April 1531.
965
daß man wohl merke, es werde an dem Landgrafen und ihnen nichts fehlen. Hierauf begehre man, daß dieBoten diesem Gesandten gute Gesellschaft leisten und „Anleitung" zu den geheimen Rathen in Zürich gebenund über die Antwort Zürichs sich genaue Kcnntniß verschaffen, damit man dem Fürsten auch mit geziemenderAntwort begegnen könne. Es möchte wohl auch gut sein, wenn den Boten von Bern das tröstliche Erbietendes Landgrafen und deren von Straßburg heimlich eröffnet würde. K. A. «as-u Mich-ids-hM-».
7) 1531, (o. 17. April). „Anbringen was unser diener, Heinz von Luther, an die geheimen Näthe zuoZürich, und zum ersten an die verordneten des kriegs der statt Straßburg, genempt die drpzcchen, und die ge-heimen des Rats der statt Basel, »ff die schrift, von denen von Zürich an uns gcschccn, thuon söl."
Gruß und gnädigen Willen ?c. Da Zürich zum zweiten Mal angezeigt habe, in welche Vcschwerniß esgerathen der Granbnndncr wegen und namentlich durch den Zngug des Marx Sittich von Ems, laut des letzte»Schreibens, von welchem in Strasburg und Basel Copiccn übergeben werden, so soll der Bote darthnn („er-Zellen"), es gehöre zwar Granbündcn nicht zu Zürich, Basel und Strasburg, sei auch nicht in deren Verstand,und dieser Krieg scheine nicht gerade ans Sachen des Glaubens entsprungen zu sein; es sei jedoch wohl zuerachten, daß der Untergang Zürichs und seines Anhangs der freien Lehre („lnr") des hl. Evangeliums in denober» Landen großen Nachtheil bringen würde; deshalb sei man („wir" Philipp) geneigt, die bnndesvcrwaudtenStädte in ihren Nöthen nicht zu verlassen und ihnen die mögliche Hülfe zu leisten. Man vermuthe aber, nachglaublichen Berichten, die man empfangen, daß die im Etschland ?c. geworbenen Knechte, die Mark Sittich habe„hinein" schicken wollen, wieder umgekehrt seien und aus dein Lande haben schwören müssen; auch habe derPfalzgrnf Ludwig gestern geschrieben . . . (Copiccn), in der Mcinlmg, daß es sich nicht darum handle, dieEvangelischen zu unterdrücken, sondern daß der Handel zwischen den Graubündnern und dem Müsscr mehr ansunüberlegter Leidenschaft als aus vorbedachtem Rath unternommen sei. Man halte immerhin dafür, daß der Feinddie „Lehre" zu dämpfen wünsche; wenn aber Zürich oder andere Evangelische dermaßen überzogen oder bedrängtwürden, daß sie zur Gegenwehr greifen müßten, so sei man, wie gesagt, geneigt, sie nicht zu verlassen. Wieu>an ihnen zu Hülfe kommen könnte, wolle man ihnen hiemit eröffnen, worüber sie dann rathschlagen und ihreAntwort besiegelt bei diesem Diener (dem Fürsten) zuschicken sollen. 1. Weil die Nachbarn, als Mainz, Würz-burg ?c. ruhig bleiben und vcrmuthlich dieser Händel sich nicht offen annehmen werden, so könne man sie mitkeinen: Fug angreifen, zumal diejenigen (nicht), mit welchen Bündnisse und „Meinungen" gemacht worden; wenn!w sich aber gegen die Städte feindlich bezeigten, so würde mau sich der Einung gemäß verhalten. 2. Müßteuwn im Fall solcher Gefahr eine Anzahl Reiter und Knechte hinaufschickcn, wozu man nicht ungeneigt wäre,könnten dieselben geschlagen werden, ehe sie ihr Ziel erreichten. 3. Sollte man aber mit ganzer Macht aus-ziehen, während es schwierig sein möchte, in der Eile fremde Leute zu bekomme», so hätte man für das eigeneLand zu fürchten, »sie die Städte wohl ermessen können. 4. Geld zu schicken wäre man zwar geneigt, damitsie selbst Leute damit bestellen möchten; allein es wäre zu besorgen, daß solches wenig hölfc. 5. Damit ihnenüber stattlich geholfen werden könnte, so würden beide Thcile mit gutem Vorbedacht gegen diejenigen, die demFeinde Vorschub leisteten, zur Gegenwehr greifen, jeder an seinem Orte ausziehen, aber beide nur für EinenMann stehen, sich gegenseitig nach Vermögen unterstützen mit Leuten und Geld, auch nur gemeinsam Friedenwache». ... — Wie die Städte hierüber denken, sollen sie nun unter ihren Siegeln schreiben. Wenn ihnensolcher Rathschlag gefiele, so müßten sie auf's allerstillsie damit umgehen, mit Tätlichkeiten so wenig alsirgend möglich vorgreife», sondern sich zuerst über einen gleichzeitigen Aufbruch ?e. verständigen, indem sie wohlbegreifen werden, daß man nicht so plötzlich mit einer großen Macht aus dem Lande ziehen könnte; müßtewan nämlich dasselbe ganz entblößen, so wäre es leicht mit einem unbedeutenden Volke einzunehmen; sollte man"bcr einen stattliche» Auszug thun, der beiden Theilcn zu Nutzen dienen könnte, so müßte man wenigstens sechsWochen Frist haben, um fremdes KricgSvolk zu bekommen, zugleich das Land zu versehen und gegen die Wider-wärtigen ein ansehnliches Heer aufzubringen. Die Städte können über diese» letzten Vorschlag (5.) entwederschriftlich antworten oder eine bcvollmijchtigtc instruirte Botschaft mit dem genannten Diener abfertigen; mansei bereit ans dieser Grundlage zu handeln, voransgcsctzt daß man fremde Leute finde, und überhaupt nachÄnhalt der Einung ein treues Aufsehen zu haben und die mögliche Hülfe zu leisten, was man hinwidcr von