886 Januar 1531.
Die Sendung einer Botschaft nach Nothwcil erwähnt auch Bern in seiner Instruction für die nächste^.agteistnng in Baden als eben vollzogen, indem es die Botschaft beauftragt, dem Erfolge nachzufragen.
450.
Neuenbürg. 1531» c. 13. Januar f.
Staatsarchiv Bern: Instructionen, v. SSV.
Gesandte von Bern — Sulpitius Archer und Jacob Tribolet — haben folgender Instruction gemäßzu handeln: 1. Sie sollen dem Farel in dem Procesz gegen den Vicar, der ihn einen Ketzer gescholten, be-hülflich sein und darauf dringen, daß die Sache in Neuenburg erledigt werde. Wird der Vicar überwiesenoder zum Geständniß gebracht, daß er alle, die von der Messe nichts halten, Ketzer gescholten habe, so soll er(nachträglich?) auch im Namen Berns beklagt werden. 2. Sodann ist auch anzubringen, daß derselbe dievon Corcelles aufgewiesen, bewaffnet in die Kirche zu gehen und dem Farel und andern Predigern Wider-stand zu leisten. 3. Auch der Mönch und der Kirchherr zu Bevaix sollen beklagt werden, weil sie Harnischeangelegt und die von Boudry beschiedcn haben, um die Prädicantcn mit Gewalt aus der Kirche zu treiben,was- dann auch geschehen, obwohl die von Vevaix gern das Gotteswort hören würden; da seien die Predigerbescholten, gestoßen und geschlagen worden. Man finde darin eine Verachtung des Gotteswortes und eineHerausforderung und begehre daher, daß dergleichen abgestellt und Unglück verhütet werde; denn sollte demFarel oder Andern etwas Thätliches widerfahren, so wiirde man sich dessen so annehmen, daß jedermann zuspüren hätte, daß man es nicht dulden wolle. Das soll eröffnet werden, wo es nöthig erscheint. 4. Ob diePäpstlcr in Neuenburg heimlich in den Häusern Messe halten, sollen die Voten genau ermitteln und ihnendabei zu wissen thun, daß man die Anhänger des Gotteswortes schirmen werde. 5. Wie derjenige, der(die Boten) Archer und Noll beschimpft hat, zu berechtigen sei, wissen die Gesandten. 6. Da das Urtheilzwischen Farel und denen von Valendis, die ihn so übel geschlagen, in Vesan?on gefällt, aber noch nicht ver-kündigt ist, so soll dessen Eröffnung begehrt werden, und damit man weiß, wer schuldig ist, soll deu Rath-gebcrn und Helfern auf Farel's Begehren weiter nachgefragt werden. 7. An den Hofmeister oder Statthaltervon Valendis ist das Begehren zu stellen, daß er, den diesseitigen Briefen entsprechend, die verehlichten Priesterin Ruhe lasse und nicht so hart mit den Freunden des Gotteswortes verfahre; denn was aus seinem Wider-streben erfolgen könnte, habe er wohl zu bedenken. Nochmals soll er an die Worte erinnert werden, die erhier selbst gesprochen. (Actum 10. Januar).
451.
Mrich. 1531» 14. Januar (Samstag nach dem xx. Tag).
Staatsarchiv Zürich: Acten Zurzach.
I. Eine Botschaft der Gemeinde Zurzach klagt, wie Junker Hans Grebel, der Amtmann des Bischofsvon Konstanz, sie bei den althergebrachten Rechten und Gerichtsbräuchen nicht wolle bleiben lassen, sondern die-