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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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März 15L1.

hinweg gezogen, habe Zürich auf Begehren der Gemeinde einen Amtmann im Namen der VIII Orte dahingesetzt; nun begehren sie, daß die Vögte zu Baden »nd Klingnau angehalten werden, diesen Amtmann von denabgetretenen Pfaffen ungehindert (die Einkünfte) einziehen zu lasse». (4.) Weil sich die Kirchgenosscn mit GottesHülfe befleißen, das Gute zu pflanzen und die Laster, als Gotteslästerung und andere üble Dinge, abzustellen,»nterwinde sich der Landvogt, die Pfaffen bei ihrer Hurerei zu handhaben nnd deren Bestrafung zu verbieten,und wenn sie gemäß den christlichen Mandaten Zürichs mit Strafen einschreiten, so meine der Landvogt, siehalten Ehre und Eid nicht; darum bitten sie, daß derselbe angewiesen werde, von solchen Worten abzustehennnd sie nicht zu hindern. (5.) Da die von Kadclburg Kirchgcnossen von Zurzach seien nnd das Dorf denChorherren gehöre; da diese aber weggezogen, nnd von Zürich befohlen worden, ihnen nichts mehr zu geben,so begehre jene Gemeinde, daß sie auch mil einem Vogt im Namen der VIII Orte versehen werde, indem letztereKastvögte über das Stift samt Kadelburg seien. (6.) Die gemeinen Stnbengcsellen, aus deren Gut einigerHausrath gekauft worden, den die abgetretenen Pfaffen heimlich nach Klingnau geführt haben, begehren, daßdieselben die weggetragene Habe wieder erstatten sollen. lieber alle diese Anliegen werde Junker Hans Edlibachweitem Bericht geben tonnen.

2) Das citirte Schreiben (der Nathsbotschaften von Zürich und Bern) an Johannes Grebel, des Bischofsvon Eonstnnz Vogt und Amtmann zu Klingnau, findet sich als Conecpt in der Zürcher Missivcnsnmmlung,unter dem vermnthlich irrigen Datum Sanistag nach Oculi (18. März); der Inhalt bietet kein weiteres Detail.

470.

Bern. 1531. 6. März.

Staatsarchiv Vcr» : Nathsbach Nr. 2ZS, p. sss.

I. Boten von Freibnrg eröffnen die Absicht, von dem (nicht verwendete») Rest der Kirchcngüter inMarten die Hälfte zu Händen zu nehmen nnd den Murtnecn davon nichts, zu lassen. II. Antwort: Es seidiesseits bewilligt worden, der hier geltenden Reformation gemäß Kirchengllter (für die Stifter oder derenErben) zurückzuziehen, mit der Bedingung, daß das Uebrige unverändert bleibe; (da die Freiburgcr jenes gethan,sollen sie nun den Rest in Murten lassen oder wenigstens zuwarten, bis beide Städte dort wieder tagen.

Nebenbei wurde der Berner Seckelmeister beauftragt zu ermitteln, wie viel die Pfrundgütcr der St. Katha-rinen-Capelle werth seien, und die Rechnung (?) zu vergleichen.

471.

Lucern. 1531, K. März (Mittwoch vor Oculi).

Kaiitoilöarchiv DchwvZ: Abschied-.

Tag der V Orte. — ». I. Lncern hat sichere Kundschaft, daß Bern, Basel :c. die Absicht hege», dieSchiedlentc, die jetzt in Zürich sind(?), in die V Orte zu schicken, um die Klagen der Zürcher vorzutragen unddarüber zu verhandeln. Es erachtet nun die Mehrzahl der Boten für gut, bis Montag zu warten, ob dieBotschaft komme, damit man die Klagen erfahre nnd in Bern sich desto besser zu verantworten wisse. 2. Das

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