November 1530.
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424.
Bern. 1539, 2. November.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. LS7, p. in.
I- 1- Ein Bote von Südosten trägt vor, der Krieg sei dem Herzog leid gewesen. Nun begehre er denRcchtswg noch in diesem Monat zu holten nnd zwar in Boden; kroft des Friedens wünsche er onch, doßder (in Genf) gefangene Diener des Bischofs geledigt werde. Dabei bittet er (nochmals), den Herzog nichtder Theilnahmc oder Anstiftung des „Aufruhrs" zu verdächtigen. 2. Dagegen wenden die Boten von Genfein, Peterlingen sei der rechte Plast.
II- (Beschluß von Bern:) 1. Die Tagsastung auf Andreä (30. Nov.) nach Peterlingen (auszuschreiben?).
Nach Genf wird geschrieben, es solle der (Gefangene) entlassen werden.
425.
Lausanne. Kens etc. 1530, Anfang November.
Staatsarchiv Bern.
Sendung einer B e r n e r Botschaft behufs Ausmittlung von zurückzuerstattendem Kriegsraub.
Das Nähere enthalten die Acten, von denen wir eine Auswahl geben:
1) 1530, 27. Octobcr. Bern an Genf. Man sei gesonnen, soweit möglich alle gemachte Beute zurückzu-erstatten, nnd sende dcßhalb den Büchsemncistcr und Hans Rudolf Graffenricd nach Lausanne und andern Orten,um solche Güter aufzusuchen, zu verzeichnen und bis auf weitere Verfügung in Haft zu legen. Daher bitteman Genf, das Gleiche an seinem Orte zu thuu und ein Doppel des Inventars hieher zu schicken, auch diefraglichen Gegenstände in Beschlag zu nehmen, da man sich sonst an die Stadt halten müßte.
2) 1530, 27. October. Bern an Lausanne. 1. Dank für die im letzten Feldzug bewiesene Freundschaft.2. Beglaubigung der zur Aufspürung der Beute abgeordneten Bote», mit der Bitte um wirksame Bcihülfe, ?c. sc.
" St. A. V-rn! W-lsch Miss. ä. I7!>», b.
3) 1530, 27. Octobcr, Bern. Instruction für Michel Angsburgcr und Hans Rudolf von Graffenricd,als Gesandte nach Lausanne (und Genf). 1. Sic sollen in Lausanne den ihnen zugestellten Brief »beigebennnd dann ohne Aufschub das dort in Verbot gelegte Raubgut aufzeichnen, ohne Rücksicht auf den Werth, und»»beirrt durch die Einreden der sog. Kistenfeger oder der Käufer aufschreiben, waS sie sonst zu finden wissen,und von jeder Obrigkeit, in deren Gebiet etwas läge, die Vcrhcftung verlangen, in dem Sinne, daß ohne dies-seitige Bewilligung nichts mehr weggeführt werden dürfe, da man sich sonst an sie halten wurde, denn soweitmöglich wolle mau armen unschuldigen Leuten das Ihrige wieder verschaffen, was die Boten erklären sollen.2. Da den Frciburgcrn nachgesagt wird, daß sie zn Vivis und in der Umgegend mit glatten und auch drohendenWorten den armen Leuten den Wein nm geringes Geld abgekauft, den Herrn von St. Martin zn Blonni) nndVivis, auch den von „Aluffen", der zu Corsr) ein Haus und sechs Faß Wein gehabt, soivic andere Genossen desLösfelbundes geplündert haben, so soll dies ebenfalls ausgekundschaftet und die geraubten Güter, sie seien schon