826
October 1530.
Hause gütlich und freundlich zu vertragen versuchen, einander entgegenkommen und so handeln sollen, daß dieSache erledigt und weitere Kosten und Mühen erspart würden; wenn sie sich aber nicht vergleichen können undein Theil meine Herren abermals ersucht, so wollen sie die Parteien in ihre Stadt vertagen und selbst unter-nehmen, den Handel gütlich abzulegen, damit Friede und Einigkeit unter ihnen erhalten werde. (2.) Ueber dieAntwort an den Bischof von Constanz ist ihre Meinung, da das Datum seines oberwähnten Schreibens alt,und nicht zu erwarten sei, daß er die Gemeinde weiter anfechten werde, so sollen die von Bischofzell sich hierinan den Landfrieden halten und jenes Schreiben „eine Schrift sein lassen". (3.) Der Pfründen der abgetretenenChorherren halb lassen sich meine Herren gefallen, daß die Nutzungen derselben an das Almosen der Armenverwendet und nicht den übrigen Chorherren zugewiesen werden, da solches wider die Beschlüsse und OrdnungenZürichs wäre. (4.) Betreffend die Zinse und Gefälle, die jenen Pfründen nicht mehr entrichtet werden, istman der Zuversicht, daß der Landrath des Gotteshauses (St. Gallen), wenn die von Bischofzell ihn hierumanstrengen, den Angehörigen solche Weigerung nicht gestatten, sondern sie gütlich weisen werde, ihre Pflichtenwie von Alter her ohne Eintrag zu erfüllen. Darüber haben die Gesandten einen Abschied begehrt, der ihnenauch bewilligt worden ist.
421.
Bern und Freiburg. 1539, 29. October f.
Archive Bern und Freiburg.
I. (29. October), Bern. 1. Ein Bote des Königs von Frankreich zeigt an, daß er abgefertigt worden,um vermitteln (zu helfen); derselbe erbiete sich zu thun, was Bern lieb sei, rc. Da er, der Bote, erfahren, daßder Friede geschlossen sei, habe er es dem König geschrieben, der sich darüber freuen werde. 2. Für diesenguten Willen wird gedankt und eröffnet, daß die Sache ans Recht gewiesen worden. Raqsb. as?, x. au.
It. (29. October), Bern. Die von Wiblispurg begehren abermals Rath, ob sie sich an beide Städte(Bern und Freiburg) ergeben sollten. Sie werden abgewiesen; doch mögen sie ihre Freiheiten darthun.
Rathsb. SS7, p. ros.
III. (31. October), Fr ei bürg. 1. Ein Bote des Königs (von Frankreich) erbietet sich, in dessen Namenzwischen dem Herzog (von Savoyen) und Freiburg das Beste zu handeln. Er bittet auch um eine Votschaftnach Schaffhnusen. 2. Es wird dem König gedankt und der alte Seckelmeister, der (dann) auch den Tag zuBaden „versehen" soll, nach Schaffhausen gesendet*). Rathsbuch Nr. 4s.
*) Was dort zu verhandeln war, wissen wir nicht anzugeben.