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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
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November 1530.

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^31.

Ullscl. 1530, 16. November f. (Auf Othmari f.).

Staatsarchiv Zttria>: Absch. Bd. 10, k. S7-t. Staatsarchiv Vcr»: Mg-M. eidgen. Abschiede OL. 5-iZ. Kantonsarchiv Basel: Abscheidschristen.

Kantonsarchiv Schaffhausc»! Abschiede. Stadtarchiv Coiistanz.

«rt. Es sagen, wie der Kurfürst von Sachsen auf Montag nach Katharina

Noveuiber) einen Tag nach Schmalkalden im Landzu Frauken" augesetzt hat, theils wegen einer Ver-ständigung über das Sacrament, theils auch wegen der Unterhandlung über eine Verbindung, die der Graf^u Manvfeld mit den Gesandten von Straßbnrg in Augsburg angeknüpft, und daß der Landgras von Hessen"-'N Wunsch zu erkennen gegeben hat, daß die christlichen Städte, uümlich Zürich, Bern, Basel und Straß-'"1 Zufalls ihre Botschaften auf jenen Tag abfertigen möchten. Mau hat abgeredet, daß die von Straß-wg im Namen aller Städte, als Zürich, Basel und Constanz, jedoch nicht abschließlich, sondern auf ein>°Antersiihbringen, in der Sache handeln sollen; die Boten von Straßburg melden, daß sie einen solchen Anf-rng jhreui Abgeordneten, Jacob Sturm, bereits gegeben haben. Dabei läßt man es bleiben mit dem Beding,p man, sofern über eine Vereinbarung mit dem Kurfürsten und andern Herren unterhandelt werden könnte,uur einen kurzen einfachenVergriff" machen und nicht viel dareinstreuen" wollte, indem dies allen TheilcnZ"r Erweisung der einander schuldigen christlichen Treue viel mehr nützen würde als die Aufrichtung großerwse und Siegel. Dies haben die Voten von Straßburg angenommen, um es durch ihre Obern dem^'sandtennachzuschreiben"; was in der Sache geschehen wird, wollen sie dem Rath zu Basel melden, deru»n solches den übrigen Städten mitthcilen soll. k». 1. Ferner kann jeder Bote berichten, wie der christlicheerstand mit dem durchlauchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgraf zu Hessen :c.,Uach Inhalt der Notel, die vormals jedem Theil zugeschickt worden, aufgerichtet und angenommen; wie auche>» Stadtschreiber von Basel befohlen ist, die Briefe zu machen. S. Beilage Ii!» 2. Da der RathMl Straßbnrg sum die Sache desto geheimer fördern zu können), dieses Geschäft noch nicht an die Schöffen^ rr die Gemeinde gebracht hat und ohne deren Zustimmung nicht beitreten kann, so sollen die Gesandten,^ u sie heimgekommen, Schöffen und Gemeinde darüber einvernehmen und deren Meinung förderlich dem^ Nh von Basel melden; wenn dann, wie man hofft, die Einwilligung erfolgt, so soll der Stadtschrcibcr vonBel, oder jemand anders an seiner Statt, die Briefe nach Zürich, Straßbnrg und zuletzt zum Landgrafen^ 'I zur Besiegelung bringen, und einer davon dem Landgrafen, der andere der Stadt Straßbnrg, der drittemien von Zürich und der vierte der Stadt Basel übergeben werden. 3. Weil der Bote von Bern keinemacht hat, dieses Verständnis; anzunehmen, sondern bei der früher gegebenen Antwort verharrt, so wirdaufgetragen, seinen Obern zu berichten, was hierin gehandelt worden, und eine Erklärung derselben zu^'anlassen, ob sie später ebenfalls einzutreten begehrten, v. Die Gesandten des Landgrafen haben in ihrerInstruction einen Artikel des Inhalts, daß es seineu sürstlichen Gnaden nicht zuwider wäre, wenn der König^mr Frankreich seine Gesandten auf diesem Tage hätte und in diese Vereinigung zu treten begehrte, ihmElches zu bewilligen, oder wenn er durch eine Botschaft darum ersucht würde. Darauf gibt man ihnen dieseAntwort: Der König habe zu diesem Tage niemand geschickt; auch halten die Städte nicht für gut, deßhalbihn zu werben, da er mit dem Kaiser eine neue Freundschaft gemacht, indem dieser des Königs Schwester