Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
982
Einzelbild herunterladen
 

982

Mai 1531.

Schuldigen folgen, und wenn auch solche Leute (die Thäter) von ihrem Vaterland vertrieben würden, so wäredamit doch nicht viel geholfen, da man der Nachbarschaft wegen doch bei einander bleiben muß, davon zuschweigen, daß alle Erbfeinde, die solche Zertrennung der Eidgenossenschaft seit langer Zeit gesucht, darüber großeFreude haben würden. Hl. Weil nun diese Schmachreden den andern christlichen Städten nicht weniger lästig sindals Zürich, und lange aufgeschobene Strafe nicht geschenkt ist, so haben sie aus den eben angeführten Gründe»für vortheilhafter angesehen, einstweilen auf thätliches Einschreiten zu verzichten; sobald aber der müssische Handelglücklich zu Ende gebracht sein wird, will man sich über ernstliche Mittel berathen, um der Sache gemäß Z»handeln. IV. 1. Nachdem man sich hierüber vielfach besprochen und gestritten, um geeignete Mittel zu suche»,damit eine thätliche Handlung vermieden bliebe, und die vorgeschlagenen, die namentlich von Straßburg empfohlenworden, so wirksam scheinen, daß jedermann spüren könnte, wie viel die Schmachworte den Städten angelegenseien*), wollen sich die Gesandten Won Zürich doch nicht weiter einlassen, sondern beharren auf ihrer Meinung,daß man sofort einen Aufbruch thun sollte, und begehren, daß die Mitbürger deßhalb ein gutes Aufsehenhaben und sie nicht verlassen. 2. Weil aber die Boten der übrigen Burgerstüdte dies bedenklich finden, sohaben sie sich entschlossen, vor ihre Mitbürger von Zürich zu kehren, um sie durch Bitten von ihrem Vorhabenabzubringen und zur Thcilnahme an einer Berathung anderer Mittel zu vermögen.

Die Unterschrift dcs^ Basler Eremplars,Seckelschriber zuo Bern" deutet an, daß Conccpt oder Copiedieses Actes nicht von dein Aarauer Stadtschreiber herrührt; deßhalb ist auch die Ueberschrift anders gefaßt, indemsie auf die Verhandlungen vom 15. Mai hinweist.

n aus einem Schreiben der Zürcher Gesandten an ihre Obern, welches diese Verhandlung ausdrücklichals die erste des Tages bezeichnet; in den Abschieden fehlt dieser Artikel. Der Schluß, der die Verhandlungin Zürich als schon geschehene zu berühren scheint, läßt vermnthen, daß dieselbe einige Tage später gefertigtworden sei.

Den vollständigen Wortlaut des eigentlichen Abschieds, mit einigen Abweichungen und Fehlern, gibtBullingcr, II. 380383.

Zu 1) Der im Eingang erwähnte neue Vortrag der Zürcher Botschaft ist in besonderer Ausfertigungvorhanden und zugleich der Instruction (d. d. Dienstag nach Cantate, 9. Mai) einverleibt; der letztem sindfolgende Puncte-als wesentlich zu entheben:

Die Boten sollen, mit Verweisung auf die allen Städten, und zwar ganz unverschuldet, bloß um der göttliche»Wahrheit willen, widerfahrenen, vermessenen frevelhaften Schmähungen und die zur Trennung und Unterdrückungdes Vaterlandes angelegten Praktiken der Gegner, welche schriftlich und mündlich zum Theil schon erzählt worden,den versammelten Gesandten eröffnen, man habe sich über die empfangenen Antworten billig verwundert, dadiese schweren und gefahrdrohenden Sachen die andern Städte nicht weniger als Zürich belangen, und man sichbisher immer beflissen habe, ihnen zum treulichsten und freundlichsten berathen und beholfen zu sein und sich inkeinen Nöthen von ihnen zu söndern. Obwohl man nun vor allem die Ehre und Wahrheit Gottes wie die Austrechterhaltung und Beschirmung unsers freien Vaterlandes im Auge habe, und sie vermöge der Bünde und derchristlichen Burgrcchtc darin tröstlichen Rath und Hilfe schuldig seien, so habe es doch den Anschein, daß man beiihnen nicht so viel Trost finden möge; im Gegeniheil werde man jetzt in seinem billigen, ehrlichen und göttlichen

*) Diese Stelle lautet im Original ziemlich confuse wie folgt:Und nachdem aber deßhalb vilerley red und widerred ge^bracht, gestaltige mittel ze suochen, damit thätliche Handlung stillgestellt, und aber die mittel des ansechens, damit menklich gespüre»,daß inen die schniachwort anglegen spend, dero sich ire getrnw lieb cristenlich Mitbürger von Straßbnrg erlütert, sondern befelchhaben, zuo abstellnng tätlicher Handlung und zuo fürdernng friden, rnowen und einikeit, und was dem dienstlich sin, ze raten n»bze helfen" w.