Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
1032
Einzelbild herunterladen
 

1032

Juni 1531.

ewigein Unwillen und Last gereichen möchte, wenn sie gegen ihre Herren dermaßen handelten; dennoch wollensie entsprechen, wenn Zürich sie vertrösten könne, sie nicht zu verlassen, und sie besonders in einen Frieden deutlichbegriffen werden.

II. Darauf geben Räthe und Bürger diese Antwort: Weil die von Weesen und Gaster dem göttlichenWort anhangen und in dem Landfrieden eingeschlossen seien, dieser aber von den V Orten so gröblich verletztworden, daß man wohl zu Schwererem Ursache hätte, und jene, weil sie zu dem Landfrieden geholfen, deßhalbauch schuldig, denselben handhaben zu helfen, so habe man sie ersucht, den genannten Orten den Proviant Z»versperren; weil der Landfriede alle Liebhaber des göttlichen Worts belange nnd zu dessen Beschirmung dienensolle, so halte man dafür, daß alle Betheiligten verbunden seien, dadurch die g. Ehre zu äufnen; dennwürde» die von Weesen und Gaster dies nicht thun, so wäre man veranlaßt, ihnen auch nichts mehr zugehenzu lassen; würde ihnen aber deßwegen etwas zugemuthet, so könnte man sie anch nicht verlassen, und sei manerbötig, sie namentlich und bestimmt in einen Frieden einzuschließen; dessen dürfen sie sicherlich getröstet sein-

1531, 4. Juni (l. Sonntag im Brächet). Vogt und Rath zu Weesen an Zürich. Antwort auf dessenSchreiben: Sie haben sich darüber berathcn und demzufolge eine Botschaft abgefertigt, die am Montag in Züricheintreffen und eröffnen werde, was man zu thun gesonnen sei. . . . St. A. Mich: A. n. Capp. «u-g.

537.

Dem. 1531, 1t). Juni.

Staatsarchiv Vor»: Rathsbuch Nr. SS!», p. bis.

I. Boten der Princessin (von Oranien) tragen vor, wie die Klosterfrauen (von Orbe) ihre Kirchen-zierden während des Feldzugs nach Genf ihr zur Beschirmung zugesandt haben, die nun aber zurückgeschicktseien, und bitten, dies nicht zu zürnen. Ferner begehren sie, daß man diese Frauen bei dem Herkommenbleiben lasse und mit dem (aufgestellten) Prädicanten nicht belästige, bis beide Städte eine Aenderung ver-fügen; denn es seien ihrer zwei der Princessin verwandt nnd ihr untergeben.

II. Antwort: 1. Man wolle die Frauen gar nicht zwingen, (aus dem Kloster) zugehen, lasse ihnen aberdurch den Prädicanten das Gotteswort verkündigen; vertreiben werde man sie nicht, bis das Mehr unterihnen selbst (für den Austritt) erfolge; wenn der Prediger nicht Gottes Wort lehrte, so würde man ihnbestrafen. 2. Die Kirchenzierden sollen wieder in das Gotteshaus gebracht nnd nicht mehr entfremdet werden.3. An die Prädicanten zu Orbe (ist zu schreiben), sie sollen ohne alle Scheltnngen predigen nndleichte Spcist"(bieten), bis (die Zuhörer) starke (vertragen). 4. Dem Vogt zu Echallens wird befohlen, die von der Princessinzurückgelieferten Zierden genau zu verzeichnen und dem Gotteshaus zu übergebe».

>>»