Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
972
Einzelbild herunterladen
 

972

Mm 1531.

sich berathschlagen, was zur Abwehr solcher Schande und Schmähung dienlich wäre, so daß Zürich, wie manhoffe, daran Wohlgefallen haben werde, indem man geneigt und erbötig sei, Leib und Gut zur Erhaltung derEhre und Wohlfahrt unser aller einzusehen (Donstag 4. Mai). «I« Schäsfhausen (kleine und große Räthc)spricht über die von den Angehörigen der V Orte ausgehenden Schändungen sein ernstliches und hohes Be-dauern aus; weil aber viel an der Sache gelegen und deßhalb von großen Nöthen sei, nichts zu über-eilen, sondern alles wohl zu berathen, und ohne Zweifel von Zürich selbst oder andern Eidgenossen undMitbürgern in ganz kurzer Zeit ein Burgertag angesetzt werde, so wolle man mittlerweile sich über diesen Handelreiflich bedenken und dann die Botschaft nach bestem Wissen instruircn, in der Zuversicht, daß der allmächtigeGott und die Mitbürger darüber kein Mißfallen haben werde»; die Boten von Zürich sollen aber ihre Obernbitten, vor jenem Tage nichts Thätliches zu unternehmen (Sonntag Cantate). v. St. Gallen erstatteterstens für das gethane freundliche Erbieten den höchsten Dank und erwidert dasselbe mit dem Ausdruck derBereitwilligkeit, solches allezeit zu vergelten. Zweitens sei es den Rüthen wie vorher so auch jetzt in Treuenleid, daß Zürich, ein so achtbares und vornehmes Ort, dermaßen an seinen Ehren angetastet und geschmähtworden und etwa noch werde, zu schweigen daß diese Ehrversetzung alle christlichen Städte berühre; deßhalbhabe man schon früher den Boten zu Tagen befohlen, mit andern Städten allen möglichen Fleiß anzuwenden,um Mittelwege zu finden, damit die V Orte bewogen würden, die Ihrigen zu strafen, und Hütte man nachder ernstlichen Handlung zu Baden wohl erwartet, daß dieselben ihrem Zusagen ohne Verzug nachgekommenund man dadurch zur Ruhe gelangt wäre; obwohl (diewil") dies nicht geschehen und ihre Unschicklichkeit sichnur verschlimmere, so hege man (doch noch) die Hoffnung, daß etwas vorgenommen werden könnte, nin dieV Orte in friedlicher Weise (die man für die fruchtbarste halte) zu besserem Eifer, das Nebel zu strafen, zubringen, und bitte man Zürich, dies zu versuchen; wenn aber solches nicht wirken und verfangen wollte, sowisse man wohl, was die Bünde und die christlichen Burgrechte vermögen, und sei mau gänzlich gesonnen,dieselben zu halten und gutwillig mit Leib und Gut einzustehen (sofern es je diesen Weg ergriffe); dessen sollesich Zürich gewißlich versehen (3. Mai).

Ii» findet sich auch im Werner Jnstructionsbuch L, 1. 64l>, 65».

Zu n. Da diese Instruction manches vorausnimmt, ivas später wiederkehrt, und an Früheres mehrfach

erinnert, so wurde der Auszug möglichst verkürzt; der ganze Abschied ist übrigens gedruckt bei Bullinger,II. 368379.

Bei il» sind folgende Acten zu beachten:

1) 1531, 4. Mai. Bern an Zürich. Da dessen Boten, die kürzlich hier gewesen, angezeigt haben, daßdie Ansehung eines Tages wegen der Umtriebe des Lnndvogtes zu Baden ihren Obern nicht gefalle, und dieselbe»ein anderes Verfahren vorziehen würden, so habe man die Sache bis ans den Burgertag verschoben, der »»(das Anbringen jener Boten auf den 12. d. Abends nach Aarau angesetzt worden. Dies in Eile zur Nachricht/damit Zürich seine Botschaft bis dahin zurückhalten könne. St. A. Zürich: A. n. Capp. Krieg.

2) 1531, 4. Mai. Bern an Constanz. Vcrkündung desselben Tages, mit weitläufiger Begründung-

St. A. Bern: Teutsch Miss. 8. 423. Stadtarchiv Constanz.

3) 1531, 4. Mai. Bern an Basel, Schaffhanscn, Constanz, St. Gallen und Biel. Erinnerung »"die Verhandlungen mit den V Orten seit dem letzten Tage zu Baden, die von Zürich abgegebenen Erklärung?»und die heute durch eine Botschaft vorgetragenen, auf einen Krieg zielenden Absichten desselben; sodann Dar-legung der Gcgeugrüude. Wenn auch der Herzog von Mailand und die Venediger jetzt guten Willen zeige», somüsse man doch besorgen, daß sie, sobald man die V Orte angriffe, umschlagen und den Krieg wider den von