Juli 1531.
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Mm. 1531, 7. Juli.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. sso, p. Iis, Ii».
l. 1. Boten Von Fr ei bürg äußern Bedauern über muthwillige Vorgänge in Grandson undOrbe. Far^ mehre in Grandson, was ihm nicht zustehe, da er nichts zu regieren habe; würde das nichtabgestellt, so müßten ihre Herren sich weiter entschließen. 2. Eine Botschaft von Orbe zeigt an, wie Holard"die Götzen gestürmt" habe.
0- 1. Dem Vogt in Echallens wird befohlen, den Holard und seine Helfer zwei Tage und Nächte beiWasser und Brot gefangen zu halten; zudem soll er erfragen, wer ihn das geheißen, da es nicht erwehrtworden ist. 2. Farel soll nur predigen; wenn er glaubt, au einem Ort so viel gewirkt („erbuwcn") zuhaben, daß das Mehr (für ihn) entscheiden möchte, soll er das anzeigen, damit beide Städte Botschaftenschicken können, sofern es ihnen gefällt; (denn) den einzelnen Kirchspielen ist gestattet, von sich aus die Ab-stimmung z» beschließen, ohne daß es ihnen jemand wehren soll, gemäß dem Landfrieden. 3. In dem Var-sußerkloster zn Grandson soll gar nicht gepredigt werden.
Uebcr die besprochenen Vorfälle geben etliche Missiven Bericht; doch ist das erhaltene Material keineswegsvollständig. Wir haben den Raum dieses Werkes für andere Angelegenheiten zu sparen und müssen auf dieIpäter folgende Actensammlung verweisen.
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SolothlMl. 1531, 8. Juli (Samstag nach lllrici).
Kautoiisarchiv Solothur»: Rathsbuch Nr. so, p. srs, ZSS.
l. Gesandte von Bern, Freiburg und Biel, die zu Basel gewesen, zeigen an, was sie des Hochgerichtswegen in Basel gefunden, daß sie nämlich das Hochgericht selbst müssen aufrichten lassen, wofür sie noch^"e Zimmerlente bekommen haben; aber heute werde das Holz gehauen und bis Montag durch den VogtBipp j,„ Namen der Schicdleute aufgerichtet; doch solle keine Partei dasselbe brauchen. Nun sei noth-weudig, einen nahen Tag zu bestimmen, um beide Parteien zu verhören; auch sollten der ausgegrabene Steinund die zerhauenen Wildhäge wieder hergestellt werden, dem Abschied gemäß; die „Anwälte" bitten, ihr Ver-achten zu genehmigen :c. kl. Darauf wird erwidert, die Steine, den Wildhag, die in „den Baum" gehauenen^'chen (Marchzcichen) sollten (wirklich) von den Schiedleuten hergestellt werden, nicht von Angehörigen; einen^"3 werde man besuchen und den Vergleich halten. Die (gehabte Mühe :c.) wird geflissen verdankt.
1531, 7. Juli (Freitag nach lllrici), Solothnrn. 1. Genehmigung des zn Balstall abgeredeten Vergleichs.2- An Zürich, Bern und Frcibnrg ist noch zu schreiben, man werde mit Unrecht beschuldigt, von dem Anlaßabgefallen zu sein; besonders Freiburg ist die ertheilte Zusage zu verdanken. 3. Auf dem Tage zu Bremgarte»sollen (nochmals) die diesseitigen Beschwerden eröffnet werden. R-ahsb. so, p. sss.