Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
968
Einzelbild herunterladen
 

tili 3

Mm

500.

Bern, Basel, Schasshmiseil und St. Gallen. 1531, 3. bis 7. Mai.

Staatsarchiv Zürich: Msch. Bd. n, f. 72. Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. 229, i>. 185 k».

Gesandte von Zürich: nach Bern: Hans Schweizer, Pannerherr; Jnnker Hans Edlibach, Seckelmeister.Nach Basel und Schaffhausen: M. Johannes Weginann; Wilhelm Toni, Wirth zum Rotheu Haus-Nach St. Galleu: M. Jos von Knosen.

tt. (Vortrag aller Botschaften). 1. Die Voten sollen nach Erbietnng aller Ehren und freundlicher Dienstedie schändlichen Scheltworte und Schmähungen, die seit dem Landfrieden von den Angehörigen der V Ortegebraucht worden, nach der beigegebenen Schrift (Jh verlesen lassen*) und dann vortragen, wie man die Eid-genossen von den V Orten mehrmals ernstlich ersucht, solche Schmäher und Schander laut des Landfriedenszu strafen, wie solche Gesuche aber nie Gehör gefunden, im Gegentheil diese Lästerungen immer nur vermehrtworden seien, so daß der gemeine Mann ans der Gasse geschrieen, wie lange man solches dulden wolle; diesalles habe man um der Ruhe und des Friedens willen hingehen lassen, wiewohl mit beschwertem Gemiith,und verhofft, daß diese Schonung eine Besserung herbeiführen werde; es sei jedoch alles umsonst gewesen, unddaneben vernehme man ans glaubwürdigen Anzeigen, daß sie fort und fort mit fremden Fürsten und Herrenin heimlichen Unterhandlungen stehen, um Zürich (uns") unterdrücken, beunruhigen und zuletzt mit Gewaltvon der Wahrheit drängen zu können. Dadurch sei man, in treuer Vorsorge für das Vaterland, bewogenworden, über diese Beschwerden vor den vertrauten christlichen Freunden zu klagen und sie um Hilfe undBeistand zur Verhütung solcher Gefahren anzurufen. Wohl sei unlängst von Bern ein Tag nach Baden aus-geschrieben, und daselbst den V Orten ernstlich zugesprochen worden, von diesen Dingen abzustehen und dieSchänder nach Verdienen zu strafen; allein man habe noch keine Nachricht, daß sie jemand gestraft, sondernseitdem nur neue Schmach erfahren. 2. Damit nun die christlichen Mitbürger erkennen, mit welchen Treuendie V Orte umgehen, und was von ihnen zu erwarten sei, habe man etliche Artikel, wenn auch nur denkleinsten Theil, woraus ihre Practikcn zu entnehmen, in guter Meinung hier anzeigen wollen. Erstens habeein Vornehmer, der Räthe von Zug, kurz vor dem müssischen lieberfall zu einem Freunde gesagt, die vierOrte haben seinen Herren geschrieben, daß sie mit den Schimpfrcden sich einige Zeit mäßigen sollten; mangedenke indessen denen von Zürich ein Spiel zu bereiten, daß sie bald froh sein werden, nicht mehr an dieV Orte zu denken. Ferner habe Vogt Bochmann von Zug, als er von ungefähr zu einem Handel zwischeneinem Inger (der Zwingli beschimpft) und einen, Zürcher gekommen, offen gesprochen, die Zürcher werden baldFeinde genug bekommen. Nach den, Tag zu Baden, kurz vor (?) dem müssischen Ueberfall, habe sich Eck vonRischach in Banernkleidung heimlich zu dem Landvogt verfügt und einen Schreiber dazu genommen; ob dasetwas Gutes bedeute, könne jeder selbst bedenken. Auch habe sich Schultheiß Honegger vor nicht langer Zeüin Root vernehmen lassen, daß die V Orte so ziemlich alle Wochen von dem Kaiser Briefe empfangen, woritt

*) Der oben citirte Abschiedbnnd enthält die Instruction sd. d. Sonnlog Judikate, 3V. April) und die Originale der Antworte»der vier Städte. Die Knndschafts-Acte» müsse» hier übergangen werden.