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Juni 1331.
zeligen" Knechten den Durchpaß zum Müsser nicht zu gestatten, sondern sie zu rechtfertigen und mit Hinderungunserer Widerwärtigen der Erbeinung genug zu thun, mit dem Begehren einer schriftlichen Erklärung, ob„sie" dies thun wallen oder nicht, wie jedermann weiter weiß. ß». 1. Da dieser Tag durch („uns" - - -)die Botschaften von Frankreich und den Eidgenossen von den Schiedorten samt dem Thurgan, zum Zweckegütlicher Unterhandlung zwischen den V Orten und den Eidgenossen von Zürich und Bern samt ihren Mit-haften, angesetzt und hieher beschrieben worden, und jene Botschaften („wir") von ihren Herren und Obernmit Befehl und Vollmacht erschienen sind, alles zu thun und zu handeln, was zu Frieden, Ruhe und Einig-keit dienen möge, so haben sie beide Parteien ernstlich vorgenommen und sie ersucht, ihre Stöße und Späneanzuzeigen. II. Es haben aber die Gesandten von Zürich und Bern auf eine weitere Darlegung ihrer Klagensich nicht einlassen wollen, da solche auf frühern Tagen zur Genüge vorgetragen worden seien^), und denBescheid eröffnet, daß sie zunächst abgefertigt seien, um anzuhören, was Gutes und zum Frieden Dienlicheshier gehandelt würde; je nach Befund („uff das selb") hätten sie dann Befehl, ihrerseits zu handeln; weilnämlich ihre Herreu durch etliche Beschwerden gegen die Eidgenossen von den V Orten bewogen worden, den-selben den Proviant abzuschlagen, so halten sie dafür, die letztern werden darauf wohl ihre Antwort geben,wonach dann die Schiedleute eingreifen können; wenn aber die Klagen der beiden Städte je nochmals ver-nommen werden sollten, so haben die V Orte solche schriftlich bei Händen, wie es ihnen zugeschrieben worden,die man dann verhören könne. III. Darauf haben aber die V Orte die Schiedleutc und die Boten vonZürich und Bern zum dringlichsten gebeten, sich vor allen Dingen dafür zu bemühen, daß ihnen Proviant undfeiler Kanf wieder zugehe, da sie laut ihrer Befehle nichts Fruchtbares zu handeln hoffen dürfen, bevor diesgeschehe, und da die erwähnten, ihnen zugeschickten (Abschlags-) Briefe unter Anderem sie darstellen, als obsie Leute wären, welche weder Bünde noch Eide und Landfrieden hielten, so bitten sie Zürich und Bern, dieseBriefe samt der Abstrickung des Proviants aufzuheben, sie für gute getreue liebe Eidgenossen zu halten undals solche'zu benennen; sofern solches an ihnen „erfunden" würde, wollten sie dagegen sich dermaßen in dieSachen schicken, daß man spüren könnte, wie geneigt sie zu aller Freundlichkeit seien, und es an ihnen in ziem-lichen Dingen nicht fehlen müßte; wenn aber dies nicht möglich wäre, so seien sie doch der Zuversicht, daßman sie den Bünden und dem alten Herkommen gemäß bei ihrem Recht bleiben lasse; denn sollten sie hierlauge tagen, während der „Haft" des feilen Kaufs nicht gelöst würde, so hätten sie nur desto größern Un-willen unter den Ihrigen zu besorgen. IV. Hieuach hat mau die Botschaften von Zürich und Bern sinntihren Mithaften mit allem Ernst ersucht, weil die V Orte sich erbieten, nach Aufhebung des Hafts zu allenbilligen Dingen sich weisen zu lassen, ihnen hierin freundlich zu willfahren, wogegen sie aber ihre Instructionenvorgewiesen haben, im Wesentlichen des Inhalts, sofern die Schiedboten sich getrauen, bei den V Orten ZU„erheben", daß sie den Landfrieden in dem (I.) Artikel, wonach kein Theil den Glauben des andern anfechte»noch strafen solle, gehörig erfüllen und gestatten wollen, das Gotteswort (in ihrem Gebiet) zu verkünden, davonzu reden und es frei zu hören, so werden sie (die Städte) sich demnach aller Ziemlichkeit befleißen. V. Da mandann auch die V Orte um Eröffnung ihrer Befehle gebeten, so haben sie den Bescheid gegeben, daß sie zur Be-ruhigung („Hinderstellung") der hitzigen Gemüther unter den Ihrigen instrnirt seien, vor Allem wegen Oeffnung
*) Vergleiche indessen Bullinger, III. 1—9. „West sich die statt Zürich beraten habe, nfs dem tag zuo Bremgarte»snrznotragen der fünf Orten halb. Entschuldigung und erzellang, wer billicher über den andern zno klage» habe",— dem lebte»Eoncept sd. d. Mittwoch »ach Trinitatis, 7. Juni) im Staatsarchiv Zürich fast wörtlich gleichlautend.