November 1530.
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üuwlgt, ja sjx möchten auch wünschen, daß dieselben nicht so lange wegblieben, kennen auch niemand, der ihnenGewalt anzuthun begehrte, wie denn etlichen, die bereits heimgekommen, nichts Nachteiliges begegnet sei.Dnn Verlangen, daß ihnen des Gottcswortes nnd anderer Dinge halb bessere Sicherheit gegeben werde, sei^w'ch ct öffentlich verkündetes nnd den Abwesenden zugeschicktes Mandat entsprochen, das deutlich genug lauten; man hoffe, daß ihnen solches genüge, und erwarte nun, daß sie zurückkehren, sobald und wann es ihnengefalle. 3. Auf die Znmnthung, die Prüdicanten, die das göttliche Wort verkünden, nicht zu verjagen,u»d deßhalb Brief und Siegel zu geben :c., sei beschlossen, den H. Urs Völmin bleiben zu lassen; MeisterTüippniöge, obwohl ihn, des Friedens wegen befohlen worden, sich für einige Zeit zu entfernen, wohl wiederw die Stadt kommen; man werde ihm eine andere Pfründe verschaffen, wolle aber gegen den Prüdicantenu>>d die Priesterschaft überhaupt freie Hand behalten. — Da nun die Flüchtigen keine Ursache haben, sichkr die Obrigkeit zu beklage», so bitte man Bern, dieselben zu vermögen, daß sie nicht länger ungehorsam^k», sondern ihre Schuldigkeit thun, im Fall der Weigerung aber dieselben aus seiner Landschaft wegzn-^ktsen, wie man hoffe und erwarten dürfe.
Den Vortrag der Bcrncr Boten hat auch das Jnstructionenbuch, II. 27 d, 28, 29 n, unter dem Datum- November. — Mit Bezugnahme auf die Verwendung der Beruer schrieben Schultheiß und Näthe unterkw Datum des Abschieds nochmals an die Abgetretenen, um sie vollkommen zu beruhigen und zur HeimkehrZu vcranlaßcn; deßlvcgen wurde ihnen jetzt eine Abschrift des am letzten Souirtag verkündigten Mandates zu-gesandt. Das Original nnd eine Abschrift dieser Missivc hat der Aetcnbnnd „Solothurncr Reformation"w> Bcrncr Archiv. Aar gleichen Orte findet sich, unmittelbar anschließend, eine Eopic des Mandats („ein vcr-), dd. Samstag nach Othmari (19. Nov.).
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Bern. 1530, 25. November.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. 227, p. 174.
I- U Boten von Freiburg eröffnen das Begehren, bei den eidgenössischen Boten darauf hinzuwirken,^ Herzog von Savoyen zur Ruhe weisen, da Freiburg gerne den Frieden erhalte. 2. Auch wünschengg. ^ wegen einer Besatzung in Genf bcrathe. 3. Die Herren haben vernommen, daß der Herzog
er dnv Gebirge gezogen sei und die Regierung der diesseitigen Lande dem Grafen (von Challant?) über-äe cn habe. 4. Jacob Wildermuth (habe?) gesagt, es seinen ihm 1500 Kronen angeboten, mit denen eruvdvknechte anwerben und eine Besatzung nach Iverdon führen sollte.
0. Darauf hat man den Vögten zu Graudsou und Echallcns („Scherl!") befohlen, einige Mannschaftchnen zu nehmen und sich wohl umzusehen.
Hiehcr ziehen wir folgenden Act, der im Original kein Datum trägt:
1530, (Nov.?), Freibnrg. Instruction für (Hans) Gnglcnbcrg nnd N. Vögcli, nach (Bern?). Zuerst zu"kwthschlagm, wie man „die Sache" wohl angreifen könnte, jedoch vor „dem Tag" nichts anzufangen. EsU'ochte wohl gut sein, Uverdon einzunehmen und zu besetzen; allein es sei zu besorgen, daß es bereits „versehen"worden und ohne Gewalt nicht zu bekommen wäre. Weiter sei vorzuschlagen, nach Grandson nnd TschcrlitzBesatzungen zu legen; für diesfüllige Beschlüsse haben die Boten Vollmacht. Wenn ein Auszug geschieht, so
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