März 1531.
i. (Zu e). Da zu vermuthen ist, daß die Eidgenossen von den Ländern wissen, worum es zu thnn, und deßhalbgerade nicht kommen „durften", so findet man für gut, die Ausschreibung des Tages ans einen allgemeinenArtikel zu beziehen, nämlich in der Fassung zu thnn, es seien so schwere und wichtige Händel und Sachen vor-gefallen, daß daraus, wenn sie nicht abgestellt würden, gemeiner Eidgenossenschaft großer Unrath erwachsen unddies znr Zertrennnng derselben Ursache geben möchte, weßhalb „sie" erscheinen und darin so ernstlich und tapferhandeln und rathschlagen sollen, wie es die Nothdurft erfordern werde, und sie vermöge der Bünde schuldigseien :c., in besser ausgeführter Form, wie es die Feder wohl „gcbrn" wird. Ii.» Es sind den Boten (vonZürich und Bern) etliche Beschwerden der bidcrben Leute von Zurzach, die abgewichenen Chorherren betreffend,vorgelegt worden. Wegen zweier Artikel, nämlich des Hansraths halb, den die Chorherren nach Klingnangeflüchtet, und weil der Landvogt (zu Baden) die Leute schilt, sie halten Ehre und Eid nicht, hat man (wiejeder Bote weiß,) den beiden Vögten geschrieben, und zwar dem Landvogt, daß er von solchen Aenßernngenabstehe :c., und dem Vogt zu Klingnan, daß er jenen Hausrath in Hast und Arrest lege und ohne Vorwissender (zwei) Städte niemandem verabfolge. Die übrigen Artikel hat der Bote von Bern in den Abschied genommenmit dem Bescheid, daß seine Obern beförderlich darüber sitzen und ihr Gutbedünken Zürich melden sollen-I. Die biderbcn Leute aus dem Amt Wettingen beklagen sich, daß sie zur Bestrafung der Laster an demLandvogt weder Stütze noch Halt haben; wenn sie ihm etwas klagen, so gebe er ihnen zur Antwort, sie habensich in der Reformation einem einzigen Orte, als Zürich, gleich gemacht; er sei aber nicht blos für eines,sondern für acht Orte Vogt; wenn diese etwas beschließen, so wisse er wohl, was er zu thnn habe; solchesdiene nun den Widerwärtigen nicht wenig dazu, in ihrem Frevel zu verharren. Hierüber haben die Boten(der zwei Städte) auf Gefallen ihrer Herren berathschlagt, daß die drei Orte Zürich, Bern und Glarus aufdem nächsten Tage zu Baden den Eidgenossen deutsch heraussagen würden, sie sollten mit dem Landvogt ver-schaffen, daß er den biderbcn Leuten zur Abstellung der Laster und Bestrafung der Uebertreter behülflich sei;geschähe dies nicht, so wollte man hiemit bezeugt haben, daß es „ihnen" (den V Orten?) genug gesagt worden,und daß man dann solche Frevler selber strafen und sich an den Landfeieden halten wollte.
Im Berner Exemplar fehlen Ir und I, im Basler I»—1, ebenso im Schaffhauscr.
Zu v (rcsp. i). 1) Bern rieth, eine Botschaft in die V Orte zu senden, und schlug auch jetzt für de»Nothfall (zunächst) eine Sperre vor, in dem Glauben, daß die Gegner damit „am allerbesten gedämmt" würde».Wenn Zürich an der Sendung nicht theilnehmen wollte, so möchten wenigstens Basel und Schaffhauscn es thun-
Znstruct. N. 4Sb. Rathsbuch WS, p. S5I.
2) Es liegt ein besonderer Abschied vom k. März (Montag nach Reminisccre) vor, der in der Haupt-fache aus den Instructionen der Botschaften besteht. Einen AuSzug gibt Bullinger, II. 345—343.
Zu K. 1) Bei dem Zürcher, deßgleichen im Berner Exemplar liegt ein Actenstück, betitelt „Die begcrgemeiner kilchgnossen Zurzach" und datirt Mittwoch nach der alten Fastnacht (1. März), dem folgende Punctczu entheben sind:
(1.) Obwohl die Herren von Zürich, Bern und Glarus ihnen bewilligt, die Jahrzeiten an die Arme» Z»verwenden, so habe doch der Landvogt von Baden den Schlüssel zu der „Dryß "-Kannner (al. Tristkammer),worin das Jahrzeitbuch nebst Andern: liege; deßhalb bitten die Kirchgcnossen, mit dem Landvogt zu verschaffe»,daß das Jahrzcitbnch ihnen „beihändig" werde, damit sie jener Erkänntniß nachkommen und die Jahrzeiten ein-ziehen könnten. (2.) Item, da sie mit den widerspenstigen Pfaffen große Kosten gehabt, und die genannte»drei Orte ihnen immer (ihren Beistand?) zugesagt, so stellen sie die Bitte, sie der Kosten wegen gnädig Zvbedenken, da die Meßgewänder und andere Kleinode sonst verderben. (3.) Nachdem die Pfaffen von Zurzach