Mm 1531
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St. ZUnise, zletteillmrg, Crandsoil, Orlie. 153t, c. 14. Mai s.
Ttaaiöarchiv Bcr»: Instruction-», v. Voss.
Gesandte Non Bern — Michel Augsburger und Jacob Tribolet — haben folgende Aufträge zu voll-ziehen :
I. 1. In St. Blaise sollen sie dein Pfarrer vorhalten, daß er, als Farel die Messe gescholten, ihn^rtzer genannt habe; er solle das ans der hl. Schrift erweisen oder widerrufen; um ihn festzuhalten, soll derPrüdicnnt in Neuenbürg, Anton (lO), berufen werden, da Farcllns ihn zur Vertretung in dieser Sache^'stellt hat, weil er selbst nicht da, sein kann. 2. Auch der Statthalter soll beklagt werden, weil er, als FarelMit dem Pfarrer geredet, einen Aufruhr mit gewaffncter Hand gegen ihn erregt hat, worin Farel beinahegetödtet worden wäre. Beide sollen nach Verdienen bestraft werden.
II. Dann sollen die Boten in Neuenbürg begehren, daß die Gemeinde bezahle, was Farel dort ver-ehrt Prädicanten gehörig versehe.
III. 1. Nach der Ankunft in Grandson sollen sie Farel, der in Orbe ist, berufen; was ihm »nd dem^ädicanten von Dachsfelden „an dem Ort" begegnet ist, wird er anzeigen. 2. Dann soll zuerst verlangtwerden, daß (die Bürger) gestatten, das GottcSwort zn verkündigen, da etliche dessen begehren; daß zu diesemZwecke die beiden Klöster der Barfüßer und der Karthänser („oben in der statt") offen stehen, und daß fernerbr» Prädicanten der nöthige linterhalt verschafft werde; denn Bern wolle schlechthin haben, daß das göttlicheÄort da verkündigt werde, wie es kürzlich dem Vogt geschrieben. 3. Was Farel dort vor einiger Zeit wider-P'hrcn, als er zn predigen versucht, mag er selbst erzählen; wie nämlich der Guardian, Bruder Guy, sichrrboten hat, seinen Glauben bis in den Tod zn behaupten, „und aber Farellns das widerspil" (gesagt?);
jener ihn einen Ketzer gescholten, und der Cantor die Messe vertheidigt und die Berner geketzert hat.Zeide fallen rechtsförmlich angehalten werden, das zn bewähren oder zurückzunehmen. Desgleichen der Mönch'öansiniann Grnyere, der den Farel eines Inden Sohn genannt hat. 4. Die Personen, die mit Farel ins°bere Kloster gegangen und hier durch den Schultheißen (Seb. v. DieSbach), im Namen seines Bruders, desPriors, verklagt worden sind, als ob sie mit Gewalt in dessen Keller und Gemach hätten brechen wollen, sind nach^rdürfniß zn entschuldigen. Mit dem Sacristan, der den Farel hat einschließen wollen und mit einer unter dem^ck verborgenen Büchse gedroht, soll dcßhalb geredet werden, und da er vorher im Begriff gewesen, denPrädicanten von Dachsfelden zu erschießen, so ist er vor dem Vogt und dem Gericht zu verklagen. Auch sollbrr Vogt gefragt werden, warum er den „Ganch", der jenen Prädicanten mit einem Messer hat erstechen^wlen, nicht bestraft habe, desgleichen die Leute straflos gelassen, die de Glantini's Predigt durch Tumult^'hindert, und diejenigen die wohl fünfzehn Tage lang die Kirchen verschlossen gehalten haben, sodaß diePrädicanten im Freien haben predigen müssen. 5. Auch der Commissar Lucas (Dnmaine) hat ungeschickteP^rte gebraucht laut des beigelegten wälschcn Zcddcls; man hat ihm darüber geschrieben, k. Ueberhanpthaben die Boten Befehl, zn handeln was zur Förderung des Gotteswortes dienen mag, dabei aber zn erklären,
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