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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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April 1531,

dulden wolle; man erfahre aber nichts, daß sie einen gestraft oder ihren Willen, es zu thun, irgendwie kund-gegeben hätten, sondern daß seither neue Schmähungen ausgestoßen worden, und daß sie mit ihren Wachen aufZürchergebiet geritten seien, was man schlechthin nicht mehr erleiden könne, da man kein Ende sehe, weßhalbZürich dem Ansinnen der biderben Schiedleute, laut des letzten Abschiedes von Baden, nicht willfahren könne;zudem übersehen sie (die V Orte) alle Mahnungen, halten die Bünde nicht, stecken in heimlichen Machenschaftenund trachten stets auf das Verderben der Evangelischen (unser v."), so daß nichts Gutes und Ehrbares vonihnen zu erwarten sei und man keine schädlichem Feinde haben möchte als sie; darum bitte es, hier ein Ein-sehen zu thun und zu bcrathen, wie man in diesen Dingen an ein Ende gelangen könnte. 2. Weil aber inden meisten Orten der Abschied noch nicht verhört und über diese Angelegenheit noch kein Rath gepflogenworden, und die Boten auch nicht besonders instruirt sind, hievon zu reden; da nun zwar etliche vorschlagen,die V Orte ab diesem Tage zu mahnen, um damit zu erkundigen, was eigentlich hinter ihnen sei, dagegenandere dies nicht thunlich finden, weil man annehmen dürfe, daß sie, wenn sie auf die Mahnung Bern's nichtsgethan, auf diese (neue) nicht soliederlich" etwas geben würden, und es doch nöthig scheine, daß die Werkeden Worten nachfolgten, damit man einmal erführe, woran man mit ihnen wäre, so hat man dieser beidenPuncte halb einen andern Tag in Zürich augesetzt auf St. Jörgen Tag (23. April), mit dem Bescheid, daßjedermann diesen Dingen, und daß man so neben diesen Eidgenossen nicht bleiben könne, mit Ernstnachtrachte",und jedes Herren und Obern mittlerzeit tapfere und endliche Nachschlüge, was hierin zu handeln, oder wieden V Orten beizukommen sei, ob man die Bünde von ihnen zurückfordern und sich ihrer entschlagcn, oder wieman es sonst mit ihnen halten wolle, verfassen und ihre Boten auf den genannten Tag mit Vollmacht ver-sehen sollen, darüber Antwort zu geben, da man, je länger man tagt, desto mehr um das Seinige kommt undnur immer weniger weiß, was man von diesen Leuten zu denken hat. 3. Zusatz im Berncr, Basler undSchaffhauser Abschied: Den Eidgenossen von Zürich ist auch Gewalt gegeben, bei sich erzeigendem Nochfall dieOrte bälder zu berufen, t'. Weil sich dann abermals zwischen denen von Wyk und den Gotteshausleutenallerlei Späne zutragen, und Appenzell an Zürich und Glarus ein Begehren gestellt hat des Zehntens wegen,den es für seine Kirche glaubt behalten zu dürfen, so hat Zürich gerathen, einen Tag nach Wyl zu setzen, umdie Parteien mit ihren Anliegen zu verhören und einen gütlichen Vergleich zu versuchen :c.; weil man abergegenwärtig mit vielen andern Unruhen beladen, und diese Sachen doch nicht so gar dringend sind, so ist ver-abschiedet, daß Zürich, sobald es ihm thuulich erscheine, einen solchen Tag bestimmen, denselben allen Theilenverkünden und auch Glarus anzeigen solle, damit mau den biderben Leuten auch zur Ruhe verhelfen kann.

Zürich hat von einem seiner Amtmänner erfahren, daß er sich genau erkundigt, wie Ammann Rychmuthauf der Laudsgemeiude, die am Ostermontag (10. April) zu Schwyz gehalten worden, gerathen habe, mansolle sich wohl bedenken und beim alten Glauben bleiben, da man wisse, was man dem von Müß und andernHerren zugesagt und ihnen verheißen habe, auf dem alte» Glauben zu beharren, dabei zu sterben und zugenesen und Leib und Gut daran zu setzen; dem solle man nachleben u. s. w., was dann auch das Mehrgeworden sei. Weil nun niemand etwas Anderes weiß, als daß dieser Krieg, dessentwegen die Bündner dieV Orte und Andere gemahnt, den Glauben nicht um ein Haar berühre, indem jene zu Baden als einzigeUrsache augezeigt haben, daß der von Müß, nachdem er einen ihrer Boten ermordet, in ihr Land eingefallen,wonach Ammann Rychmuth, wenn er so gesprochen, die WahrheitVerhalten" hätte, so hat man dies in denAbschied genommen, um der Sache desto ernstlicher nachzudenken und auf dem nächsten Tag darüber Ant-wort zu geben. I». (Zu I>.) 1. Der Vogt von Luggaris hat (nach Zürich) geschrieben, wie unter seinen