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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1531.

soll dies ernstlich an seine Herren bringen und auf dem nächsten Tage derenvöllige" Antwort anzeigen, wasman, wenn es zn einem Angriff kommt, von ihnen erwarten darf, ob und wie sie den andern Städten zuziehenwürden, da es nothwcndig ist, daß sie sich erklären, ob sie uns beholfen sein wollen oder nicht.

tl'. Die Boten von Zürich, Bern und Glarus schreiben an Ammann und Gemeinden zu Altuau undWigoltingen im Thurgau, daß sie nach dem Hinschied des neuen Bischofs von Konstanz, der auch die Ver-waltung der Dompropstei daselbst beansprucht habe, die Stadt als den wahren und ordentlichen Gerichtsherrnund als Besitzer der Stift erkennen und derselben allen schuldigen Gehorsam leisten sollen.

St. A. Zürich : Missiven (d. d. Dienstag vor Viti, 13. Juni).

K. 1531, 13. Juni (Dienstag vor Viti und Modesti), Bremgarteu. Die Boten von Bern, Glarus, Basel,Freiburg, Solothurn, Schaffhanscu und Appenzell an Zürich. Ulrich Küng, jetzt wohnhaft zu Baden, habesoeben vorgebracht, wie er wegen seiner Theilnahme an derletzten würtcmbergischeu Handlung" die Vaterstadtmeiden und Ungnade besorgen müsse, und bitte daher, ihm mit einer Empfehlung behülflich zu sein. Da crnun für sein geringfügiges undversessenes" Vergehen mit dem großen erlittenen Schaden genug gestraft s«,so bitte man hiemit, ihm zu verzeihen, ec. In ckorso: . . . « Impötimtum. »

St. A. Zürich: A. Personalien.

Im Schasfhauser Eremplar fehlen <1, k, im Freiburgcr und Solothurner e und k. Besondere Ab-schriften von k, VII. 13, haben Solothurn (Absch. Bd. 18) und Lnccrn (A. Ncligionshändel).

und e sind wörtlich gedruckt in Bullinger, III. 915, der als Allgenzeuge auch einen Thcil derBoten nennt.

Zn ir. 1) Eine Copie des CreditivS für die Botschaft nach Mailand, d. d. Molltag vor Viti, stnbctsich ili den Zürcher Missiven, ein gefälteltes, adrcssirtcs und besiegeltes Exemplar des Schreibens an die ober>österreichische Regierung ebendaselbst.

2) Es wurde an Zürich ein weitläufiges Schreiben erlassen unter dem Datum Montag vor Viti undModesti (12. Juni), das aber nicht in besiegelter Ausfertigung vorliegt. Zürich sollte auf Doustag Abend eineansehnliche Botschaft nach Weesen senden, um von dort aus mit der Abordnung von Glarus nach Chur Z"reiteil und mit einer Botschaft der Bünde in die Lager zu reisen, zc. zc. Der Text enthält das Concept derInstruction, die dem Abschiedtertc ziemlich gleichförmig lautet. Entsprechende Zuschriften wurden auch an Glanisund die III Bünde gerichtet. St. A. Zürich: A. Müsserkricg.

Bei sind folgende Acten zu beachten:

1) 1531, 13. Juni (Dienstag nach Corporis Christi), Bremgarteu. Die Boten von Uri, Schwyz, Unter-waldcn und Zug an Lucern. Heute seien sie samt dem Schultheiß Goldcr vor den Boten von Zürich, VerNund deren Mithaftcn erschienen, um über die ihnen widerfahrenen Beschwerden zu klagen und das Ansuchezu stellen, daß von der Sperre und andern lästigen Maßregeln abgestanden werden möchte. Darauf Hab«'die Gesandten in freundlichen Worten erwidert, sie haben jetzt deßhalb keine Vollmacht, hoffen aber, wenn manzusammensitze und ihren Vortrag vernehme, daß mit der Hilfe Gottes und biderber Leute eine Vereinbarungerzielt werde, wodurch der Proviantabschlag von selbst dahinfiele zc. Da nun aber Golder keine weitere Ve^fehle habe (als die Oesfnung des Verkehrs zu fordern) und ungeachtet aller Vorstellungen und des hier «mgeschlossenen Briefes (12. Juni, Brunnen?) sich nicht weiter einlassen wolle? da auch von allen Seiten her vielefromme Leute da seien, die zu friedlichen Mitteln zn verhelfen geneigt wären, so bitte man Lnccrn gar dringlich:diese Umstände wohl zu betrachten, sich hierin von den andern Orten nicht zu sondern, wie es mehrfach ZN^gesagt, sondern seinen Boten Vollmacht zu geben, anzuhören, was die zwei Städte und ihre Anhänger vo^bringen wollen; da diese sich so friedlich erklären, so hoffe man, daß das, was man hiemit begehre, Allen Z"