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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juli 1531.

das alte Bündniß wieder aufnähme; es sei ihm um Freundschaft zu thuu; er bedaure, daß er nochausgerichtet, da er bedenke, wie diel Gutes man sich erweisen »nd daß man gegen Frankreich, Italien, Spanien ^einander zn Hülfe kommen könnte; wenn Bern auf den drei Artikeln nicht beharre, so gedenke er das (wicR tzn dcrdienen, u. s. f. 3. Des Geldes halb bitte er um einige Frist*). Auch die Ledigung don der Bingschaft sei ihm jetzt nicht möglich, weßhnlb er nochmals um ein Ziel ersuche; entspreche man ihm, so wolle eees vergelte»; sei er mit Bern eins, so haben sie niemanden zu fürchten, :c. 4. Man wolle doch ein wewöan das Vergangene denken, wie ihm unabgesagt das Land verderbt und Häuser verbrannt worden seien;er Etlichen gefolgt, die ihn „aufgewiesen", so Hütte er wohl etwas (Anderes) thun können, was er um ^Freundschaft willen unterlassen habe, die er zu erhalten trachte. — (Dieser Vortrag soll schriftlich demRath übergeben werden, morgen oder am Montag: 3. Juli).

Unter dem 2. und 3. Juli ist nichts eingetragen; die Verhandlung wurde erst am 13. wieder astgenommen.

535.

Gümls (Schw imdcn). 1531, 2. Juli.

Dtaatönrchiv Zürich! Act!» II. Cappelerkricg.

Gesandte: Zttri eh. (Rudolf Thumisen; Rudolf Stvll). ^

t». 1. Die Votschaft von Zürich trügt vor, wie die Eidgenossen von Schwyz die Landlcute imund zu Weesen zwingen wollen, den abgeschlagenen feilen Karls wieder aufzuthun, und stellt das Begelst^daß Glarus jene seine Landsleute vor solcher Unbill und Gewalt schirmen wolle, damit nichts Unfreundlichegegen sie unternommen würde, indem sie nämlich vermeinen, zn dem Abschlag kraft des Landfriedens besuund berechtigt zn sein :c. 2. Hierauf haben sich Rath und Gemeinde zu dieser Antwort entschlossen: ^ersuche die von Schwyz durch ein Schreiben und eine Botschaft dringlich, ermahne und bitte sie, mit st"^Landlcuten nichts Unfreundliches anzufangen, weil dieselben Recht begehren; hätten sie je nicht gehandelt >"Inhalt des Landfriedens und ihrer Pflicht gemäß, so müßten sie es dann billig entgelten. Man sei h"'"^guter Zuversicht, daß die Eidgenossen von Schwyz die Landlcute von Gaster und Weesen wider Reckst ""weiter drängen, sondern sie ruhig und unangefochten bei dem Recht und dem Landfrieden bleiben lassen wrrdU'I». Ans die Anfrage, was Zürich von Glarus zu erwarten hätte, wenn der noch nicht ausgetragcneniit den V Orten zn einem Krieg führen sollte, gibt man diesen Bescheid: Mail habe bisher immer mgemittelt und wolle sich als Schiedleute ferner bemühen, in der Hoffnung, Gott werde dazu Glück 3^damit solche Zwietracht gemildert und gestillt werde und man bei allem, was der allmächtige Gottbeharren könne. Was man vormals Zürich zugesagt, nämlich „Gut und Blut" zn ihm zu setzen, wenn st""wider Recht es vom Gotteswort und den Bünde» drängen wollte, dazu sei man noch bereit, in der Erl"

Die vorliegende Aufzeichnung ist an mehreren Stellen sehr flüchtig entworfen: wir legen hier eine der E>lä>>" ^bedürftige vor: „Gelt gan Fnibnrg ton, nieinands da gfnnden, nit gleit;, zbest thnon; Herzog int vil dran glegen; st! l^"'sys Heu mögen."