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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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März 1531.

habe, aber nicht darnach lebe, sondern nach Vermögen zuwiderhandle. In Dombresson habe er, dem Mehrzum Trotz, aus eigner Macht eine Messe lesen lassen und bei Leib »nd Gut verboten, das Gotteswort zuhören; dergleichen sei viel geschehen, das man jetzt nicht aufzählen wolle. Dcßhalb soll ihm tapfer heraus-gesagt werden, (man verlange), das; er die guten Leute nicht weiter anfechte, die bezogenen Bußen zurückerstatteund sich ruhig verhalte; sonst würde man ihm solches Treiben mit Gewalt wehren; denn nicht bloß das Burg-recht, sondern auch das gemeine Recht verpflichte Bern, die biderben Leute im Valendisthal bei dem WortGottes zu schirmen. Das alles soll voraus der Gräfin und dann auch dem Hofmeister in geschickten Wortenvorgetragen und besonders die Gräfin ermahnt werden, die ihr und ihrem sel. Mann bewiesenen Gutthatcnzu bedenken und in Betracht zu ziehen, daß nian sie bei ihren Rechten und Herrlichkeiten in äußerlichen Dingenhandhaben wolle, sofern sie den Glauben frei lasse und ihre Unterthanen darin nicht bedränge. Das soll auchden Unterthanen eröffnet werden, damit sie gehorsam seien.

2. Was der Glaubenssachen halb in Bevaix, Corcelles und an andern Orten zu handeln ist, wissen dieBoten. Besonders sollen sie zu Neuenburg die Widerwärtigen ermahnen, von ihren Drohungen abzustehenund dem gefallenen Mehr sich zu fügen; denn Bern wolle schlechtweg nicht gestatten, daß ein anderes gemachtwerde, um die Messe wieder auszurichten, und die Anhänger des Gotteswortes mit Leib und Gut beschützen.Der Herr von Praugins, der die von Baudcvillicrs in Valendisthal mit Confiscation bestrafen will, weil siedas Evangelium angenommen, soll ersucht werden, diesen Vorsatz fallen zu lassen, indem man es durchausnicht dulden würde.

3. Da etliche Neuenburger das Korn, das sie im Berner Gebiet für Wein ertauscht, daheim den armenLeuten so theuer verkauft, daß sie für ein Faß Wein etwa 25 Kronen gelöst und für ein Maß Korn, dassie 3 Batzen gekostet, 7 Batzen bezogen haben, so soll den vier Ministralen und Rüthen angezeigt werden, daßman kein Korn nach Neuenbürg gehen lasse, bevor so überschwänglichcr Wucher bestraft und die aufgesetzteOrdnung beobachtet werde. Man wolle es überhaupt nur zu dem bestimmten Schlage geben lassen und keinenFürkanf gestatten. — „Actum eines teils xvj Februarii und zum andern xx° Martii."

Herminjard erwähnt diesen Act nicht. — Bei diesem Anlaße sei bemerkt, daß eine Reihe einschlägigerAufzeichnungen in dieser Sammlung nicht verwendet werden kann; nur zur Stützung obiger Nummer gebenwir hier einem ergänzenden Acte Raum:

1531, 2V. März, Bern. 1. Eine ansehnliche Botschaft der evangelischen Neuenburger klagt, daß dieWidersacher sich bemühen, das ergangene Mehr umzustoßen, indem sie hoffen, daß der Herr in acht oder zehnTagen ankommen werde. 2. Es wird eine stattliche Botschaft dahin geschickt, um zu erklären, daß man aufden Herrn keine Rücksicht nehme und eine andere Abstimmung nicht gestatten, sondern zu der Mehrheit Leibund Gut setzen wolle. In diesem Sinne ist auch mit dem Landvogt („von der Ryfa") zu reden. (ErwähltWattcnwyl, Archer, Tribolct). ^ Rathsw-h sso. p. ss.