März 1531.
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jüngsthin zu Baden, mit Berufung auf die Erbeinung, aus Furcht wegen des Herzogthums Würtemberg, durchseine Gesandten viel gnädigen Willen habe anerbieten lassen, nnd weil gegenwärtig Anlaß genug vorhandenwäre, den Gülten und Gütern, die durch die Oesterreicher bisher wider die Erbeinung vorenthalten worden,vachzutrachten, so möchte vorzuschlagen sein, daß die Burgerstädte gemeinsam dem König ernstlich schrieben, dasihnen Zugchörende freizugeben und der Erbeinung nachzukommen (die ausdrücklich bestimme, daß kein Theilden nudern des Seiuigcu ohne Recht und mit Gewalt entsetzen oder jemand solches gestatten solle), und nichtderselben zuwider den flüchtigen Aebten und Widerwärtigen Aufenthalt zu gewähren, nnt dem Anhang, daßMau, wenn das (Verlangte) geschehe, dies zu „gnädigem" nachbarlichem Willen annehme; wo nicht, so müßte>uan sich entschließen zu unternehmen, was zur Abtreibung solcher Vorenthaltung und Gewalthandlungen not-wendig und gebührlich sei :c. 2. Weil nun der von Basel ausgegangene Abschied betreffend den Vortrag derEidgenossen von Bern, der genannten Häuser halb, etwas „dunkel" und deren Meinung nicht recht verstandenworden ist, so daß die übrigen Orte diesmal keine besondern Befehle und Vollmachten haben, so wird dasAnbringen der beiden Städte wieder in den Abschied genommen, um auf nächstem Burgertag endliche Ant-wort darüber zu geben; doch sollen die Hüfte, wie sie bisher angeordnet worden, in Kräften bleiben und durchkeinen Theil ohne der andern Bewilligung aufgelöst werden. I». 1. Sodann ist Zürich (wofern es denübrigen Burgerstädten, die mit Rothweil im Bündniß sind, so auch gefiele) bedacht gewesen, denen von Rvth-weil in nachfolgender Meinung zu schreiben: Weil sie ihre biderben Burger unverschuldet, allein um der Wahrheitund des göttlichen Wortes willen, gethürnit, gemartert, an Leib und Gut härtiglich gestraft und damit nochuicht zufrieden gewesen, sondern sie mit Weib und Kindern ins Verderben und Elend gewiesen, dadurch alsoTreue und Glauben und bürgerlichen Frieden an ihnen gebrochen, solches auch bisher mit Gewalt gehandhabtund ihnen auf das vielfältige Schreiben, Ermahnen und Bitten der Burgcrstädte weder Recht noch Gnadeungedeihcn lassen; weil aber die Bünde alle Theile zum Recht weisen, während alle freundlichen Ermahnungenund Bitten bisanhin ihrerseits verachtet und für nichts gehalten worden, so wolle den Städten nicht gebühren,die Abgetriebenen — die nicht bloß äußerlich, sondern auch geistlich ihre Eidgenossen seien — als diejenigen,welche Recht begehren und sich demselben fügen wollen, so zu verlassen; vielmehr werde man ihnen als denen,die mit Unbilligkeit vergewaltigt seien, zum Recht und zur Billigkeit verhelfen, wie man es ihnen schuldigsei w., — nnd auf dieses Schreiben hin der zu Basel eingelegten Supplicatiou der Vertriebenen zu willfahren,A)Nen nämlich zu gestatten, daß sie die Urheber ihres Elends, wo sie dieselben betreten möchten, zu Recht nieder-em dürften :c. 2. Da dieser Vorschlag den Voten der übrigen Orte, sofern sie deßhalb Befehl gehabthätten, auch nicht mißfiele, so haben sie solchen in den Abschied genommen; es soll nun dieser Handel daheimtreulich angebracht und ohne alles weitere Aufziehen auf dem nächsten Burgertag endlich und bestimmt mitbolleni Gewalt hierüber Antwort gegeben werden; denn wollte man dieser Unbill also zusehen, so müßte manUugezwcifclt Gott darum Rechenschaft geben und sich billig vor aller Ehrbarkeit schämen. 3. Die Bündeheraus zu fordern, will niemand gefallen, da „sie" dessen gerade froh („nützit fröers") wären, und den biderbenLeuten damit doch nicht geholfen.würde, v. 1. Nachdem im jüngsten Abschied von Basel das Gutachten derPrädicantcn über die Ceremonicn und Kirchengcbräuche, desgleichen über den Synodus und die Schulen be-rührt worden, läßt man es der Ccremouien halb bei jenem Vorschlag einstweilen, bis zu weiterer Verbesserung,Reiben, also daß darin keine Aeuderung vorgenommen wird, sondern jede Kirche nach ihren Umständen solcheBräuche behalten möge; doch soll daneben jedermann fleißig und ernstlich dafür besorgt sein, daß die Schulenehalten und ehrlicher Leute Kindern Hülfe und Beisteuer zur „Lehre" gereicht werde, wodurch viele Spaltungen