Marz 1531.
927
haben sollen, um der Schifflente wegen zu handeln. I. Das Regiment von Innsbruck hat auf diesen Taggeschrieben wegen des abgetretenen Abtes von Rheinau, betreffend die Rechtfertigung in Nothwcil, weßhalb3"rich und jenes Regiment bereits mit einander Schriften gewechselt haben. Da nun die Obern der Gottes-häuser wegen einen Tag nach Rheinau anzusehen gedenken, wo der genannte Abt ebenfalls ausgesteuert werdenkönnte, so erkennen die übrigen Orte, es solle Zürich dem Amtmann zu Rheinau befehlen, dem Abt einigeHandreichung und anständigen Unterhalt zu geben, damit er einen solchen Tag desto leichter erwarten könne,so daß er inzwischen mit dem rothweilischen Rechte stillstehen müßte; den Boten von Zürich, die hierüber keinen^fehl gehabt, wird dies in den Abschied geseht mit dem Auftrag, es treulich heimzubringen, damit solchesgeschehe. Ii.. 1. Abermals erscheinen die Banditen von Wyk ünd den Gotteshauslcnten und zeigen an, daß dieHerren von Wyl auf den lehten Abschied ihnen ein Geleit zugeschickt haben, um sich im Recht zu verantworten;"ks aber etliche in die Stadt gekommen, während die andern noch unterwegs gewesen, sei ihnen das Geleitwieder abgeschlagen umrden; da sie solches nicht länger ertragen könnten, so bitten sie um Gottes willen, ihnenZu dem Ihrigen zu verhelfen, da sie doch nichts anderes als Recht begehren und jedem Theil, der durch daskkrtheil beschwert würde, vorbehalten bleibe, an die IV Orte zu appclliren; Zürich möge ihnen im Namenoller IV Orte ein Geleit unter seinem Siegel ausstellen und beförderlich nach Schwyz schicken. 2. Die Botenöo» Zürich bemerken hierauf, es könne so zugegangen sein, weil der Hauptmann glaube, daß die von Wyl ohneInn Wissen niemand vcrgleiten dürfen; sie haben übrigens keinen Befehl und wollen dies gern an ihre Obernbringen. I. Den Eidgenossen von Schaffhauscn wird (infolge dieser Verhandlung) befohlen, nochmals im Namenoller Orte eine Botschaft nach Rothweil zu senden, um für die Vertriebenen um ein Geleit zu bitten; wennkle dies erlangen, so wollen sich die Herren und Obern mit allem möglichen Fleiß dafür verwenden, daßdenselben geholfen werde. »»». 1. Der Propst zu Klingnau zeigt an, die der Propste! gehörigen Zinse undBülten im Kleggau, die er zu Kaiserstuhl habe sammeln lassen, seien ihm dort verboten worden; infolge dessenMuffen die armen Leute zu Klingnau, Döttingen, Degerfelden :c., wo man die Neben baue, denen er etwasZu leihen versprochen, großen Hunger leiden; denen von Kaiserstuhl habe er 4V Mütt überlassen wollen, um dask^nge wegnehmen zu können; aber das sei ihm abgeschlagen worden, weßhalb er dringlich bitte, mit denenl'on Kaiserstuhl zu verschaffen, daß sie das Verbot aufheben. 2. Darüber meldet die Botschaft von Zürich,das Verbot sei von ihren Herren verfügt, weil (jenseit des Rheins) auch nichts für die Gotteshäuser Königs-scldcn und Stein verabfolgt werde. 3. Die übrigen Orte beschließen nun, eS sollen Zürich und Bern den Haftauflösen, wenn ihnen der Propst Bürgschaft gebe, daß er die (fragliche Masse) den armen Leuten vorstrecken»ud dein Abt zu St. Blasien nichts schicken wolle; doch sollen denen von Kaiscrstnhl 40 Mütt davon zukomme»,^us haben die Boten von Zürich und Bern heimzubringen, damit es so gehalten werde.
Ii—1 aus dem Zürcher Abschied, in nur aus dem Bcrner. Dem Zürcher fehlt dem Basler v, L, I» ?c.,dem Schaffhauscr e, t, Ii—Ic, Iii zc., dem Schwyzer I zc., dem Freiburgcr und Solothurner e.
«i und x, dem Zürcher Eremplar entsprechend, sind gedruckt bei Bullinger, II. 348—353.
Zu «. dienen folgende Acten:
1) 1531, 12. März. Bern an Luccru. „Es sind nns dcrmnß groß schwär nud wichtig Händel undfachen begegnet, die unser aller lob, nutz, ccr mW wolfart bcrücreud, ja ouch darus, wo denen mit Vorrat nitfürkomen und abgestellt, gemeiner unser Eidgnoschaft großer unrat, abfal und (darvor gott sin wölk) verderblicheZerrüttung und zertrcuuuug folgen möcht, dcßhalb uns, als denen, wie onch üch ane allen zivyfcl, gmeincr unserEidgnoschaft wolstand herzlich angelegen, für gnot und fruchtbar, ouch ganz nnvermpdenliche notdnrft ze sinbedüecht hat, daß wir uns gemeinlichcu zuosnmcn thuon, über sölich fachen fürderlich, haudtlich und dapfcrlich zc