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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mm 1531.

50N.

Brumlen. 1531, 14. Mai.

Staatsarchiv Zürich: Acte» II. Capp-lei'lri--,.

Die Boten »on Uri, Schwyz und Unterwalden schreiben an Zürich: Sie werden durch Schultheißund Rath von Rappcrswyl über einige kürzlich vorgefallene Händel schriftlich benachrichtigt, die ohne Zweifelallen Theilen zu Schande und Nachtheil gereichen, nämlich wie einem Schiffmaun, der von Wädenswyl oderHorgcn fahren wollen, ein Brief zwischen die Säcke gesteckt (gcschleikt") worden, des Inhalts, es gebe keine»Zürcher, der nicht eine Kuhgehyt" habe, und wenn sie auch darüber sich verantworten könnten, so seien siedoch alle Diebe :c.; ferner daß einem Zürcher ein gleicher Brief unter den Sattel geschoben, und beide daraufden Obern augezeigt worden, die (wie billig) daran großes Mißfallen gehabt, weßhalb sie die zwei Schreibenauf den Vurgertag nach Aarau geschickt haben. Man könne nicht umhin zu bekennen, daß man über diesenHandel, und nicht unbillig, ein herzliches und ernstliches Bedauern empfinde, da man wohl wisse, daß solcheSchmähung und uuchristliche Verleumdung keinem Frommen zu denken, geschweige zu reden oder zu schreibengezieme, und nehme an, daß solches von schändlichen Leuten, die keiner Ehren Werth, entspringe, die Unfriedenund Zerstörung beider Theile und gemeiner Eidgenossenschaft gerne sähen und geneigt seien, ihnen durch erdichteteSchmähungendie Haare an einander zu binden" und Empörung zu erwecken, womit aber den Waldstätten(uns") und den Ihrigen gar nicht gedient werde, indem alles was Uneinigkeit und Auflösung der altenFreundschaft bringen könnte, allenthalben abgestellt worden, und man auch ferner die Angehörigen anhalte»wolle, zu thun was zu Frieden und Wohlfahrt gemeiner Eidgenossen diene. Damit aber dies erkannt werde,sei man des unabläßlichen Willens, aus dergleichen Dinge so ernstlich zu achten und nachzufragen, wer je anSolchem irgendwie schuld wäre, und dieselben an Leib und Leben zu strafen, daß Gott und die Welt sehe,wie wenig man daran Gefallen habe; darum stelle man die hohe, dringliche, freundliche und ernstliche Bitte anZürich, die Obrigkeiten dieser Sache halb zu entschuldigen und sich durch diese Händel zu keinem Krieg oderandern Tätlichkeiten bewegen zu lassen, sondern ihnen aufmerken zu helfen, damit solche Schänder, wenn sieergriffen würden, nach Verdienen gestraft werden könnten, ohue Unterschied, in welchem Gebiet dies geschähe . - -Wiewohl man sich keines Abschlags versehe, so begehre man doch schriftliche Antwort bei diesem Boten. Beilage!Gleich nach Vollendung des Briefes habe man noch erfahren, daß einem Zürcher Kaufmann, der zu Rappcrswylfeil gehabt", auf seiner Geldwagc ein ähnlicher Brief zugeschoben worden, was sowohl die Stadt Rappcrswylals die drei Orte höchlich beschwere. Bitte, hierin handeln zu helfen.