzählen, wollen aber für diesmal, weil sie vergangene Dinge nicht gern wieder aufrühren, die Schiedlentedessen überheben; sie haben jene Anfechtungen und Scheltungen, auch sonst viel Unleidliches in Güte ertragen,damit gemeine Eidgenossenschaft und die alte Freundschaft fortbestehen möchte, und deßwcgen vieles übersehen,indem sie noch immer Besserung gehofft, die aber keineswegs erfolgt sei, da die Gegner ungeachtet dieser viel-fältigen Geduld und ohne Rücksicht auf die Wohlfahrt und Einigkeit der Eidgenossenschaft ihr Wesen fort undfort getrieben, so daß sie (die Städte) kraft des göttlichen Worts und des Landfriedens, zur Erhaltung ihrerund vorab Gottes Ehre, wohl Fug gehabt hätten, etwas Härteres und Empfindlicheres mit diesen Eidgenossenvorzunehmen; sie haben jedoch, weil allezeit begierig, Frieden und Einigkeit zu erhalten, ein milderes Mittel,nämlich die Abstrickung der Proviant, wiewohl mit Bedauern und Schmerzen, an die Hand genommen, umdem Landfrieden gemäß wider dessen Verletzung einzuschreiten. 6. Nachdem nun die Schiedleute auf dieseshin eine gütliche Unterhandlung begonnen und die Städte bewogen, ihnen Gehör zu leihen, alsdann etlicheArtikel, unzweifelhaft in guter getreuer Meinung, aufgesetzt und ihnen in den Abschied gegeben haben, sie andie Obern zu bringen, was auch geschehen, so haben diese, — wiewohl ihnen dieselbe» beschwerlich vorkommen,indem sie erwartet, daß die Schiedboten der Gestalt der Sachen und der Größe ihrer Beschwerden gemäß etwasTapfreres vorschlagen würden, wie denn die Nothdurst erforderte, auf einem rauheren Mittel zu beharren,auch gemeint hätten, daß die V Orte, weil ihnen auf dem letzten Tage nur Christliches, Göttliches, Ehrlichesund Billiges zugemuthet worden, etwas freundlicher darauf hören und die Schiedleute nicht so sehr mißachtenwürden, — nichts desto weniger, obgleich es schwer sei, und sie besorgen müssen, daß die Sache nur schlimmerwerde, den Schiedboten zu besonderen Ehren und Gefallen, auch um gemeiner Eidgenossenschaft Lob, Nutzenund Wohlfahrt willen, damit man in alter Treue, Freundschaft, Liebe und Einigkeit bleiben könnte, und sienicht als die erscheinen, die zur Trennung der Eidgenossenschaft beitragen wollen, sondern als die vielmehrbegierig seien, sie nach bestem Vermögen in gutem Bestand zu erhalten und sich aller Zienilichkeit zu befleißen,damit an ihnen, soweit es sich gezieme, nichts fehlen würde, um Friedens und Ruhe willen, im Namen Gottessich entschlossen, den Schiedleutcn zu willfahren und ihre Artikel anzunehmen, jedoch mit folgendem Anhang'(1.) Daß die Bünde samt dem Landfrieden außer diesem Vergleich in allen Kräften, Ehren, Würden,Vorschriften und Meinungen bestehen bleiben und denselben unverrtickt nachgelebt werde; deßgleichen daß die-jenigen, die kraft des göttlichen Wortes und des Landfriedens den Städten bei der Vcrsperrung des Proviantsbeiständig und anhängig gewesen, Rath und That, Hülfe und Vorschub geleistet haben, heimlich oder offen, MWelcher Gestalt dies auch geschehen sei, als Weesen, Gaster, Toggenburg, Thurgau, Rheinthal, Bremgarten,