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April 1531.
Befehls an den Vogt zu Luggans, das Schloß mit Mnienthalcrn zu besetzen. Nun schreibe der Vogt heute a»Zürich, daß das Schloß mit Pulver, Proviant und andern Bedürfnissen gar nicht versehen sei, und daß es auchan Geld fehle, um etwas anzuschaffen; zudem werde unter den Angehörigen allerlei geredet; es habe nämlichein Mailänder 2V Kronen „an einen Mantel setzen" wollen, daß innert einem halben Jahr das Schloß wiederin des Herzogs Händen sein werde; die Burger scheuen sich auch nicht zu sagen, sie würden in einem Sturmeeher das Ihrige retten, als in das Schloß laufen; zwei Säcke Salz und 6—7 Mütt Mehl dafür vorzustreckenhaben sie abgeschlagen, indem sie sich auf ein Verbot etlicher Orte berufen; während der Zoller auch nichts gebenwolle, schreien die Zusätzcr nach Geld. Da der Vogt hierüber um Bescheid bitte, und mau das Schloß insolchen Umständen nicht verlassen könne, so habe man sich der Eidgenossen von Schasfhausen vcrmächtigt unddem Vogt befohlen, auf die Jahrrechuung hin etwas Geld aufzubrechen und das Nothwcndigste herbeizuschaffen-Da man nun zu Baden vernommen, daß im Fall der Gefahr nur wenige Zeichen über das Gebirge ziehe»würden, die Untcrthancn zu verlassen aber auf ewig schimpflich wäre, so sei nöthig, ernstlich und eilends Z»bcrathc», wie man sich in Betreff des Schlosses verhalten wolle; das habe man also in die Abschiede genommen,um auf dein Tag nach Georgi dein Vogt Bescheid zu geben; daher begehre man freundlich, daß die V Ortedie Lage jener Landschaft wohl betrachten und auf den genannten Tag durch Boten oder schriftlich eine lautereAntwort geben und hierin thun, was sie schuldig seien; denn auf den Fall, daß sie dies unterließen, und M»»dann etwas verfügte, das ihnen nicht gefiele, wolle man sich zum voraus entschuldigt haben.
St. A. Zürich: A. Müsserlrieg.
4U5.
Deesen. 1531, c. 11. April.
Tag der drei Orte Zürich, Schwyz und Glarus, in Sachen der „Oberwasser-Schiffahrt," gemäßNr. 479, l>.
Bezügliche Acten fehlen uns.
4»a.
Lucerit. 1531, 12. April ((Mittwoch nach dem hl. Ostertag).
Staatsarchiv Bern : Acten Kirchliche Angelegenheiten.
Tie Boten der V Orte schreiben an Bern: Die letzthin empfangene Mahnung wegen der Granbnndncrsei den Gemeinden vorgelegt und jetzt eine Botschaft nach Bern verordnet worden, die bereits auf dem Wegesei, um mündlich Antwort zu geben und (über Weiteres) zu verhandeln; den eingetretenen Verzug möge esnicht übel auslegen, da in dieser hl. Zeit nicht früher möglich gewesen, die Angehörigen zusammenzu-bringen, :c.
Es ist hienach auf Nr. 488 zu verweisen.