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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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November 1530.

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"le Billigkeit überzogen, ihnen Geld abgepreßt :c.; dies habe Rychmnth bestätigt und viele anderehitzigeund heiße" Worte gebraucht. 3. Man soll nun berathschlagen und auf dem nächsten Vurgertag Antwortbeben, ob mansie" (die Zwei) darum berechtigen wolle; zur Vorsorge wird man die nöthige Kundschaft verfassen.

1- Es weiß jeder Bote anzuzeigen, was für einen rauhen und scharfen Abschied den vier Städten Straß-burg, Constanz, Lindau und Memmingen von kais. Majestät ans dem Reichstag zu Augsburg im Beisein derKurfürsten, Fürsten, Herren und anderer Stände gegeben und öffentlich verlesen worden ist. Da dieselben desSaeraments halb den gleichen Glanben haben wie die Städte des christlichen Bnrgrechts, und vermnthlich nichtdavon abstehen werden, so findet man wahrscheinlich, daß der Kaiser seinen Worten Kraft geben und denM) dollziehen, also entweder mit Gewalt oder mit der Acht gegen die vier Städte einschreiten werde,un joll man sich überall ernstlich bcrathen, ob man denjenigen ohne Unterschied, ob sie des Sacraments)a > der gleichen Meinung seien oder nicht welche der Kaiser des Evangeliums wegen anzugreifen unter-nähme, Hjpje leisten oder wie man sich gegen dieselben verhalten wollte; denn es ist wohl vorauszusehen, nach der Niederlage der Einen den Andern ein gleiches Loos bereitet würde. 2. Man hat auch besprochen,a' die Städte denjenigen Stünden des Reiches, die den Abschied (von Augsburg) angenommen, schreiben sollen,^a>> sie denselben nicht anerkennen, und bei diesem Anlaß fragen, was sie von jenen zu gewärtigen hätten,^uin der Kaiser oder einzelne Stände sie angreifen würden. Die von Constanz sollen sich bis zum nächsten^ag. ^'i den umliegenden Städten, als Ulm, Lindau, Kempten, Ravensburg undJscncn" (Jsny) im Ver-/ uen erkundigen, ob dieselben dem Bnrgrccht sich anhängig zu machen geneigt wären, wovon ja früher schonU' Rede gewesen; man hofft, daß sie dabei sich am besten befinden würden. Auf dem nächsten Tage erwartetu>an hierüber Bericht. 3. Ferner wird vorgeschlagen, daß die nicht wohl befestigten Städte sich mit Boll->vcrken,Schüttenen" (Fruchtmagazinen) und andern Gebäuden versehen sollten, da solches ihnen nicht bloßmißlich ivlire, sondern die Gegenpartei erschrecken dürfte. In Summa, weil gegenwärtig die Verhältnisse souusicher sind, daß man schwerlich alle Gefahren rechtzeitig vorhersehen kann, so soll von den Rüthen alleru e mit großem Ernst und Fleiß erwogen werden, wie man auf den Fall eines schnellen Angriffes oderu»st eines kricglichen Einfalls sich zur Gegenwehr schicken undden Handel" mit Erfolg abthnn (ableinen")^nnte. j. abermals Rath gepflogen über die Banditen von Rothweil; da aber die Mehrzahl der

°^u deßholb keinen Befehl gehabt, und keine Bitte bei den Obern von Nvthweil etwas helfen will, so hältdus Beste, den armen Leuten weiteres Nachlaufen zu ersparen, ihnen Hülfe, Steuer undUnter-au zu geben; dabei wäre aber noch Weg und Steg zu suchen, wie man die Herausgabe ihres Vermögens,>Mnz oder wenigstens zur Hälfte, bewirken könnte; auch will man sich erkundigen, wie viele Personen nochM'M und elend umherziehen müssen, Des christlichen Bannes halb lauten die Instructionen nicht gleich;N-' Mehrheit ist der Meinung, es habe jede Stadt ihre eigenen Satzungen und Statuten gemacht, um dasZU strafen, und dieselben bisher wohl gehandhnüt; wenn aber der vorgeschlagene Bann eingeführt würde,Möchte, wiewohl er christlich ist,eines das andere irren"; darum will man eine gemeinsame Aufrichtung^selben für einmal anstehen lassen, womit jedoch keiner Stadt verwehrt sein soll, nach ihren Verhältnissenm>en solelM Bann anzunehmen, wenn sie es für gut findet, i. Jeder Bote wird seinen Obern zu verstehengeben wissen, was derTttrkenhülfe" wegen geredet worden ist. is». Weil die Voten, die in letzter Zeit

Straßbnrg herauf und hinab geschickt worden sind, bisweilen zweifachen Lohn, nämlich an beiden Orten,genommen haben, so wird verabschiedet, daß künftig die Stadt, die einen Boten abfertigt, denselben gebührlichFuhlen, und dieser an seinem Bestimmungsorte nichts fordern solle; dabei sind Geschenke für empfangene