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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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November 1530.

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nämlich, da es der Obrigkeit zustehe, in der Suche zu hnndeln, die Messe und die Sncramente bestätigt würden,so müßte das auch auf die Landschaft (zurück-)wirken, und unter dem Volk und den Nachbarn viel Zwiespaltentstehen; um dem allem vorzubeugen, habe man sich in guten Meinung entschlossen, die Disputation zu ver-schieben und dem Prädieanten das Schelten des Sacraments und der Messe zu untersagen, was jedoch nursnr die Stadt verbindlich sei'; in den übrigen Dingen sei zu predigen gestattet wie bisher. Deßgleichenhabe mau auf der Landschaft bisher gar nichts geändert, sondern lasse da Jedem seinen freien Willen gemäßden Mandaten. Hienach bitte man die Voten der vier Städte, mit Rücksicht auf die hergebrachten Freiheitengelten und bleiben zu lassen, was die Nüthe und Bürger beinahe einhellig vereinbart haben; denn von dieseme)r könnte man nicht abstehen, und man sei auch der guten Hoffnung, daß die Herren von den vier Städten,lveun sie die leitenden Beweggründe erkennen, daran kein Mißfallen haben werden; denn alles was Bündeund Bnrgrechtc erfordern, sei man nach Gebühr zu erstatten geneigt. Den Boten stelle man übrigens heim,Isten Herren von hier aus Bericht zu geben oder wegzureiten.

In dem Berner Eremplar notirt Chro gleich nach dem Tcrtc:Hand sich eins bessern bedacht, nämlichas gotswort fry wie vor predigen ze lassen w. Das haben venner Hugi, der von Wcngi, seckelmeister DursHugi und der jung Ochsenbein, verordnet potten der- statt Soloturn, in ir(er) Instruction darthan, die verläsenP in Wem bysin 19 9^^ 1530; ist doch onch in der Instruction, daß die prcdicanten sich sollend halten nachIN' Rät und bürgern zu Soloturn gefallen, oder mau wcrd inen urloub geben; ist eins hakli, das m(incn)h(crren)it gfnllt." Vgl. Nr. 431. SijZ. Etats, z. B.

Vstdei!. 1530, 17. November f. (Doustag nach Othmari f.).

loaichw Zürich: Abschiede Bd. 10. I. 332. Tschud. Absch. Sammlung Vd. 6, Nr. UV. Sluutoarchiv Bern: Allgcm. ridgen. Absch. NU. 521.

it»»t»»sarchlv Freiburg: Absch. Bd. iL. »kantvnöarchiv Solothnr»: Abschiede, Bd. IS. Kiiiltoiisarchiv Birscl: Abschiede.

Gesandte: Zürich. M. Haus Schweizer, Paunerherr; M. Hans Bleuler. Bern. Peter Stürler,enuer. Lucern. Hans Golder, alt-Schultheiß. Uri. Paunerherr (Hans) Brügger. Schwyz. Joseph'»iberg; Vogt Ulrich Gupfer. Nnterwalden. Nillaus Wirz, Seckelmeister. Zug. Götschi Zhag, des Raths,arus. Seckelmeister (Hans)Wichsler". Basel. Bernhard Meyer. Freiburrz. Haus Lanther. Solo-lurn. Thomas Schmid. Schaffhausen. Hans Peyer, Bürgermeister. Appenzell. Heinrich Baumauu,mnmann. E. A. A. l'ni. 36a.

»i. U Zu Anfang dieses Tages hat der Rathsbote von Uri eröffnet, daß er von seinen Herren undi'Ni beauftragt sei anzuziehen, daß in Zukunft dasjenige, was unter den eidgenössischen Rüthen zu Tagenii-d Mehr werde, das Mehr bleiben und so gehalten werden solle; wenn sogleich zugesagt werde, daß mauUch hienach richten wolle, so sei ihm befohlen, auf dem Tage zu bleiben, um nach seinem Vermögen rathenUnd handeln zu helfen; wenn aber dieser Anzug nicht sofort angenommen, sondern Hintersich gebracht werdensollst, so müßte er aufsitzen und hcimreiten, da seine Obern nicht mehr also (wie bisher) tagen wollen, undi" chev auch nicht in ihrem Vermögen wäre; doch wollen sie die geschwornen Bünde und den Landfrieden anstbmnann getreulich halten, der es an ihnen auch thuc. 2. Hierauf bemerken die Boten von Zürich, Bernund Glarus, sie hätten einen solchen Autrag keineswegs erwartet, weil doch ihre Obern auf dem letzten Tag

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