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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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937
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April 1531. ' YZ7

keinen weitern Krieg oder Angriff einzulassen, sondern diesen müssischen Handel vorerst auszutragen nnd imNamen Gottes zu erwarten, wie sich derselbe gestalte und zu Ende führen lasse. 4. Und da man ans demSchreiben der Bündner wohl verstehen kann, daß der von Müß sie aus List und Bosheit mit einem HäufchenKnechte geneckt (gezäunt") nnd dadurch den Belagerten so weit Luft gemacht, das; ein Theil derselben ent-ronnen, und wohl zu besorgen ist, daß der schlaue und entschlossene Mann sie ferner durch solcheGeschwindigkeiten"hinauslocken (?zölen"; zökcn?) und belästigen möchte; da man aber hier kaum Pläne machen und ihnen rathenkmm, in welcher Weise sie dem Feinde beikommen und die Sache angreifen möchten, weil man die Lage derDinge und alle Zufälle nicht kennt, so hat man den Leuten, die jetzt im Felde liegen, insgemein ab diesemTage in guter Meinung geschrieben und sie zum freundlichsten crmahnt, wohl für sich zu sehen, in allen Din-gen sorgsam und gottesfürchtig zu sein, die Laster abzustellen und zu strafen, daneben nichts zu verachten, demFeinde nicht zu trauen, sich auch nicht unbedacht vorzuwagen (verschüßen") oder freventlich hinanszulassen oderihren Vortheil zu übergeben, sondern alles mit guter Ordnung und reifer Vorbetrachtnng zu thun, immer Gottbor Augen zu haben, die Feinde unablässig zu beobachten, sich nirgends ans etwas Verwegenes einzulassenvder mehr an die Hand zu nehmen, als sieverwalten" möchten, sondern so vorsichtig, redlich und tapfer zuhandeln, als sie zu Lob und Ehre Aller dienlich erachten können, wie man es ihnen auch wohl zutraue, undallezeit, bei Tag oder Nacht, zu berichten, toie es um sie stehe :c., wie jeder Bote weiter zu sagen weiß.^ Auf den Anzug Berus, daß ihm nicht gefalle, wie dem Vogt in Lnggaris ab dem letzten Tage zu Badengeschrieben worden, in dieser gefährlichen Zeit den Zusatz wegzuschicken (zu ändern") und das Schloß gegenwärtigschon zu schleifen w., hat man dem Vogt wieder geschrieben*), daß er dasselbe mit einer anständigen Besatzung,otwa mit redlichen vertrauten Leuten aus dem Maienthal, verwahren und wachsam sein solle, wie er bei Er-wägung aller Umstände es für nothwendig erachte, damit er des Schlosses sicher und Meister (habend") bleibenwöge, zugleich aber den V Orten angezeigt, aus welchen Gründen dies geschehen sei. v. Da der Abt vonNheinan etliche biderbe Leute im Kleggau wegen Nutzungen, die zum Gotteshans gehören, mit den rothweilischcnBerichten in die Acht gebracht, und dieselben, da sie als Aechtcr nicht bei Haus und Heim bleiben dürfen,sich bisher im Kloster Rheinau aufgehalten haben, wcßhalb der dortige Pfleger von Zürich Bescheid begehrt hat; daMoch die übrigen Boten deßwegen keine Befehle gehabt, sich dagegen versehen, daß ihre Obern demjenigen,was Zürich in guter Meinung hierin handeln wird, in» den Leuten einigen Aufzug nnd Erleichterung zuwvirken, nicht zuwider sein werden, so haben Zürich und GlaruS dem Abt freundlich geschrieben, daß er diebidcrben Leute heimkommen lassen und gütlich den Tag erwarten wolle, den man der Klöster wegen ins^-hurgau anzusetzen gedenke; wenn er aber ein wenig Geld bedürfte, so werde ihm der Pfleger inzwischen wohlAushülfe leisten, damit er jenen Tag desto leichter erwarten möge. «I. Der Landvogt im Thnrgau schreibt(und begehrt), daß man laut der neuen Vcrkommnis; die Angelegenheiten der Klöster nnd der Schulen ordnenwöchte :c. Weil aber dieses Geschäft auch andere Eidgenossen belangt, nnd zu Baden verabschiedet ist, daß manMs dem nächsten Tage dcßhalb einen Tag im Thurgan ansetzen solle, so wird dem Vogt schriftlich befohlen,ö>e Sache bis dahin ruhen zu lassen nnd die Thurgancr (mit ihren Begehren) freundlich abzuweisen, v. 1. ZürichHot zum ernstlichstcn angezogen, wie den V Orten auf dem letzte» Tage zu Baden deutlich gesagt worden, das;jw sich entschließen sollen, die frevlen Schmäher laut des Landfriedens zu strafen, da mau es nicht länger so

*) Im Schafshauser Eremplar bemerkt Beycl, (der Bote von) Sch. habe nichtgeschrieben" (d. h. förmlich eingewilligt),ober gesagt, er nehme an, das; seinen Herren (mit solchem Schreiben) nicht inisidient werde.

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