Januar 1531.
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selben übertrete und verletze. Er habe nämlich den Landvogt zn Baden außerhalb den Gerichten des Bischofsohne Berufung der Gegenpartei Kundschaft aufnehmen lassen; ferner einen Einwohner von Zurzach ungeachtetder anerbotenen Tröstung, zuwider der Gerichtsordnung, bevor derselbe ausgeklagt worden, verhaftet und indm Thurm gelegt; sodann einem Pfaffen, der das Recht vertröstet, diese Tröstung erlassen und dem Gegnerdie Buße geschenkt. Zudem liege er beharrlich im „Widerspiel", so daß die Gemeinde an ihm hinsichtlichder christlichen Ordnungen gar keine Handhabe und Zuflucht finde, indem er sie mehr hindere als fördere, wieer denn rund herausgesagt habe, er sei nicht ihres Glaubens und wolle es auch nicht sein. Darum vermeinens'o. ihm keinen Gehorsam mehr schuldig zu sein, und bitten Zürich, ihnen zur Billigkeit zu verhelfen und siedci dein göttlichen Wort, dem Landfrieden und den alten Gerichtsordnungen zu schirmen. II. Weil nundieser Amtmann sich aller Widerwärtigkeit befleißt, aus eigener Vermcssenheit (wie man vermuthen muß) dieölten Bräuche übertritt, die bidcrben Leute darin beeinträchtigt und dem Landfrieden des Gotteswortes halb'"cht nachlebt*), so haben die Herren den Zurzachern sagen und rathcn lassen was folgt: Wenn der Vogt sieZum Schwören auffordere, so sollen sie an ihn das Begehren stellen, daß er ihnen zusage und sich verbinde,he bei dem Gotteswort, dem Landfrieden, den christlichen Mandaten Zürichs und den alten Gerichtsbräuchenunparteiisch zu handhaben und keinen mehr zu begünstigen oder zu strafen als den andern; wenn er das ver-spräche und thäte, so wollten sie ihm gern Gehorsam leisten und schwören; wenn er sich aber dessen weigerte,so sollen sie ihm erklären, daß sie nicht huldigen werden; sie sollen auch nichts desto weniger mit der Voll-ziehung ihrer Ordnungen fürfahren und sich darin nicht irren lassen, sondern dem Vogt erst dann schwören,Ivemi er ihnen jene Zusage gebe.
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Dem uud Freilmrg, auch Lausanne. I5AI, 22. Januar.
Archive Bern und Freiburg.
Gesandte in Lausanne: Bern. (lD Augsburger). Freibnrg. (Pctcrmann von Perroman; HansStuder).
U" Beschwörung des Burgrechts der drei Städte.
(Verhandlungen über die bischöfliche Münze, s. Note, Z 1).
Zu :r. 1531, 9. Januar. Bern au Frciburg. Antwort auf den Vortrag in Betreff des Burgrcchts mitLausanne. Da dasselbe bestimme, daß es je nach fünf Jahren erneuert werden solle, und diese Zeit bereitsverflossen, so habe man dafür einen Tag angesetzt auf den 22. d. M., um frühe zur Nathszeit in Lausannevnt einer Botschaft zn erscheinen, zc. St. A. Bem: T-utsH Miss. s. sw. — «. gieibmg: A. »«».
2) 1531, 9. Januar. Dasselbe an Lausanne, zur Antwort ans den Vortrag des Gesandten (des Burger-meisters): im Wesentlichen gleichförmig. St. A. B-r»- W-lsH Miss. tr. rssb.
') Das Original hat hier den offenbar verschriebenen Znsatz: „und diejenigen, so sich göttlichem wort widersetzend, den näch-st bi) im „messen."