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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
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921
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März 1531.

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477.

Bern. 1531, 27. März.

Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. sso, p. ss, 07.

I 1. Boten des Bischofs von Basel stellen die Bitte, die „Domherren" bei de», alten Wesen bleibenZU lassen und dcßhalb an die (Gemeinden) von Münster zn schreiben und zu verschaffen, das; sie Zinse undLehnten verabfolgen. 2. In diesem Sinne verwendet sich auch die Votschaft von Solothnrn; das Gleichebegehren die Chorherren selbst.

II. Antwort: Die Chorherren sollen von den alten Bräuchen gütlich abstehen; denn dabei schützen könneUwn sie nicht; doch walle man sie bei Zinsen und Zehnten handhaben. Wenn die Prädieanten gehörig ver-lchen werden, so sollen die Gemeinden die Zinse :c. entrichten und das Recht erwarten, wo die Güter liegen,»icht hier; die Prädieantcn sollen niemanden nennen, sondern „in die Gemeinde" predigen.

47».

5'MlsMlNt. 1531, e. 27. März f.

KantaiiSarchiv ^rcilnira! Jnstruct. Bd. XXIX. Staatsarchiv Bor».

Gesandte: Bern. (Unbekannt). Freiburg. Peter Tossis, Seckelmeister; Niklaus Vögeli*). Solo-thurn. (Unbekannt). — Münzmeister von Sitten, Zürich und Basel.

Verhandlungen über die vertragswidrig geschlagene schlechte Münze des Bischofs.

Ein Abschied fehlt uns, während zahlreiche Acten vorliegen; wir geben hier das Erheblichste:

1) 1531, 13. März. Bern an den Bischof von Sitten (Adrian von Ricdmattcn), nrut. mut- auch anZürich und Basel. Erinnerung an die Verschlechterung der Lnusanner Münze, die so weit gekommen, daß jetzteine Krone 4 Savoyer Florin gelte, wobei es vcrmnthlich nicht bleiben werde; gemäß bestehenden Verträgenhaben nun Bern und Frcibnrg ihre Mitbürger von Lausanne bewogen, den Münzmcistcr (des Bischofs) gefänglicheinzuziehen und bis auf die Ankunft einer Botschaft zu behalten; da es nun in Wallis (?c.) nicht an Leutenfehle, die zur Untersuchung („crfeckung") der Sache fähig seien, so bitte man um Abordnung eines Münz-meisters oder Probierers, und zwar auf Sonntag den 26. d. M. in Lausanne zu erscheinen, um morndeß zuhandeln, was die Nothdurft erheische. St. A. B-rn- T-uM Miss. s. ose, se«.

2) „Diß hie nachfolgend ist die prob zuo Losen bcschechen durch die geschwornen probiercr, nämlich vonZürich, Basel und Wallis". Anno 1531°.

*1 Für letztern ist an einem andern Orte Hans Kiinzis genannt.

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