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November 1530.
hernach widerrufen und abthun möchte; auch soll zn Baden nichts beschlossen, sondern nur ans Hintersich-bringen abgeredet werden. Dieser Entschluß wird auch Uri, das keinen Boten geschickt hat, und Freiburgmitgetheilt. «. Es wird angezeigt, daß Zürich dein Abt von Muri und dein Kloster Hcrmatschwyl einenNechtstag nach Zürich angesetzt habe wegen der verlangten Aussteuer an die entlaufenen Mönche und Nonnen,und daß es, ob sie erscheinen oder nicht, mit dem Recht fürfahren wolle. Heimzubringen und auf dem Tagezn Baden darüber Antwort zn geben.
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Mnci). 1530, 12. November (Samstag nach St. Martins Tag).
Ttaatöarchiv Anrich: Acten Wettmgen.
I. Der Abt von Wcttingcn trägt in der heute eingelegten Supplication vor, wie sehr zn besorgensei, daß das Gotteshans, wenn es unter fremde „unwissende" Verwaltung käme und von den Orten (ab-wechselnd) bevogtet würde, zu Grunde gerichtet, den Armen ihre Handreichung entzogen, das Almosen geschmälertund die Studirenden der (nöthigen) Hülfe beraubt werden möchten, und crmahnt daher Zürich zum dringlichstenund höchsten, kraft seiner Zusage ihn und seine Mitbrüder nicht verstoßen zn lassen und zu bedenken, wasfür böse Anschläge von widerwilligen Leuten gegen Zürich gemacht werden möchten, wenn solche da haushaltendürften, daß auch weder Zürich noch er (es) vor Gott verantworten könnte, wenn eine so löbliche Stiftung (durchihre Schuld) zu Grunde ginge. Er bittet, auch die Armen dabei zn betrachten und ihn bei der Hanshaltung,die er zum Voriheil der Armen »nd Studirenden einstweilen noch nicht aufgeben wolle, zu schirmen und z»handhaben; dafür erbietet er sich, dem Geheiß von Zürich, der Studirenden halb, nach Vermögen stattzuthnn,allfällig noch andere Junge zur Lehre aufzuziehen, den Armen christliche „Gastung zu halten", rc. II. 1. Da mWdie Eidgenossen ans der letzten Jahrrcchnung seine Rechnung aufrecht und ehrbar befunden und ihm die Haus°Haltung weiter zn versehen befohlen, und Zürich ihm und seinem Convent viel Gutes zugesagt, ihn auch kürzlichzufahren geheißen hat; da auch die Mehrheit des Convcntcs noch nicht geneigt ist, das Kloster zu übergeben, soist den Boten auf den jetzigen Tag in Baden befohlen, den Abt, wenn der Gedanke auftauchte, ihn zu „ändern",getrenlich zn vcrtheidigen und den Eidgenossen, unter Angabe der Gründe. . ., zu erklären, Zürich werde ihnwider das göttliche Wort und den Landfrieden nicht beseitigen lassen. Wenn sie aber zuvor mit dem Abt z»Muri eine Aenderung vornehmen, werde man auch in diesem Falle handeln, was billig sei. 2. Es wirddaher dem Abt von Wettingen nochmals die Weisung gegeben, sein Bestes zn thun, bis man sehe, wie sichdie Angelegenheiten der andern Klöster gestalten. Wenn ihm dann gefalle, sich aussteuern zu lassen, so werdeman seinem Gehorsam günstige Rechnung tragen, und so lang er sich halte wie bisher, wolle man ihm z»aller Billigkeit Hand bieten, wie es ihm zugesagt sei, :c.