Juni 1531.
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noch die Nutzungen der Pfründe kanfweise an sich ziehen; deßhnlb hoffen sie, daß das Urthcil der Eherichtergänzlich in Kraft bleibe, also die Gült der Pfarre Märstetten, nämlich 36 Stücke, worin die 2 Mütt Kernenvon der Kirche mitbegriffen seien, dem jeweiligen Pfarrer zukommen und zur Ersetzung des Abgangs undVerbesserung des Einkommens 34 Stücke aus dem Zehnten der Domherren dem Konstanz vorweg genommenwerden sollen, und zwar ein Fuder Wein, d. i. 30 Constanzer oder 10 Zürcher Eimer, für 10 Stücke, 10 Müttkernen und 8 Gulden; davon soll der Pfarrer dem Stephan Meyer jährlich geben 6 Mütt Kernen und^ Gulden; dazu soll die Caplanei mit Hans, Garte», Gült und Znbehörde demselben ans Lebenszeit bleiben;>ve»n er aber sonst versorgt würde, so das; er Nahrung und Obdach fände, oder stirbt, so sollen die 6 Mütt^Nien und die 4 Gulden dem Pfarrer und die Caplanei mit Zubehör der Kirche Märstettcn zu jährlichem^»brauch für die Armen hcimgcfallcn sein. Und was bisher daran gemangelt habe, solle nun ersetzt und demHeinrich von Ulm sowie seinen Erben vorbehalten sein, darüber zn wachen, daß die erwähnten 16 Stück nachStephans Tod getreulich an die Armen verwendet und darüber Rechnung ertheilt werde. 3. Dieses Urtheil^e>t der von Ulm vor die Obrigkeit gezogen, der Rath die Parteien anher vertagt, in ihren Anliegen und Vor-zügen verhört und darauf zn Recht erkannt, cS sei durch die Ehcrichter in dieser Sache wohl gesprochen undübel davon nppcllirt; doch mit der Erläuterung, daß Heinrich von Ulm das ausgegebene Geld, nämlich die^ Gl. (Zins?) von den ihm auferlegten Zinsen zurückbehalten könne. Beiden Theilen wird ans ihr Begehrendieses Erkenntnis; unter dem Siegel von Zürich zugcfcrtigt.
542.
Meilinrg. 1531, 13. Juni f.
Kantottsttrchlv Freibuvg: Rathsbücher Nr. 48, 4N.
I- (l3. Juni). Herr von Longccombc erscheint im Namen des Herzogs von Savoyen und begehrt unterInderm, das; man das neu angenommene Bündnis; beschwöre. An die Burger gewiesen.
0. (14. Juni). Auf das heute wiederholte Begehren des Herrn von Longccombc wird geantwortet,
wolle die Bünde beschwören, doch mit dem Vorbehalt, daß es dem Nechtshandel von Peterlingen un-schädlich sei.
IU. 23. In»; (crastina Johannis). DeS Herzogs von Savoyen und des Kaisers Boten erscheinen, näm-^ch Johannes, Herr zn Assurc(?), und begehren, den Spruch von Peterlingen zu besichtigen und das Bündnis;^ bestätigen. — Es wird ihnen wie vormals geantwortet, man wolle die besiegelten Bündnisse für bestätigt^lte», jedvch dem rechtlichen Spruch von Peterlingen unschädlich.
IV. (27. Juni). Die Boten des Herzogs erscheinen abermals. — (Anbringen und Bescheid unbekannt).
Es sind auch Nr. 544 und 550 zu vergleichen.