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Mm 1531.
man wolle niemanden zwinge», auch nichts ändern lassen, wenn nicht das Mehr dafür entscheide, jedoch diennwidersprochene Verkündung des Evangelinms durchsehen.
IV. 1. Hierauf werden die Boten sich nach Orbe verfügen, den Vogt dahin berufen und dann verschaffen,das; Farel vor der ganzen Gemeinde „die artikcl usmachc" (?). 2. Den dortigen Pfaffen, welche behaupten,Farcl könnte nicht den geringsten Artikel ihres Glaubens umstoßen, wenn nicht Bern es mit Gewalt durch-drückte, soll angezeigt werden, daß man ihnen gern Gehör schenken, Jedem Recht halten und nichts erzwingen wolle;sie mögen es nur versuchen, ihren Glanben gegen Farel zu vertheidigen, in Predigten oder anders. 3. DiePfaffen, die den Leuten wehren, zur Predigt zu gehen, sollen ermahnt werden, das zu meide», besonders der-jenige, der den Castellan in die Kirche geführt, um die fremden Zuhörer aufzuzeichnen, und der (andere), derunter der „Chnr" stehend, dazu geschrieen hat. 4. An den Rath in Orbe ist zu begehren, daß er die An-hänger des Gotteswortes nicht verachte und ausstoße; denn Bern würde das nicht dulden. 5. Es wäre auchgut, wenn der Vicar zu Romainmotier, der in Orbe gepredigt hat, und auf den das Volk viel hält, dazugebracht werden könnte, von seiner Lehre Rechenschaft zu geben. 6. Den Prädicanten sollte Wohnung undNahrung verschafft werden, und zwar aus den Gütern der Mönche, als der Lehensherrcn. 7. Da gemeldetworden ist, wie die Klosterfrauen ihre Kleinodien und die Baarschaft nach Nozeroy (Nozcrc) geschickt habenoder schicken wollen, so soll mit den Voten von Freiburg eingeschritten werden; darüber ist der Vogt oderSchaffner zu verhören und im Fall der Mitschuld gefangenzunehmen; dann sollen alle Güter verzeichnet undtreuen Händen übergeben werden. 8. Dem Christoph Holard sollen seine Kosten ersetzt und seinem Sohnedie Pfründe wieder eingeräumt werden. 9. Auch in der Sache des Schulmeisters ist zu handeln. 19. „Eshat mich wol Farcllus mit mir (Cyro) insonders geredt, daß es vil frucht bringen, wo der Vogt Agasse vesampts entsetzt (wurd) und Sacristan an sin statt käme; so aber min Herren hierum nüt geraten, setzen ichs üchheim; ir mögend mit dem landvogt dorum reden; der hat gwalt, das amt ze setzen und entsetzen."
Herminjard erwähnt diese Verhandlungen nicht, gibt jedoch einen 8 HI ergänzenden Bericht von Farel(II. 486, 487) und einzelne andere Daten.
510.
MNllj. 1531, 15. und 16. Mai (Montag vor der Auffahrt f.).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. n, k. 87. Staatsarchiv Bern: Allgem. Absch. vo. ss?. Kantousarchiv Schassyausci«: Abschiede.
Stadtarchiv Caiistanz.
Gesandte wie in Nr. 597.
tt. I. Nachdem die Eidgenossen nnd Mitbürger von Bern der schändlichen unchristlichen Schmähungen,Zureden, Unbill, Gewalt und Hochmuths wegen, worüber Zürich schon auf mehr als einem deßhalb gehaltene»Tage sich beklagt, und derentwegen es, da ihm solches nicht länger erträglich sei, die Vnrgerstädte vermöge derBünde und des christlichen Vurgrechts um Hülfe, Rath und Beistand zum höchsten und ernstlichsten ersucht halleinen Tag in Aarau angesetzt haben, um den Handel zu berathschlagen, nnd dann daselbst über verschiedeneWege und Mittel, wodurch man glaubt solche Schmach und Unbill ohne Krieg abstellen zu können, mit dei»größten Ernst und Eifer („eben ernstlich und inbrünstiklich") geredet und die Frage, da sie wichtig und folgen-
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