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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
1046
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1046 Juni 1531.

eines neuen Krieges gegen die V Orte gab ihm reichlichen Anlaß, Zweck und Erfolg desselben nach allen Seite»zu überlegen und neue Gedanken in sich auszubilden, die jedoch wahrscheinlich erst durch die Vorgänge im Mo»l"Mai zu den uns bekannten Eonscguenzen getrieben wurden. Die in Nr. 49k, Note zu n, gegebenen Andel»tnngen können sich ans ein noch nicht schriftlich firirtes Programm oder ans eine uns unbekannte Vorlage bc-ziehen; jener Nathschlng war übrigens, was wir betonen, von einem besondern (geheimen) Collcgiuw vcr-faßt. (S. n.).

4. Zum Schlüsse muß constatirt werden, daß in den Rathsbüchern, Missivcn, Instructionen- und Acten-sammlnngcn von Zürich und Bern sonst jede Andeutung fehlt, daß Zwingli's Vorschlage in gemeinsamerathung gezogen worden wären; es mag sogar bezweifelt werden, ob eine Abschrift derselben nach Bern gelangsei, so daß keine positive Behauptung über Zustimmung oder Ablehnung sich urkundlich begründen läßt, unbezügliche Vermuthnngcn nur auf anderweitige Aufzeichnungen gestützt werden könnten; mittelbar ergibt sich d^Nothwendige ällerdings ans den vorhandenen und vorausgegangenen Acten. Daneben ist selbstverständlich ^Annahme nicht ausgeschlossen, ja vollkommen berechtigt, daß einige Gedanken Zwinglis schon vor der Nieder-schrcibung einzelnen Vertrauten in Zürich und Bern bekannt gewesen, und schließlich auch das Ganze dein cmcuund andern vorgelegt worden sei, obwohl eine gleichzeitige Abschrift nicht existirt. Die Erwähnung auf S. 1917, P,führt sogar zu der Vermuthung, daß einzelne Mitteilungen aus diesem Kreise zu fernerstchendcn Personen g»drungen seien, die ihren Gesinnungsgenossen in den V Orten von allem, was diese berührte, heimlich Keuutuwzu geben pflegten. (Vgl. auch Nr. 5K5, n, I. 2, a).

Zu 1) Bern hat eine Abschrift aus der Zürcher Canzlci, mit der Notiz von Cyro's Hand: (Es)lassen min Herren inen disen anschlug gefallen. Actum 19. Juni 1531."

S«. A> Bern: Allg, Al'sch, I>v, SS5SS?.

In Basel sind nur die ersten Zeilen von o bei dem Abschied, aus einem versetzten Blatte aber der ga»^Artikel eingetragen.

541.

Zürich. 1531, 13. Juni.

StaalSarchw Zürich: Acten Thurgmnsche Psnmdsachen (MiirsteUe»).

Bürgermeister »nd Rath entscheiden den Streit zwischen Heinrich von Ulm zn Gricßcnbcrg einerseits unddem alten Pfarrer, Stephan Meyer, »nd der Gemeinde zn Märstette» anderseits, betreffend die dortige Caplä»e>'1. Heinrich von Ulm wollte nämlich das Urtheil der Eherichtcr nicht anerkennen, da er zn der Verhandlungnicht geladen gewesen, nnd weil er die Herrschaft Grießenberg mit aller hergebrachten Znbchörde, n»d namentlichden drei Pfrnndlehcn -der Pfarre Lentmcrken und der Caplaneien Grießenberg nnd Marstette» gekaust habe,wie seine bezüglichen Briefe ausweisen; deßhalb wäre er der Hoffnung, gemäß dem 4. Artikel des thurgauiW'Vertrags die zur Herrschaft Grießenberg gehörigen Gülten der Pfründe zn Märstettcn an sich ziehen und da»ntungehindert schalten zn können. 2. Dawider vermeinten Stephan Meyer und die Anwälte der Gemeindestcttcn, ihre Pfründe sei einezesammcncrselstc"; (so) habe Fran Kunigunde von Schwarzenberg im I- 1^"an eine Messe daselbst gestiftet 3 Mütt Kernen, 2 Maller Haber, 2 Malter Fäsen, 2 Gulden nnd 16 Est""Wein nnd den Kirchgenossen, da sie daran auch gesteuert, um diese Stücke einen Brief zugestellt nnd ihr st'l^nnd ihrem Stamm das bloße Lehen vorbehalten; nun sei von diesem Gcschlechte niemand mehr vorhanden,nnd der von Ulm weder Verwandter noch Erbe desselben; also könne er da keine Patronatsrechtc erlange»