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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1531.

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545.

Bremgarten. 1531, 20. Juni f. (Dienstag den 20. Brachmonat f.).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede Ld. 11, k. 124. Kantonsarchiv Solotliurn: Abschiede Vd. 13.

K'atttottsbibliothek Frciburg: Äirard. Sammüliitt T. XV. Staatsarchiv Lucern: Acten Neli^ionshändel.

Staatsarchiv Bern: Allqem. Absch. I)I>. 351. 401. .NantonSarchiv Schwyz: Abschiede. Lkantvttsarchiv Schasfliausen: Abschiede.

Gesandte: (Im Allgemeinen wie bei Nr. 540).

tt. 1. Die Schiedboten gelangen zuerst an die Eidgenossen von den V Orten um Eröffnung der BefehleT)rer Herren »nd Obern; dieselben legen dann ihre Instructionen und die auf den letzten Abschied zu gebende^»twort schriftlich vor; ebenso die Eidgenossen von den Städten, alles laut der hier beigelegten Schriften.

Sodann weiß jeder Bote, wie nach deren Verlesung und der beiderseitig gethanen Erklärung, dabei zuscharren, die Schiedlente beide Parteien vorgerufen und ihnen ernstlich vorgehalten, was an der Sache gelegenund wie ungeschickt sie gegenseitig gehandelt, und wie auch die Gesandten des Königs sie zur Ruhe gemahntluid vor gewissen Practiken gewarnt haben. 3. Da nun jeder Theil die Antwort des andern in den Abschied^gehrt, so hat man sie gebeten, es zum treulichsten an ihre Obern, nämlich die Städte an die kleinen undkroßen Räthe, die Länder an die Landsgemeinden, zu bringen, und sie dabei zum höchsten ermahnt, einander^r den. Austrag des Handels und dem nächsten Tage nichts Unfreundliches zuzufügen, da man inzwischenTriebe und Ruhe vor ihnen haben wolle, und deßhalb einen andern Tag auf Sonntag nach ttlrici (9. Juli),wiederum nach Bremgarten, angesetzt, mit der freundlichen Bitte, denselben mit Vollmacht zu besuchen und nichtauszubleiben; dann werde man auch erscheinen und abermals sich weder Kosten noch Arbeit bedauern lassen,^ Frieden und Einigkeit herzustellen*). ?», Wiewohl die Boten von Zürich und Bern keine Gewalt haben,ku Tag der Jahrrechnung anzusetzen, jedoch dafür halten, daß dies bei ihren Obern keine Anstände findenU'erde („kein span gewänne» wurde"). Hut man die Jahrrechnung auf Sonntag nach Petri und Pauli (2. Juli)^rh Baden angesetzt, wie jeder Bote weiter weiß. «. Desgleichen ist der Tag der Jahrrechnung in Lauis^ Sonntag nach Ulrici (9. Juli) bestimmt; dabei weiß jeder Bote eingedenk zu sein, daß die Baten, die^ UN verordnet werden, in dem Span zwischen denen von Ascona und den Lnggarnern handeln (resp. dafür'"struirt werden) sollen, wie schon früher verabschiedet worden. «I. Es denke auch jeder Bote daran, daß mander nächsten Jahrrechnung (in Baden) Gewalt haben soll, einen Tag ins Thnrga», der Klostervögte wegen,Zusetzen und den Boten, die hinaus geschickt werden, zu befehlen, den Thurgaucrn auch sogleich die Appella-uiieu zu verhören :c., um ihnen Kosten zu ersparen, v. Heimzubringen, was die Domcapitelherrcn von^ustauz des verbotenen Zehntens wegen geschrieben haben; es ist jedoch dieses Geschäft auf den Tag im"turgau verschoben; was deßhalb dem Landvogt befohlen worden ist, wissen die Boten, Das Begehren^ Herzogs von Mailand, ein Bündnis; oder freundliches Verständnis; mit ihm einzugehen, hat man ebenfalls

1 Das Zürcher Eremplar läßt hier einen durchgestrichenen Absah folgen:

'Astsent onch die schidbotten ninb irer Herren und ober» gefallen ze würben, ob inen gelieb, den steite» von Zürich undlt're>,, ^ unib ufhcbnng des Hafts der profiant mit schriben oder bottc» schicken anznosnochen." — Ebenso das Berncr

uiplar. — Dagegen im Freibnrger nnd Solothnrner Eremplar nicht gestrichen.