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Juni 1531.
selbst bekennen, daß der Glaube als eine freie ungezwungene Gabe von Gott allein komme, während sie damit,daß sie den Ihrigen abgestrickt, die heilige göttliche Schrift alten und neuen Testaments zu lesen und etlicheum des Glaubens willen von Haus und Hof verwiesen, den Landfrieden — nach dem Bedünken der Schied-boteu — einigermaßen geschwächt („etwas zu viel gethan") haben; und da Gottes Wort zu lesen und davonzu reden nichts Leibliches und Aeußeres (berührt), sondern Früchte der Seele und ewiges Heil bringt, undsie (die Obern) sich rühmen, auch das Gotteswort zu haben und Christen zu sein (wofür man sie denn auchhält), und es unter Christen nicht billig ist, dasjenige abzuschlagen, was zum Seelenheil dient, so ist hierübererkannt, es sollen hinfür die V Orte in ihren Gebieten und Herrschaften jedermann zulassen, das alte undneue Testament ungestraft zu lesen, und dies niemand wehren nach verbieten, sondern ihre Leutpriester, Pfarrerund Seelcnhirten anweisen, dermaßen zu predigen, daß sie es mit göttlicher Wahrheit zu verantworten getrauen,jedoch nicht gebunden sein, andere Prädicanten, als die sie selbst dazu verordnen, aufzustellen oder neben den-selben öffentlich predigen zu lassen; damit wird ihnen an ihrem christlichen Glauben sowie an ihren Rechtenund Gerechtigkeiten gar nichts benommen und dem Landfrieden nicht zuwider gehandelt*).
Vitt. Nachdem diese Artikel von beiden Theilen angehört worden, hat der Bote von Lucern zu erkennengegeben, wie man aus seiner Instruction schon Anfangs verstanden, daß seine Herren fest beschlossen haben,vor allen andern Dingen die Freigcbung des Proviants zu fordern und hernach erst in der Glltlichkeit handelnzu lassen; da nun aber in den vorgelegten Artikeln dessen (der Aufhebung der Sperre) nirgends gedacht sei,so wolle er nicht verbergen, daß er dem Befehl der Obern gemäß nicht weiter eintreten und diesen Abschied nicht„heimführen" könnte; sofern aber die Schiedleute bei Zürich und Bern die Lösung des Hafts erlangen mögen,so werde er den Abschied zum treulichsten an seine Herren bringen, in der Zuversicht, daß sie dann um chlieber („vil destee") sich zur Ziemlichkeit werden weisen lassen. Weil nun zwar die Boten von den „vierWaldorten" sich nicht geweigert haben, den Abschied heinizubringen, von Seiten der Eidgenossen von Lucernaber dieses neue Hindernis; dazwischen kommt, woraus, wie zu besorgen, die „Zerrüttung" dieses Tages,„Vergcblichkeit" aller Mühe und vornehmlich noch größere Zwietracht erwachsen könnte, und der Bote von Lucern,ungeachtet vielfältigen und dringlichen Ansuchens, sich des Handels nicht weiter annehmen wollte, so hat mandie Eidgenossen von Zürich und Bern und ihre Mithaftcn zum allerernstlichsten gebeten, sich so freundlich zuerzeigen und den Hast der Proviant für einmal auf Hintersichbringen aufzuheben, worauf sie jedoch geantwortethaben, sie seien als Voten ihren Herren auch Gehorsam schuldig; weil sie zu solcher Bewilligung gar keineVollmacht haben, so könnten sie es vor ihren Obern nicht verantworten, so gern sie sonst willfahren möchten;aber die Vergleichsartikel heimzubringen, können sie nicht abschlagen; sie bitten vielmehr, die V Orte zu be-wegen, es auch zu thun; sofern dieselben angenommen werden, sei das Verbot damit von selbst aufgehoben-IX. Weil man nun nicht ganz vergeblich gearbeitet haben will und unverrichtcter Dinge nicht vcrreitcn kann,in Betracht des Unwillens, der unter dem gemeinen Mann deßhalb erwachen würde, und damit der Bote vonLucern entschuldigt sei, so hat man den Eidgenossen zu allen Theilen diesen Abschied gegeben, ohne Säumen an ihreHerren zu bringen, auch eine Botschaft ausgezogen und mit dem Abschied nach Luccrn abgefertigt, um denselbenim Namen aller (Schiedorte) dort anzubringen und die Herren zum dringendsten zu bitten, daß sie sich darüberberaihen und freundliche Autwort geben möchten, und allen einen Tag gesetzt auf Dienstag den 2V. Bracht
Den ursprünglichen Wortlaut dieser Artikel gibt das Zürcher Manifest vom 9. September (s. u.).