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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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November 1330.

verkauft oder nicht, i» Haft gelegt und verzeichnet werden. 3. Befehl, den auf diese Geschäfte bezügliche» wälschenBrief nach Genf zu schicken und obiger Weisung nachzukommen, ob Voten von Freiburg gegenwärtig seien oder nicht.

St. A. Bern: Instrnct. v. 2(! b, L7a.

Am 5. November erstatteten die Boten über ihre Sendung Bericht, laut Rathsbnch Nr. 227, p. 120.

42«.

Zfleuettliurg. 1389, 4. November.

Staatsarchiv Bern: Mg. cidg. Absch. 00. l.

Gesandte von Bern: Anton Noll; Snlpicins Archer; Jacob Tribolet, Vogt in der Insel.

I. Zwischen George de Rive, Herr zu Prangins, an Statt der Herzogin von Longueville, Gräfin znNeuenbürg, als Gubernator dieser Grafschaft, einerseits, und den vier Ministralen, Rüthen und ganzer Gemeindeder Stadt Neuenbürg waltet Widerwillen und Haß, davon herrührend daß Etliche aus der Bürgerschaft, diedas hl. Evangelium und das lautere wahre Gotteswort handhaben, alle Altäre und etliche Bilder in derCollegiatpfarrkirche zerstört und beseitigt haben, weßhalb der genannte Statthalter im Namen der Gräfingesprochen (erkannt) hat, es sei jene Kirche gcwaltthätig, widerrechtlich beraubt und entehrt, die Autorität derHerrschaft geschwächt und verletzt, und dafür von den Thätern Ersatz und Wiederherstellung zu fordern, damitdas hl. Amt der Messe und die sieben Zeiten nicht in Abgang kommen, in Betracht daß die Kirche von denVordem der Herzogin und nicht aus den Gütern der Burger gestiftet und begabt worden, w. II. Daraufantwortet ein Theil der Burger, sie getrauen sich, aus Anweisung des hl. Geistes mit dem klaren WorteGottes genugsam darzuthnn, daß die Messe ein Mißbrauch und ganz unnütz sei und vielmehr zur Verdamm-nis; als zum Heil der Seelen diene; obwohl der Priesterschaft und den Chorherren seit langer Zeit und öfterdarüber öffentliche Unterweisung gegeben worden, haben sich doch dieselben nie (dafür) erklären wollen, sondernin ihrer Bosheit und bei den päpstlichen Ordnungen beharrt und dadurch das Volk verführt. Um den vorAugen liegenden Unrath abzustellen, zumal ein Theil der Bürger noch jenein Priesterwescn und der Messeanhange, haben sie (die Evangelischen) für gut angeschen, die Altäre gänzlich wegzuschaffen, woran sie wohlund recht gethan zu haben glaube»,in gnoter glücklicher stund?gegen gott," was sie hicmit förmlich bezeugenwollen. Wenn der Herr von Prangins im Namen der Gräfin etwas dagegen zu reden wisse oder vorhabe,so wollen sie in Form Rechtens und mit der hl. Schrift ihm antworten. III. Da nun eine Partei derBürger die Messe für gerecht und gut hält, Wärend die andern.'allein der evangelischen Lehre anhangen, wasviel Haß und Unwillen erzeugt und mehr zu Blutvergießen als zum Frieden dient, so hat Bern die obgcnanntcnBoten verordnet, um diesen Handel zu verhören und zu vertragen. Es sind nun die Parteien übercingckomen,die Bürgerschaft über die Messe und das Gottcswort abstimmen zu lassen, gemäß dem zu Bremgarten (sie)von den Eidgenossen aufgerichteten Landfrieden, doch mit Vorbehalt der herrschaftlichen Rechte der Gräfin undder Freiheiten der Stadt Neuenbürg. Da sich auf der Seite der Evangelischen eine Mehrheit von achtzehnStimmen ergeben, so haben beide Parteien vereinbart und beschlossen, hinfür als Brüder und Christen ingutem Frieden zu leben, keinen Widerwillen zu nähren, über das Vergangene zu schweigen, das einanderzugefügte Leid zu verzeihen und die Messe nicht mehr celebriren zu lassen, alles laut des Friedens von