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Juni 1531.
eine Kopie der Zuschrift, die es mu letzten Tag Mai von den V Orten empfangen, in der Meinung mit-getheilt, das; sich die Boten (der zwei Städte) über eine Antwort und weitere Schritte hier verständigen sollten;dieselben fühlen sich aber für diese Angelegenheit zu schwach und halten für nützlicher und besser, daß ihreObern den Handel selbst berathen, bringen dies also wieder hinter sich, mit der Abrede, daß beide Theiledie Sache reiflich erwägen, darüber geeignete Rathschlüge verfassen und diese mündlich oder schriftlich „zusammen-tragen" sollen, damit sie desto einmüthiger Antwort geben und sonst thnn können, was sich gebührt-L. 1. Weil man mit der Abschlagung des Proviants den Vortheil von Händen gegeben hat, indem manjetzt allezeit den Vorstreich von den V Orten erwarten muß und keine Stunde weiß, ob man sicher ist, so h"tZürich die Bnrgerstädte zum freundlichsten ermahnt, gemeinsamen Rathschlügen nachzutrachten, ob man, wenndie V Orte einen plötzlichen Ueberfalt thüten, oder wenn man glaubwürdige Nachrichten von ihren Anschlägen,einen solchen zu machen, erhielte, nicht lieber Vormann sein, also den Angriff nicht abwarten, oder wie undauf welchen Plätzen man zusammenkommen und einander beispringen, und wie man sich überhaupt dabei ver-halten wollte. 2. Wiewohl nun die übrigen Orte selbst erkennen, daß solche Anschläge und Verständnisse hoch°nothwendig sind, so hat man, weil in der Ausschreibung dieses Tages hievon keine Meldung geschehen, und weilman nicht weiß, was den Obern hierin gefallen möchte, deßhalb auch keine Befehle hat, vorläufig doch n»r dasGutachten Zürichs angehört und dasselbe in den Abschied genommen, um es heimzubringen, in guter Zuver-sicht, daß die Obern eilends mündlich oder schriftlich nach Zürich melden, was sie daran gnt finden, und sichbilligen Dingen nicht entziehen, sondern, wenn es überfallen würde, zu ihm stehen werden, wie sich gebührt-3. Der Bote von Schaffhanscn wendet zwar ein, daß der letzte Abschied etwas zu viel sage („vergrifflichverfaßt"), als ob nämlich über die Abschlagung des Proviants alle gleicher Ansicht gewesen, während doch „sie"'im Namen ihrer Herren, dazu gar nicht eingewilligt haben, und zwei- oder dreierlei Meinungen gewesen seien,was man ihnen aber in den Abschied gebe, wollen sie gerne heimbringen, da ihre Herren von der Abstricknng desProviants nichts gewußt, bis sie es durch das allgemeine Gerücht vernommen haben. K-. Da der Landvogtim Thnrgan im Namen des Bischofs van Konstanz, der die Dompropstei an sich zu ziehen unternimmt, ersuchtworden ist, ihm deren Nutzungen im Thnrgan verabfolgen zu lassen, Konstanz dagegen geschrieben, man möchteden Bischof abweisen, nicht bloß weil die genannte Propste! der Stadt heimgefallen, sondern weil den Ihrige"noch Zinse und Gülten ausstehen, die daraus abgetragen werden sollten, so hat man dem Landvogt besohle",sich der Sache nicht weiter zu beladen, sondern den Bischof, sofern er wieder an ihn gelangte, an die Ober"zu weisen. Ii. 1. Dem Commenthur von Tobel ist ab dem letzten Tag geschrieben worden, sofern er be;diesem Hause und dessen Verwaltung zu bleiben begehre, solle er sich dem Land vergleichen, den Leuten kei"Aergerniß geben und sein päpstliches Wesen und den Orden abthun, worauf er sich nun schriftlich entschuldigt,daß er dem Gotteswort noch nicht zuwider gehandelt habe, und wenn er auch andere Hänser versehe, so thne ernichts anderes, als was einem Biedermann gezieme :c. 2. Weil es sich aber nicht zusammen „concordiren'will, nach evangelischer und des Ordens Art zu leben, so hat man ihm wieder geschrieben, das letzte Schreibe"sei in der guten Absicht, ihn zu warnen, geschehen; man beharre dabei »nd begehre nochmals, daß er sich derLandschaft gleich mache, wenn er das Haus Tobel verwalten wolle, und von den andern Hänsern abstehe; wen"ihm aber dies nicht gefalle, so möge er wählen, bei welchem Hans er bleiben wolle, da man ihm diese „Figä^nicht zu lassen gedenke. I. Zürich legt eine Ordnung betreffend die Täufer vor, die ihre Ehcgenossen („ecgemücht")verlassen, und gibt den Boten auch Copiccn davon. Weil aber die andern Orte das darin enthaltene „Wörtchc"ohne Gnade „drückt", indem ihre Herren bisher immer noch mehr zur Verzeihung als zur Rache geneigt