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Vorhaben fort und fort aufgehalten und gehindert, was man billig zu Herzen fassen müsse, da solches in derFolgezeit Allen zu merklichem Schaden gereichen möchte; geschehe dies aber in guter Absicht, so müsse man sichwohl darein schicken. Ihrer Mahnung, diesen Tag zu erwarten und inzwischen nichts Thätliches anzufangen,habe man, damit sie spüren möchten, daß man ihnen in allem Möglichen zu willfahren geneigt sei, freundlichentsprochen und allein ihnen zu Gefallen sich ruhig verhalten; dennoch wolle man ihnen nicht verbergen ?c.(folgt der „Bericht", mit zahlreichen Nachrichten über die V Orte). Demzufolge wolle man sie ermahnthaben, gerüstet zu stehen, damit sie jede Stunde, sobald man sie ersuchte, mit Hilfe gewärtig sein könnten, wieman es ihnen auch immer gewesen und ferner sein wolle; denn man werde jetzt durch die unausweichliche Rothgedrungen, solches nicht mehr hingehen zu lassen, und könne oder möge nicht länger in solchen Sorgen, Gefahrenund Unruhen stehen; dies wolle man hiemit in guter Meinung herausgesagt haben und nicht mehr stillcstehen, inder festen Zuversicht, daß sie sich den Bünden und Burgrechten gemäß verhalten und als biderbe Leute erweisenwerden. St. A. Zürich! A. II. Capp. Krieg.
2) Es bedarf kaum noch der ausdrücklichen Bemerkung, daß die Erklärungen der Burgcrstädtc wesentlichder Ansicht Berns entsprachen. Aus dessen Instruction sind nur noch zwei Puncte anzuführen:
1. Gegen Basel wird eingewendet, die Herausforderung der Bundesbricfe sei bei diesem Handel ganzunzweckmäßig („undicnstlich"). 2. „Doch wie dem allem, so an min Herren durch vcrtruwt glaubwürdig lüt gelanget,wie villicht weg gefunden möcht werden, daß die von Uri, Schwyz und Undcrwaldcn nid dem wald verkündunggöttlichs worts by inen zuolasscn wurden, will min Herren bedunken, ganz fruchtbar ze sin, sich vor allen dingendeß eigentlich und doch in höchster gcheimd ze erkunden und hiezwüschcn abslachung der profand ganz stillgcstellt,und wo etwas Hoffnung, daß etwas guots darinne möchte gehandlet werden, und es den andern christenlichen stellengefellig, wärcnd min Herren urpüttig, ir potschaft gan Schwyz ze schicken, mit inen trungenlich ze reden in Meinung,als ir wol wüßt; das wurde an(e) zwyfcl so vil guots bringen, daß aller unwill und span hingenommen w."
St. A. Bern: Instrnct. U. 67 li.
3) 1531, 13. Mai (Samstags), 5 Uhr Nachmittags, Aarau. Die Boten von Zürich an ihre Obern.1. Nachdem die christlichen Bürger und sie heute nach dem Imbiß zusammengekommen, haben Gesandte vonFrciburg und Solothurn, auch die Botschaft „des Franzosen" Gehör begehrt, was denselben bewilligt worden;sie haben dann in ihrem Vortrage von Seiten ihrer Herren viel Gutes erboten und verheißen, nach bestemVermögen, mit Leib und Gut, in der Sache zu Mitteln und zu scheiden, wofür man ihnen freundlich gedankt,sie aber diesmal mit der Erklärung abgewiesen habe, man wolle über den Handel sitzen ?c. 2. Aus den hierauferöffneten Instructionen der anwesenden Städte habe sich ergeben, daß dieselben zu dieser Zeit keinen Krieg an-zufangen wünschen, mit Rücksicht ans den müssischen Handel, die Theurung :c. Da (hingegen) die Boten vonZürich, wie billig, von ihren Befehlen nicht haben abgehen wollen, so sei man zuletzt räthig geworden, morgenNachts in Zürich zu erscheinen, mit dem Begehren, daß auf Montag Räthe und Bürger versammelt werden,was die Boten nicht haben abschlage» können; sie werden auch morgen zu rechter Zeit zu Hause anlangen, umihren Obern weiter über die (heutigen) Verhandlungen z» berichten. Bern und andere Eidgenossen begehrennun, dem Heinrich Rahn zu melden, daß er für 18 (Personen), desgleichen der Wirth zum Rothen Haus für
13 sich rüste. S!. A. Zürich: A. n. Eapp. Krieg.
4) Zu bemerken ist noch, daß sich das Conccpt eines Protokolls, wie wir glauben, von einem BernerEanzlcigchülfcn geschrieben, vorfindet in dem Actcnband Kirchl. Angelegenheiten (1533—1533) des BernerStaatsarchivs. Es entspricht dem Abschied nur theilweise; die Instructionen von Bern und Zürich werden kurzberührt, dagegen diejenigen von Basel, Schaffhausen, Straßburg w. mehr oder weniger einläßlich angedeutet,doch alles unvollständig stilisirt und stellenweise ziemlich schwer zu lese». Es kann übrigens vollkommen genügen,die Existenz dieses nicht gerade erheblichen Actes constatirt zu haben.