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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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952
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952 April 1531

491.

ZÜNll). 15Z1, 19. April (Mittwoch nach Quasimodo).

Staatsarchiv Zürich: Acten Thurga».

!». 1. Vor beiden Rathen erscheinen Botschaften der Gemeinde von Bischofzell einerseits und derChorherren des St. Pelagien-Stiftes daselbst anderseits. Erstere tragen vor, es liegen die Kirchenzierden,Ornate, Kleinodien und Kleider, derenthalb sie mit den Chorherren durch Entscheid biederer Leute vertragenworden, noch unverändert; sie möchten nun solche wie billig zum Unterhalt der Armen verwenden. 2. DieChorherren eröffnen dagegen, jene Zierden w. seien ihnen bei den Eiden anvertraut; sie wollen dieselben nichtden Armen vorenthalten, auch nicht einen Aufschub verschulden; weil sie aber seit etwa 40 Jahren einigesGeld verzinsen, das sie zur Erstellung eines kostbaren Sarges aufgenommen, so hoffen sie, daß ihnen dieserBetrag zuvor bezahlt werde. 3. Nachdem beide Parteien sich weiter erklärt haben, dabei aber nur gütlicheErläuterung begehren, so wird erkannt, daß jene Kleider er. zum Trost und Nutzen der Armen zu verwendenseien; wenn aber die Chorherren glaublich darthun, daß der Zins, den sie noch entrichten, zurMachung" jenesSarges angelegt worden, so soll ihnen das Geld voraus von dem Kirchengut genommen und damit der Zinsabgelöst werden. !». Es haben gestern die Anwälte von Bischofzell und etlichen Gemeinden im Thurgansamt demjenigen des Herrn von Sax einen Span über die Propste! und die Moser- (?Meßmer-) Pfründe da-selbst angebracht; nach gründlicher Verhörung desselben hat man die Parteien heimgewiesen mit dem Bescheid,man werde die sehr schwierige Sache noch besonders erwägen lassen und hernach mit dem großen Rathbetrachten und so bald thunlich den gefaßten Beschluß berichten. «. Denen von Bischofzell ist auf ihr Raths-begehren, wie sie der Ehesachen halb sich einrichten sollen, gerathcn, jcweilen sich des Ehegerichts der StadtSt. Gallen zu bedienen.

492.

Zürich. 1531, 19. April.

Staatsarchiv Zürich: Acten Müsserkrieg.

Vortrag einer'Botschaft von Napperswyl.

1531, 17. April (Montag nach Qunsimodo), NapperSwpl. Instruction für Ulrich Büeler und HeinrichSntcr als Gesandte nach Zürich, behufs Verantwortung über einige Verdächtigungen.

1.Erstlich, demnach und kurz verrückter tag(en) die gcmelten unser Herren und nachpnren von Zürich denBüntern zuo hilf und trost mit ir offen usrecht fendlin zuogezogen sind, und ir hoptman, jnnker Jörg Göldli,für vierzig man ungefar (und nit uf mcr) hcrberg bestellt, haben wir demnach vcrnomen uf den tag, als si) ZvaZürich ufbrochen und me dann halben weg hinuf gesin sind, wie daß das fendlin und die knccht willens, gemein-lich allhie by uns zuo Rapperschwyl über nacht zuo blibcn, und daruf unser lieb rntsfründ Heini Suter undHeini Pfister dem houptman entgegengeschickt (und) mit im die Meinung lassen reden, wie daß si» furier nit