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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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März 1531.

Bescheid sollen sie dann auf morgen Sonntag Abend nach Nidwalden melden, damit dieses die andern Ortebenachrichtigen könne; wird man einig, Boten zu schicken, so sollen dieselben am Dienstag Abend in Ein-siedeln sein. k. Die Boten von Uri zeigen an, es gedenke keinen Tag mehr zu besuchen, der in Sachen derVogteien oder der Lutherischen wegen gehalten werde, da es doch nie bei dem Mehr bleibe, e. Sie erinnernauch an das Geschäft wegen des Kaufmanns (von Schawatz) und geben Antwort auf die geschehene Mahnung,wie jeder Bote weiß. «I. Da die V Orte durch die von Zürich bei Bern vielfach angeklagt werden, so hatman verabredet, gemeinsam eine Botschaft dahin zu schicken und nächsten Dienstag in Lucern eine Instructionzu entwerfen, wie man sich verantworten könne; zugleich sollen die Boten Vollmacht mitbringen, was man nachWallis und Freiburg schreiben oder mündlich berichten wolle, v. Ein gestellter Autrag betreffend die Verkün-dung von Tagen ist heimzubringen, t. Da man vor einein Angriffe nicht sicher ist, so wird beschlossen:Man soll, wenn dies geschieht, der Hauptmacht „zuziehen", woher auch dieselbe kommen möge, was aber inden Mahnungsbricfen zu bestimmen ist; es soll auch „jedermann" dafür sorgen, daß die Seiuigen sich gerüstethalten. K. Die Boten von Uri ziehen an, daß ihnen von Lucern geschrieben worden, wie einer der „Ihrigen"geredet, es fehlte nicht viel („man möcht inen liecht thuon"), damit „sie" den Zürchern zufielen, und führenin langem Vortrag aus, wie sie vernommen, daß zu Lucern an einem Dienstag auf offenem Markte Tanngrotzcngetragen worden, auch was in Zug geschehen und zu Steinen mit einem Metzger begegnet sei, und dergleichenmehr, woraus Krieg entstehen möchte; sie bemerken, daß man unwillige Leute fände, wenn durch Private(„sunderbar lüt") Krieg veranlaßt würde, und bitten, solches doch >ja zu verhüten. I». Heimzubringen, wasdem Vogt zu Baden begegnet ist der Herren von Zurzach wegen; den Boten, die nach Bern kommen, sollmau Befehl geben, dies daselbst vorzutragen, i. Man hat auch ein Schreiben des römischen Königs an dieV Orte verhört und Lucern befohlen, darnach zu handeln, wie jeder Bote weiß, was alles jedoch geheimgehalten werden soll. ik. Heimzubringen, was man den Vögten zu Lauis und Bellenz schreiben soll. I. DemLandvogt von Sargans wird aufgetragen, in Sachen deren von Walenstadt nach bestem Vermögen zu handeln.

Zu ». 1531, 6. März (S. Fridlis Tag). Schultheiß, Ainmäuiicr und Näthe der V Orte au Zürich.Da die Nheinthaler den Vogt der VIII Orte ohne genügsame Ursache freventlich entsetzt haben, so daß mandagegen einschreiten müsse, so habe man beschlossen, auf nächsten Freitag (10. März) Botschaften dahin zu schicken,und da man ohne Zürich nicht zu handeln begehre, so ersuche man es, ebenfalls eine Botschaft zu verordnen;desgleichen habe man Glarus eingeladen, dort zu erscheinen. (Siegel von Schwyz).

St. A. Zürich: A. Rheinthal.

4K9.

Ml'ilh. 15A1, 5. März (Auf Reminisccre).

Staatsarchiv Zürich: Absch. Bd. il, c, ss. Staatsarchiv Bern: Allg. Absch, iu>. 135. Kantonsarchiv Basel: Abschiede.

Kantonsarchiv Schasshansc»: Abschiede.

Gcsaudte: Bern. (Bernhard Tillmaun; Peter von Werd). Basel. (Bernhard Meyer; Haus Brattlcr).

1. Ucber den zu Basel gemachten Anzug Berns, betreffend die Häuser Sumiswald und Köniz, dasgestellte Rathsbegehrcn und die Frage, ob es jetzt nicht billiger Weise befugt sei, deren Verwaltung an sichzu ziehen zc., eröffnet Zürich auf diesem Tage sein Gutbedünken in folgendem Sinne: Weil der römische König