Juni 1531.
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Solothurn. 1581, 1. Juni (Dienstag nach Pfingsten).
Kantonsarchiv El'lothiirn : Rathsbuch so. p. soi, sos.
1- Gesandte von Bern, nämlich Jacob Wagner und Lienhard Tremp, eröffnen in Betreff des Zwistes»ut Basel, es gefalle ihren Herren nicht, das; sich der Handel zerschlagen, und Solothnrn den angesetzten Tagu>cht besucht habe; sie seien aber gegen Solothurn zu allein Guten geneigt und begehren, daß es an einerrudern Verhandlung theilnehme, :c. 2. Man antwortet, wie man vordem geschrieben, wenn Basel, der ge-^ffencn Einleitung gemäß, über die streitigen Märchen wolle unterhandeln lassen, so wolle man die Sachegern (Bern) vertrauen; aber betreffend die Hoheit über die Herrschaft Dorneck könne man sich nicht einlassen,'udcm man es schimpflich finde, daß Erkauftes und mit dem Schwert Behauptetes von Basel beansprucht werde;"per bitte man Bern, diesen nie bestrittenen Besitz zu handhaben :c. 3. Die Boten bemerken, eine Ilnter-lung mit Basel habe eben bezweckt, dasselbe von seinem Anspruch abzubringen; daher begehren sie noch-^is, daß Solothurn zusage, einen weiteren Tag zu beschicken. 4. Es wird erwidert, man traue Bern allese zn, kZnm aber über die Forderung Basels (schlechterdings) nicht unterhandeln; doch ersuche man Bern,^ )>ch mit Basel zu handeln, um es zum Verzicht zu bewege»*).
Es folgte, in Gegenwort der Bcrner Botschaft, eine Rechtsverhandlnng zwischen dem Pfarrer von Acttingen"ud Hans Hachenberg, über verletzende Acußernngen gegen die Messe und heftige Schmähungen von SeitenHachenbergs. Nach Vcrhörnng der Kundschaften wurde die Gesandtschaft ersucht, einen freundlichen Ausgleichvsrjnchen zu lassen, was sie aber nur heimbringen, nicht von sich aus gestatten wollte. Eine andere, sehr ein-iWiche Verhandlung über dieses Geschüft ist ans p. 412—419 desselben Bandes verzeichnet, unter dem DatumVkontag nach Ursi (was 2. October bedeuten muß, gleich Montag nach Michaelis, id.), in Gegenwart CrispinFischers von Bern, der auftragsgemäß für den Pfarrer Partei nahm und eine gütliche Erledigung abschlug.
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Bnumen. 1531, 1. Juni (Donstag nach Pfingsten).
Staatsarchiv Lueern: Ungebundene Abschiede.
Die Gesandten von Uri, Schwhz, Untcrwaldcn und Zug schreiben an Lncern: 1. Antwort aufschreiben: Man sei mit der Entschuldigung (des Ausbleibens) befriedigt. 2. Schloß und Stadt Rappers-^st betreffend habe man für nothwendig erachtet,, einen Zusatz dahin zn verordnen, nämlich ans jedem der
ford- ^ Original fährt fort: „Als inen biß nntivnrt croffnot, haben si gesagt, si haben darum die antivurt vor Rate ge-befolchcn, min Herren anznokeren, nntzit nnfrnntlichs gegen denen von Basel fnrzenemen, dann si solichs mit denenWen beredt, sonders dem anlaße zuo gclebcn. Also haben min Herren gesagt, daß si nützit nnfrüntlichs wollen gegen
muiemen, soferr die von Basel min Herren ouch gerüewigot lassen ?c."