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December 1530.
444.
St. Gallen. 153t), 20. bis 22. December.
Stadtarchiv St. Galle»: Acte» Religionssachc».
„In nomine sancte et individue trinitatis, patris, silii et spiritus scmcti, Amen. Anno domini 1530 uf20. tag Decembris ist ain Sinodns zno S. G. in der statt in der Weber znnfthus gehalten, —
„in bysin Herr Mgr. Uolrich Zwinglin,'Herrn N. (Wolfgang Joner), Abt zno Cappel; Maister (Johannes)Schwizer, panncrherr; M. Uolrich Funk und M. Jacob Fryeu, Houptmans, des Rats Zürich; BM. undain klaiuer Rat snmpt etlichen verordneten von großen Nütcn darzuo verordnet (von St. Galleu); dcßglichdes Gottshus Laudsrät, demnach alle(r) Pfarrer uild predicanten discr landschaft, und mit jedem zlven vonsiner gmaind."
i». Nteister Ulrich Zwiugli erläutert die Beweggründe und Zwecke („ursach und gcstalt") dieser Zu-sammenkunft. ?». Darauf folgt die Wahl der Präsidenten. Als solche werden ernannt: M. Zwingli, PfarrerJacob Nyuer in Thal, 0r. Schappcler, Hauptmann Jacob Frei und (der) Bürgermeister bon St. Gatten.«. Die Mehrzahl der Geistlichen leistet den geforderten Eid, mit Ausnahme Johann Valentin Furt-müller's und Dominicus Zili's; der letztere gibt seine Bedenken schriftlich ein. «l. Censur der Pfarrer(37 Nummern, wie es scheint, 20. und 21. Dec.). v. (22. Dec.) Ausrufung der Wiedertäufer oder attfättiganwesender Anhänger, zur Vertretung ihrer Meinungen. Da niemand für sie antwortet, so wird beschlossen,ihnen kein Gehör mehr zu geben; die weltlichen Obrigkeiten sotten aber auf sie achten und sie scharf bestrafen.L. Disputation über den Bann, den Dominicus (Zili) vertheidigt, Zwingli aber verwirft.
Zur Ergänzung dienen vorzüglich folgende Acten:
1) 1530, 10. December (Samstag nach Nicolai), zur Rathszeit. Zürich an St. Gallen. Der Haupt-mann und die Landräthe des Gotteshauses St. Gallen haben wegen beschwerlicher Irrungen unter den Prädi-canten ihrer Landschaft, in Betreff der Täufersecte, des Bauns und etlicher anderer Artikel, einen Syuodus inRorschach zu versammeln beschlossen; da mau aber aus wichtigen Gründen diese Malstatt nicht „anmuthig" undbequem genug finde und dabei wisse, wie die Stadt St. Galleu geneigt sei, die göttliche Wahrheit und christ-liche Einigkeit zu fördern, so habe man den Platz dahin verlegt und bitte nun gar freundlich und dringlich,das nicht zu hindern, sondern günstig dazu einzuwilligen, zc. Damit solle der Stadt an ihren Freiheiten undRechten, die sie vermöge des neuen Kaufvertrags oder sonst besitze, keinerlei Abbruch zugemnthet, sondern solcheunverletzt vorbehalten sein. Stadtarchiv St. G-Mm.
2) 1530, 20. December (Vigilia Thomä), „uff der nacht", St. Gallen. Ammaun Künzli und andereRathsanwälte der Grafschaft Toggenburg an Zürich. Da ihre Herren vernommen, daß Gelehrte und Botenvon Zürich hier wären, so haben sie diese Anwälte dahin verordnet mit dem Befehl, bei denselben ernstlich anzwhalten, daß sie gleich nach Vollendung des hier gehaltenen Syuodus mit ihnen in die Grafschaft kämen, uwdort auch eine Synode zu halten; dafür haben sie bei der Botschaft und den Gelehrten, namentlich M. UlrichZwingli, guten Willen gefunden, so daß dieselben, wenn ihre Obern es zulassen, diesem Begehren willfahrenwerden. Weil nun den Toggcnburgcrn, die das göttliche Wort gerne äufnen und fördern möchten, ein Synodus,wie die Nachbarn, die Gotteshausleute ihn halten, hoch nothwendig sei, der Prädicauten und anderer Personenwegen und aus allerlei dringenden Ursachen, so bitten sie geflissen und ernstlich, daß Zürich ihnen jene Gelehrtenund Botschaften nicht versage, sondern auf Kosten der Grafschaft nach der Abfertigung in St. Gallen zu ihnen