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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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April 1531.

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gedenke», daß man ihnen znr Rettnng ihrer Ehren berathen und behülflich sein wallte ;c. 2. Weil aber dieandern Orte bei dieser theurcn gefährlichen Zeit nicht für gut ansehen, sich in irgend welche thätliche Handlungneben der müßischen Fehde zu verwickeln, und die Mehrzahl der Baten von ihren Obern auch keine andereVollmacht empfangen haben, als den V Orten zu schreibe» oder sonst mit ihnen ernstlich zu reden, das; sie^se frechen Schelter nach Nathdnrft bestrafen sollen, oder deschalb vor ihre Gemeinden zu schicken, so hatZürich darauf geantwortet, es hätte sich der Gestalt und Gröste dieser wichtigen und drückenden Angelegenheitlb'wäß, wobei ihrer aller Glimpf und Ehre betheiligt sei, solcher Antworten nicht versehen, sondern vermeint,man sich diese Dinge näher angelegen sein ließe und mit tapferer»; und«, tröstlicher»; Bescheid kommenkürde; damit nun die Obern der andern Städte über seine Beschwerden gründlicher berichtet werden möchten,5" es Willens, dieselben über seine Meinung mündlich oder schriftlich zu verständigen, in der Hoffnung, das;^os ihnen tiefer zu Herzen gehe, und sie sich den Bünden und den christlichen (Burgrechts-)Pflichten so gemäßZuhalten werden, wie es die gemeinsame Nothdurft erfordere. ?». Zürich läßt ein Schreiben, das ihm vonHauptmann, Venner und Rüthen ans den; Felde zugekommen, verlesen und etlichen Voten auf ihr Begehren^schriften davon geben. Wiewohl die Sache bisher durch Gottes Gnade einen glücklichen Fortgang gehabt;^oil aber die Voten von Basel im Auftrag ihrer Obern etliche Warnungen angezeigt haben, daß der Papst^wa 600g Spanier, die vor Florenz gelegen, samt einigen; wälschcn; Volk wieder sammle, »m sie durch dasHerzogthnm Mailand den; von Musso zuzuschicken, so hat man dies doch den Angehörigen im Felde auf der^ost geschrieben, damit sie sich darnach zu richten wisse», und ihnen empfohlen, alle Dinge mit guter Ueber-^guug z» thnn, nichts mit plötzlichem Entschluß (in einer hitz und gühi") an die Hand zu nehmen, da siebo» den V Orten keinerlei Hülfe oder Zuzug erwarten dürften, alles mit mehr und freundlicher;; Worten.

1- Adrian Fischli von Schwyz trügt in Gegenwart der Rathsboten von Uri und Schwyz klagend vor, wie^ bisher wegen Sachen, die das göttliche Wort und Rechtthun belangen, seine Heimat und sein Vaterlandhabe meiden und rechtlos stehen müssen; es sei ihm zwar ein Schreiben das er verlesen läßt zugekommen,^oriu ihn; das Recht vor einer ganzen Laudsgemeinde zu Schwyz vorgeschlagen werde, was er aber ausMehreren dringenden Gründen nicht in solcher Weise annehmen könnte, mit hohem Anrufen, ihn; darin beholfenu»d berathen zu sein. 2. Darauf hat man den Eidgenossen von Schwyz ernstlich geschrieben, daß sie dem Fischli^ch ihren; Brauch und Landrecht ein unparteiisches Recht ergehen und halten lassen und ihn dazu und davonu»t einen; genügenden schriftlichen Geleit versehen sollen, «kl. Jeder Bote weiß zu sagen, wie uns die Botenbidcrben Bündncr für das treue Aufsehen und die in der jetzigen Roth geleistete Hülfe zum höchsten undfreundlichsten gedankt und sich erboten haben, solche Gutthat, Liebe und Frcnudschaft niemals z» vergessen,Ludern wo sie es schuldig wären, sich allezeit als fromme und getreue Bundesgenossen zu erweisen, v. D<H-tsieichen hat jeder Bote seine Herren zu berichten, wie sich der von Ramschwag, auf Gutenberg seßhaft, samtGlichen Regenten von Innsbruck erboten, zwischen den Eidgenossen »nd dem von Musso zu vermitteln undallen Fleiß aufzuwenden, damit diese Empörung abgestellt und Blutvergießen wie Verderlmng von Land undLeute» erspart werden möchte. Da die Bündner Bericht begehren, was sie hierin zu thnn Hütten, und manTädingslcute nicht für unparteiisch ansehen kann, so hat man in Erwägung, daß es (für eine Unter-handlung) noch zu früh, und überhaupt desto besser sei, je weniger solche Leute dazwischen kommen, den genanntenBundesgenossen schriftlich gerathcn, jenen Schiedleuten kein Gehör, auch kein Geleit zu geben, sondern sie gütlichubzuweisen und ihnen für ihren geneigten Willen freundlich zu danken, tl. Da der vermeinte Abt von^HUna» bewilligt, mit den; Rechten gegen die Leute, die er in die Acht gebracht, stillzustehen, sofern ihm ein