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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juli 1531.

über den Handel ein Brief errichtet werden, mit dem einzuverleibenden Vorbehalte, daß es den Bünden nichtsschaden solle. Der Marchstein, den die von Büren ausgegraben, soll allen Rechten unvorgreiflich wieder ein-gesetzt und andere Lachen, die etwa bezeichnet worden wären, vernichtet, die Schilde nicht an das Hochgerichtgehängt, und nach Aufstellung des letztern ein Tag für die Besammlung der sieben Mann, behufs eines Unter-gangs, bestimmt werden. K. A. Solothurn: Absch. Bd. 18.

5) 1531, 4. Juli („Dienstags"), 6 u. Nachmittags, (Balstall). Die Boten von Schaffhansen (I. UlrichFulach, Heinrich Schwarz) an ihre Obern. 1. Bericht über ihre Sendung (Reise über Aaran nach Liestal,dann Baistall, Sonntag früh von Baden weg, bis Montag Abends). . . 2. „Zinstag früe vor tag fieng manan handle» mit unfern Eidgnosscn von Solotorn („solter"), und kam(cn) darzuo unser Eidgnosscn von Luzern,onch die von Zug warcnd ouch am abend kamen, und morgens, do man in der Handlung was, komend unserEidgnosscn von Uri, Schwiz, Underwaldcn, Hand ouch mit sampt allen »nscrn Eidgnosscn helfen handle» undnach aller lengi Zinstag früe bim stecht angfangen und das den ganzen tag triben mit großer mücg, und nachvil und mancherlei mittel und weg ist doch zuoletst das erfunden" . . . (folgt ein Auszug). Morgen früh sollennun die Solothurncr heimziehen; dann werden die Boten nach Basel reiten, um dort auch zu handeln, ?c. —(Von gleicher Hand ist eine Copie des vollständigen Abschieds gefertigt und beigelegt.)

K. A. Schaffhausen: Corresp.

Mehrere andere Actenstücke betreffend diesen „Galgenkricg" müssen übergangen werden; zu vergleichen sindNr. 559 und 501.

559.

Kasel. 1531, 6. Juli.

»kantonöarchiv Basel: Misstvm.

Verhandlung mit den Schiedorten beireffend den Zwist mit Solothurn.

Ein Abschied oder ein ähnlicher Aufsatz ist uns nicht bekannt; das Nöthige liegt aber in einer Missivevon obigem Datum, worin der Rath von Basel dem Vogt zu Farnsburg, Hemma» Offeuburg, über diese Ver-handlung Bericht gibt. Dieselbe rcsumirt den Abschied von Balstall und führt dann die Erzählung fort:

1. Auf das Begehren der eidgenössischen Boten, daß man diesen Abschied auch annehme, habe sich derRath mit den Sechsern zum dritte» Mal einhellig entschlossen, bei dem am Montag gefaßten Beschlüsse zu be-harre», daß man (am bewußten Orte) schlechterdings kein Hochgericht dulden wolle, es wäre denn zuvorrcchtsförmlich erwiesen, daß Solothurn befugt sei, eines dahin zu setzen; sonst bleibe man bei dem „Anlaß"und könne sich dcßhalb nicht zur Annahme jenes Abschieds verstehen, und ermahne die Eidgenossen bei denBünden, die Stadt bei ihren Rechten zu handhaben. 2. Darauf haben die Gesandten erwidert, sie hätten denAbschied in bester Meinung vereinbart, denselben besiegelt den Solothnrnern übergeben und sie dann vermocht,aus dem Felde zu ziehen; das lasse sich nicht mehr ändern; sie, die Gesandten, wollen die gefallene Antwortheimbringen, ermahnten aber Basel bei den Bünden, mit Solothurn Frieden zu halten. 3. Mau habe geant-wortet, da die Eidgenossen das Hochgericht wieder aufrichten wollen, so müsse man das eben geschehen und derGewalt ihren Lauf lassen; man werde es nicht beseitigen, hätte aber etwas anderes erwartet und wolle keinenTag mehr besuchen, bevor dieser Span gütlich oder rechtlich erledigt sei. 4. Es soll nun der Vogt den Unter-thancn bei dem Eide gebieten, mit den Solothnrnern friedlich zu verkehren und das Hochgericht, wenn es wiederhergestellt, stehen zu lassen, da es jetzt in der zwölf Orte Namen errichtet werde.