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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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1063
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Juli 1531. 1063

557.

Bilden. 15ZI, 3. Juli f. (St. Ulrichs Abend f.).

Ttaalsarchi», Lucer»: Mg. Absch. I. 2. k. 2»7. Staatsarchiv Zürich: Absch. Bd. il, k. it». Staatsarchiv Bern: Allg. Absch. »n. s?s.

Gesandte: Zürich. (M. Jos don Kuosen.) Bern. Peter, im Hog, Venner; (Jacob Wogucr). Luccrn.Golder, Schultheiß; (Rudolf von Hünenberg). Uri. Monsuet zum Brunnen, Scekelmeister. Schwyz.Willrich Rediug, olt-Ammonn. IInterMolden. Niklous Wirz, Seckelmeister. Zug. Ulrich Vnchmomi.'"rus. Vogt Bernhard Schießer. — E. A. A. kol. 38 u.

1. Der Vogt zu Sargans, Gilg Tschudi von Glarus, legt den VII Orten Rechnung ab. SeineRiiahnn'ii betragen 1503 Pfd. 6 Schl., die Ausgaben dagegen 2635 Pfd. 12 Schl.; demnach bleibt man^' schuldig llIZ Pfd. 6 Schl. und hat ihm jedes der VII Orte zu vergüten 161 Pfd. 5 Schl. Heller.Ausgaben zeigen folgende Posten: Für 0 Hakenbüchsen 54 Kronen; für Pulver und Steine 50 Gl.;Pfd. haben die Boten verzehrt, bevor ihm angezeigt morden, daß die Obrigkeiten die Zehrungskoste» nichtbezahlen; an einer Gemeinde zu Walenstadt sind verzehrt morden 193 Pfd.; ein anderes Mal habenUrb^^" verzehrt 96 Pfd.; für Bauten an der Landstraße 348 Pfd.; endlich die Erstellung eines neuen^v, welches sehr viel gekostet. 3. Dabei meldet er, wie viele Mühe er bei dem Straßenbau gehabt, und^ u, früheren Vögten beim Bau des Schlosses für den Tag 1 dicker Plapart gegebe» morden,

^umzubringen, wie und mann man ihn bezahlen Molle, da er auf baldige Bezahlung dringt, indem erWirthen schuldig sei. I». Auf sein Begehren, daß man zur Untersuchung des neuen Urbarsins besten hinauf verordnen wolle, wird ihm befohlen, an Zürich und Schwyz schriftliche Anzeige zu machen,das Urbar vollendet sei; jene zwei Orte sollen dann vollmächtige Boten schicken, die im Namen aller diehob vorzunehmen und sich mit dem Abt zu Pfäfers, dem Vogt und den Landleuten zu verständigen

Die Chorherren der Stift Zurzach bitten abermals, man möchte, dem noch nicht vollzogenen Ab-hicr" "vch Billigkeit aussteuern, damit sie ihren leiblichen Unterhalt hätten. Weil aber die Boten

cj,^^ ^sehle haben, so wird beschlossen, die Sache heimzubringen, in der Meinung, daß beförderlichsoll ""boseßt, und diese Chorherren wie auch andere Geistliche ansgestencrt und ihre Acmter beseht werdeni. ' aber diese armen Herren einstweilen mit Nahrung zu versorgen, soll der Schaffner in Zurzachwöchentlich eine» Mütt Kernen verabfolgen. «I. Zürich stellt den Antrag, daß in Betreff der Kernen-Vicht Grund- und Bodcnzinsc sind, eine Aenderung gemacht und Geld dafür genommen werde,zu Dörfer, der Grafschaft Baden diese Ordnung bereits angenommen haben. Da jedoch die Spende

^ einige Privatpersonen begehren, daß man ihnen Brief und Siegel halte, so wird beschlossen,fli/v! um sich zu berathen, wie man eine gemeinsame Aenderung mit solchen Kernenzinscn, die

Hut' ^ einführen wolle, v. Heimzubringen das Gesuch einer Botschaft von Döttingen um

^^P»ig, indem ihnen siebzehn Häuser abgebrannt sind. f. Rechnnngsablagc der Vögte: Es wurdenlwf"" ^ verabfolgt: von dem Stadhof zu Baden 3 Gl. 2 Btz. (der Gl. zu 16 Btz.); vom Schinder-^vdcn 15 Kronen; von der Geleitsbüchse zu Baden 27 Kronen, 1 Gl. rhein., 7 gute dicke Pla-^ und 6 Gl. (zu 16 Btz.); ans der Geleitsbüchse zu Mellingen 11 Pfd. 19 Schl. Heller; aus der Ge-