Juni 1531.
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b>nni man einige Zeit zuwarten und mit den Armen Mitleid haben wollte; weit zudem das Land weit und5v>e man auch darüber nachdenken mag, die Abhülfe als unmöglich erscheint, so hat man sich darüber ver-ständigt, daß jedermann in seinen Gerichten und Gebieten auf dergleichen Volk besser Acht haben, „sie" nachchrcm Wesen und Wandel, und womit sie umgehen, genauer befragen, und wenn jemand verdächtigt undüberwiesen, daß er des Almosens nicht „genoß" wäre, ihn vorladen und ihm deutsch erklären solle, daß mau,man ihn weiter ergriffe, mit ihm handeln würde, was „dazu gehöre". «. 1. Da dem Landvogt im^hurgau durch schriftlichen Befehl von den Boten der beiden Städte Zürich und Bern ab dem letzten Tage"^getragen worden ist, mit den Frauen zum Paradies freundlich zu reden und sie zu ermahnen, sich demgöttlichen Wort anzuschließen, weil doch die ganze Landschaft sich demselben verglichen, und das Kloster inb^en hohen und Niedern Gerichten liege, so haben sich die Eidgenossen von Schaffhausen mit vielen freund-stchen „Entschuldigungen" über solchen Eingriff beklagt, indem sie vermeinen, weil jenes Kloster allezeit und^'it über Menschengedächtniß unter ihrer Schirmherrschaft und Bcrwaltung gestanden und darin bis auf diesen^ug geblieben, und ihnen deßhalb niemals Eintrag geschehen, so sollte man sie dabei ruhig lassen und bei^ui lang hergebrachten Besitze handhaben, indem sie sich bisher bei den Frauen mit allem möglichen Flciße ver-wendet haben, um sie zu bewegen, sich der Landschaft zu vergleichen; weil aber viele derselben alt, krank, blind"üb schwachsinnig („nnmögenlich") seien, so haben sie, um größere Irrungen zu vermeiden (wie zu Dießen-stvfen geschehen) sich nicht entschließen mögen, irgend welchen „Frevel" oder Gewalt an sie zu legen, sondern'bnen das Gotteswort verkünden lassen, der guten Hoffnung, es werde dasselbe sie mit der Zeit bewegen,freiwillig „abzustehen". 2. Da nun Glarus, Frcibnrg und Solothnrn hierüber keine Befehle gehabt, so haben"strich und Bern die von Schaffhausen freundlich ermahnt, jedermanns Rechten unvorgreiflich, mit jenen Frauentätlich zu reden und darauf zu dringen, daß sie die Ceremonien beseitigen, auch zu verschaffen, daß der (ver-ordnete) Prädicant mehr als bisher sich befleiße, dahin zu gehen, um das Gotteswort zu verkünden. Wenngeschieht, so sollen dann die Thnrgauer ruhig bleiben und weiter keine Gewalt anwenden. 3. Die Rechts-f^gc („Gerechtigkeit"), wem das Kloster zustehe oder nicht, hat mau an die Herren zu bringen angenommen,w der Meinung, daß derjenige Theil, der auf seinen Anspruch nicht verzichten will, den andern laut der^stnde zn „rechtfertigen" wissen werde. «I. 1. Es beschweren sich auch die Thnrgauer, daß ungeachtet desw'u den vier Orten aufgerichteten Vertrags zwischen den Gcrichtsherren und ihnen, der bestimme, daß ein^'Meiner Klostcrvogt ins Thnrgan gesetzt werden sollte, dies noch nicht „gestattet" worden sei, und deßhalbGüter abgingen, sodaß niemand wisse, wohin sie kommen; ferner enthalte der Vertrag, daß man sie au^ Gerichten nicht mit Edlen und Amtleuten „übersetzen", nämlich nicht mehr als vier (solche Personen)baran setzen sollte; dennoch besetze der Bischof von Konstanz seine Gerichte mit Edeln und Amtleuten nachstäuein Gefallen; darum bitten sie hiegegcn einzuschreiten, damit dem Vertrage nachgelebt würde; denn solltewll der Einsetzung eines Klostervogtes noch länger verzagen werden, so könnten sie dies nicht ertragen, weß-stBb sjx abgewehrt haben, hierin selbst zn handeln und die Klöster mit Amtleuten zu versehen.
hat an solchem Mehr kein besonderes Gefallen; weil aber niemand bevollmächtigt ist, hierin irgend^vs vorzunehmen, so bringt man dies heim, in der Hoffnung, daß die Obern beförderlich das Nöthige thnn,»>n Thnrgauer zufriedenzustellen; dabei werden sie jedoch freundlich crmahnt, die Unruhe dieser Zeit»u bedenken, und daß der Aufschub in keiner schlimmen Absicht geschehen, also einstweilen noch gutwillig still-Kfftchen und nicht von sich aus einzugreifen, indem sie wohl ermessen können, daß die Obern es nicht billigen^strden, wenn sie ans eigener Macht etwas unternehmen wollten, v. Bern hat den Eidgenossen von Zürich